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Es gab kein DAS germanische Recht, weil die Germanen kein einheitliches Volk mit einheitlicher Kultur war.
Ihre rechtsaufassung unterscheidet sich, nach dem wenigen was bekannt ist, vor allem von griechischen und römischen Historikern, von Nord nach Süd, von Ost nach West teilweise erheblich.
Zumal der Begriff "Germane" bei den Römern teile der Kelten, also einem völlig anderen Kulturkreis, mit einschlossen....Slawen sowieso.
Auch die Germanen kannten Sklaverei und Leibeigenschaft, und zwar in ganz unterschiedlichen Ausprägungen.
Auch bei den Germanen gab es Hirachien, sie entstanden aber meist durch Ansehen, nicht durch geburt, zumindest sagen das die römischen Geschichtsschreiber.
Das kann allerdings auch sehr unterschiedlich gewesen sein, Tacitus berichtet auch von Königreichen mit klassischer Geburtsfolge, vor allem im Südosten Europas.
ja nur wenn wir auf korinthen eingehen, sehen wir nicht das ganze.
was wie wo wann leigeigen oder sklave war, hat nichts mit dem "grundgesetz" zu tun
auch das es hier und da mal als eigentum interpretiert wird, ist lediglich dem wenn man sagen mag "fortschritt" zuzuschreiben
das "eigen" diente nach erster auslegung, allgemein der eigenen versorgung, gehörte aber dennoch der gemeinschaft.
als grundgesetz meine ich hier:
bei den germanen, allgemein den europäischen völkern, gab es keine fiktive person, also den röm recht. staat.
kannst du mir weitere quellen empfehlen zu der urgermanischen sozialgeschichte die nicht entnazifiziert oder so sind? verstehst was ich mein?
es geht um belästigung, gewalt und vergewaltigung, um die sämtliche bandbreite. auch ein 14 jähriges mädchen war damals frei in der gemeinschaft und nicht unterworfen.Rom war von der Anlage her ein klassische r Zentralstaat, wei heute z.B. Frankreich, das ist richtig. Dennoch gab es öffentliches Eigentum/Besitz (den Unterschied zwischen Besitz und Eigentum hat erst Oktavian [63 vor bis 14 nach Chr] definiert), sowie staatsbesitz, zusätzlich zum Privatbesitz.
Wie genau das bei den einzelnen germanischen Völkern geregelt war, kann heute nicht mehr nachvollzogen werden. Nach allem was man weiß gab es, je nach Volk, auch dort Privat, und öffentliche Besitztümer, sowie die Einrichtung des Allgemeinbesitzes.....aber offensichtlich auch nicht bei allen Völkern. Wie gesagt, es muß in Germanien auch einige ganz klassische Monarchien gegeben haben.
das war auch im römischen Imperium, in seinen guten Zeiten, so, außer das 14jährige auch dmals nachts nichts auf den Straßen zu suchen hatten. Und ich weiß nich wo Du lebst, hier zumindest ist das immer noch so, der letzte Mord an einem Mädchen war, mWn um 1850, gibt es einen Sühnestein, der das bezeugt.
ich komm aus dem land des weißen pferdes und du?
fortscfhritt kanon = okDer Fortschritt war, das man sich als Gesamtvolk ein Gesetzeskanon gab, der für alle Schichten uneingeschränkt galt, und von allen vertreten werden konnten, inkl. der Einrichtung von Pflichtanwälten für Personen, die sich Rechtsbeistand nicht leisten konnten, einschließlich, in späterer Zeit der Republik, Rechtsbeistände auch für den Sklavenstand, da auch dieser Stand, man staune, nicht komplett rechtlos war.
Ich versteh immer noch nicht Deine Intention wirklich, Rom ist wohl das denkbar schlechteste Beispiel für irgendeinen beweis der Rechtlosigkeit der Bürger, gegenüber mittelalterlichen, und vor allem den Monarchien der frühen Neuzeit war das Rechtssystem des Imperiums höchstes Niveau, in den besseren zeiten geradezu vorbildlich.
was für einen kanon ist eine andere sache. schichten gab es bei den frühen "germanen" nicht.
es geht dabei hier GRUNDSÄTZLICH um das,
das ein mensch im römischen recht, "fortschrittlich" der mensch unter das gesetz gestellt wurde und nicht von geburt an frei war.
rechte kannst du nur bekommen, wenn du vorher keine hattest. röm recht
rechte können aber entzogen werden, wenn du vorher frei warst. germ recht
es geht dabei um das grundprinzip.
wir können uns gern noch über die anderen dinge unterhalten. aber hier geht es halt nur um den punkt, ob rom es zerfressen hat. ²
es geht auch nicht um eigentum oder nicht, es geht darum, das der staat nicht unser staat, sondern der staat eine fiktive person ist.
siehe, freiheit pferd.
ps: warum gab es die aufstände?
² speziell im hinblick auf
das die gemeinde nicht mehr den ansässigen als gemeinschaft gehörte, sondern im röm recht sich selbst gehörte "fiktiv" du also kein vorrecht auf dem ehemals deinem grund und boden hast. ersetzbar bist
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