Es handelt sich tatsächlich seit 2012 nicht mehr um eine Gebühr (=Gegenleistung für eine Leistung), sondern um einen Beitrag (= Zwangsabgabe für eine Leistung, die potentiell in Anspruch genommen werden könnte - ein Beispiel hierfür hat Abe Voltaire in
Post #21 gebracht).
Versteht aber auch nicht jeder, nicht einmal Richter verstehen das.
So habe ich beispielsweise ein Urteil vom zuständigen Verwaltungsgericht bekommen, in dem steht, der Rundfunkbeitrag hätte schon 2006 existiert, obwohl er erst 2012 eingeführt wurde.
siehe hierzu aber das
Forum GEZ-Boykott.
Es spielt schon eine Rolle, daß den Ukrainern eine Wohnung überlassen wurde (ob kostenfrei oder nicht ist egal).
Denn damit wurden diese beitragspflichtig, die Wohnung ist Grund für die Betragspflicht.
Die Ukrainer könnten ja auch wie so mancher Deutscher, der der Beitragspflicht entkommen wollte, auf der Straße leben.
Dann müßten sie auch keinen Rundfunkbeitrag zahlen.
Sie haben also -wie auch jeder Deutsche- die Wahl:
Entweder ein menschenwürdiges Leben mit einer Rundfunkbeitragspflicht,
oder
ein menschenunwürdiges aber rundfunkbeitragsfreies Leben.