Elektronische Aufzeichnungen von mündlichen Gerichtsverhandlungen
Elektronische Aufzeichnung von Gerichtsverhandlungen
Ja, da war noch was.
In welchem § ist der Anspruch auf eine elektronische Aufzeichnung festgehalten?
Grundsätzlich ergibt sich dieses Recht zum Nachweis eines korrekten Verfahrens aus den Protokollvorschriften
*, aus Rechtsgrundsätzen und dem Umstand, daß elektronische Aufzeichnungen, die heute sehr komfortabel möglich sind, zwei entscheidende Vorteile bieten:
Die Parteien bzw. ihre Vertreter müssen ihre Energie nicht dafür verwenden, das zu kontrollieren und ggf. durch entsprechende Anträge zu reklamieren, was ich gerne als "Papageidarbietungen" der
Richter bezeichne. Die
schwätzen nämlich sehr gerne nur das in ihr Diktiergerät, was ihnen gefällt und ihre Richtertaten unangreifbar macht. Das wird dann eine hoffentlich gut ausgeschlafene, nicht frustrierte oder betrunkene Protokollschreibkraft tippen und den Parteien sowie der Gerichtsakte zur Verfügung stellen. Diese "Papageikunst" kann auch, wenn sich der Richter viel Mühe gegeben hat für ein faires Verfahren, ganz schnell verschwinden: Der Richter zieht sich zur Beratung zurück, präsentiert danach sein Überraschungsei, einen Vergleich, und fragt dann die Parteien, ob sie sich die Schreibkosten für das Protokoll sparen möchten. Das können einige hundert Euro sein … Die frustrierte Partei, die viel weniger bekommt als erwartet, wird dann sicherlich gerne zustimmen, und die Partei, die mal wieder mit einem großzügigen Gerichtsrabatt von dannen ziehen kann, hat sowieso nichts dagegen.
Damit sind wir auch schon beim zweiten entscheidenden Vorteil der elektronischen Aufzeichnung: Das Protokoll kann man sich zum Abschluß der Verhandlung aushändigen lassen. Das spart nochmal Kosten und ist auch deshalb gut, weil es gar nicht so selten ist, daß Gerichtsakten verschwinden. Man sollte dann nur als Besitzer eines nicht manipulierbaren Beweismittels, mit dem Rechtsmittelinstanzen nicht mehr als "Durchwinkeeinrichtungen" arbeiten können, aufpassen, daß man von seinem Anwalt nicht ausgeraubt wird auf dem Weg zum Parkplatz, wenn damit nachweisbar wird, daß der eigene Anwalt nicht nur eine Schlafmütze war …
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* (Auch das war mal ein unfaßbares Highlight meiner Bemühungen als Konfliktmanager … Betroffen war eine promovierte Psychologin, die sich unheimlich viel Mühe gegeben hatte, sehr rücksichtsvoll und aufklärend die juristischen Attacken ihres Ex abzuwehren. Der war Rechtsanwalt, bereitete sich mit NLP auf seine Einsätze vor und war in Justizkreisen gefürchtet, weil er sich als einer der wenigen mit Amtshaftung beschäftigte ...)
Elektronische Aufzeichnungen werden übrigens schon länger praktiziert. Es gab sogar mal Seminare für Anwälte in Hamburg. Und der frühere Leiter der ARD-Rechtsredaktion, Karl-Dieter Möller, der sämtliche AdöRe mit Rechtswissen bestücken konnte, hatte mir nach einem strengen Gespräch versprochen, diese fantastische Möglichkeit der Konditionierung aller juristischen Arbeit an die Öffentlichkeit weiterzugeben. Er ist schon seit einiger Zeit pensioniert und hat dem Juristen Dr. Frank Bräutigam Platz gemacht. Der hatte mir in einem Gespräch wohlwollend versprochen, sich darum zu kümmern. Was sich getan hat seither ist, daß er von Sendung zu Sendung dicker geworden ist.
* Alles Wesentliche der Verhandlung ist aufzuzeichnen.
Und weil vor Gericht nichts Unwesentliches passiert,
mu§ alles festgehalten werden, ausnahmslos alles,
auch wenn ein Richter nur aus den Akten zitiert,
weil der sich ja auch mal verlesen kann … (Das war
der allerletzte Einwand gegen elektronische Aufzeichnungen.
Er kam von der für Richter zuständigen Verantwortlichen aus dem BMJ.
Damit mi§achten sehr viele Menschen, die ihr gutes Recht wollten und sich über unser Rechtssystem echauffieren, weil sie seit ihrem Spagat zwischen RECHT HABEN und RECHT BEKOMMEN nicht mehr aufrecht laufen können, eine einfache, äußerst hilfreiche Möglichkeit, sich selbst zu helfen und damit auch viel für unsere Gesellschaft zu tun ...
Aber sich mit solchen Dingen beschäftigen, ist ja nicht so wichtig, zumal Juristen hauptsächlich da sind, um die Bösen fertigzumachen … Und wir sind doch nicht böse und legen uns mit unserem großen, starken Bruder Justiz an, wenn die so arbeiten möchte wie bisher und wer weiß was anschleppt gegen dieses fantastische Konditionierungsinstrument, vor dem sogar Gutachter in die Knie gehen und Anwälte viel besser aufklären müssen als bisher, vor allem rechter ...