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Deutsches Recht...........und wieder ein Unschuldiger der sich demnächst freikauft?
Edathy..............oha, vor einigen Monaten Verdacht auf Besitz und Handel mit Kinderpornografie.
laut Presse : als dann endlich eine Hausdurchsuchung durchgeführt das erstaunliche Ergebnis: nachweislich einige Computer weg? Och ne..............
Frage: Wer braucht mehrere Computer?
fanden da Spielepartys statt ?
Presse: der feine SPD Politiker wurde vorgewarnt, ach ne es wurde ihm mitgeteilt es würde ermittelt!
Presse einge Tage später: Edathy hat sich abgesetzt ist nicht mehr in Deutschland sondern in seinem Heimatland.
Frage: Wohl in Urlaub gewesen?
Alles bereinigt?
Der Herr ist wieder da und gibt nun Preis er wäre von einem Parteifreund gewarnt, nein benachrichtigt, worden? bei allem was dann folgt fragt man sich doch, bekommen da ein paar Kumpels kalte Füsse?????
der Hammer heute, kurze Nachricht im Radio
der mit der Sache Edathy beauftragte Richter hat dem Herrn E nun in Aussicht gestellt
bei Zahlung einer Geldsumme in überschaubarer Höhe das Verfahren gegen ihn einzustellen.
Sehen wir die Sache einmal in Verbindung mit Ottonormalbürger als Verdächtgen.
Verdacht, Hausdurchsuchung, Verhör, je nach Beweislage, Untersuchungs, bzw. Erzwingungsgshaft!
Besteht keine Fluchtgefahr, tägliche Meldepflicht!
Verschwindet der Verdächtige auch nur kurz, bzw. kommt der Verdächtige der Meldepflicht nicht nach, wird dies als eine Schuldanerkenntnis gewertet!
Tritt der Verdächtige in Erscheinung bzw. wird aufgegriffen, sitzt er gnadenlos bis zum Prozeß wegen Fluchtgefahr.
Freikaufen, hust, bzw. Geldsumme X zahlen damit das Verfahren eingestellt wird, kommt im Recht des kleinen Bürgers nicht vor!
Rechtsbeugung oder Zweiklassenrecht?
Edathy..............oha, vor einigen Monaten Verdacht auf Besitz und Handel mit Kinderpornografie.
laut Presse : als dann endlich eine Hausdurchsuchung durchgeführt das erstaunliche Ergebnis: nachweislich einige Computer weg? Och ne..............
Frage: Wer braucht mehrere Computer?
fanden da Spielepartys statt ?
Presse: der feine SPD Politiker wurde vorgewarnt, ach ne es wurde ihm mitgeteilt es würde ermittelt!
Presse einge Tage später: Edathy hat sich abgesetzt ist nicht mehr in Deutschland sondern in seinem Heimatland.
Frage: Wohl in Urlaub gewesen?
Alles bereinigt?
Der Herr ist wieder da und gibt nun Preis er wäre von einem Parteifreund gewarnt, nein benachrichtigt, worden? bei allem was dann folgt fragt man sich doch, bekommen da ein paar Kumpels kalte Füsse?????
der Hammer heute, kurze Nachricht im Radio
der mit der Sache Edathy beauftragte Richter hat dem Herrn E nun in Aussicht gestellt
bei Zahlung einer Geldsumme in überschaubarer Höhe das Verfahren gegen ihn einzustellen.
Sehen wir die Sache einmal in Verbindung mit Ottonormalbürger als Verdächtgen.
Verdacht, Hausdurchsuchung, Verhör, je nach Beweislage, Untersuchungs, bzw. Erzwingungsgshaft!
Besteht keine Fluchtgefahr, tägliche Meldepflicht!
Verschwindet der Verdächtige auch nur kurz, bzw. kommt der Verdächtige der Meldepflicht nicht nach, wird dies als eine Schuldanerkenntnis gewertet!
Tritt der Verdächtige in Erscheinung bzw. wird aufgegriffen, sitzt er gnadenlos bis zum Prozeß wegen Fluchtgefahr.
Freikaufen, hust, bzw. Geldsumme X zahlen damit das Verfahren eingestellt wird, kommt im Recht des kleinen Bürgers nicht vor!
Rechtsbeugung oder Zweiklassenrecht?