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Ich rede nicht von der Kirche als Institution, sondern von den Gebäuden. Dort wird erheblich unterstützt, auch in Frankreich. Darüber hinaus gilt in Elsass-Lothringen offenbar noch das Napoleonische Konkordat.Es gibt in Frankreich keine Kirchensteuer. Die Kirche finanziert sich aus den freiwilligen Beiträgen ihrer Mitglieder.
Der Islam erhebt keine Kirchensteuer und erteilte bis vor kurzem keinen Religionsunterricht. Die Ergebnisse gehen entsprechend auf das Konto der vom IBKA ach so geliebten strikte Trennung, nicht auf das im Grundgesetz festgelegte Kooperationsmodell.Paralellgesellschaften entwickel sich auch mit Gotteshäusern. Das IBKA man beim Islam recht deutlich.
So oder so bist du uns noch eine Antwort schuldig: Welches deiner Rechte wird verletzt, wenn die Dinge nicht so sind wie du persönlich sie gerne hättest?