USA-Einreise mit Ausnahmegenehmigung "National Interest Exception"
Aufgrund der COVID-19-Pandemie gelten seit vielen Monaten weitreichende
Einreiseverbote für die USA. Zwischenzeitlich haben die US-Behörden Ausnahmeregelungen – sogenannte
National Interest Exceptions (NIE) – beschlossen, welche Reisen in die USA für Personen ermöglichen, deren
Einreise von nationalem Interesse ist. Am 2. März 2021 hob das US-Außenministerium seine bisherigen Richtlinien für den Schengenraum, das Vereinigte Königreich und Irland auf und ersetzte sie durch restriktivere Kriterien.
NIE-Kriterien für Schengenraum / Vereinigtes Königreich / Irland
Das US-Außenministerium gab am 2. März 2021 eine neue Richtlinie bezüglich der Ausstellung von
National Interest Exceptions (NIE) für Reisende aus dem Schengenraum, dem Vereinigten Königreich und Irland heraus, womit erhebliche Einschränkungen für Reisende der betroffenen Regionen einhergehen.
Ziel der US-Behörden ist es, die Ausbreitung von COVID-19 zu bekämpfen, indem nicht unbedingt notwendige internationale Reisen (
"non-essential international travel") weiter eingeschränkt werden.
Die vergleichsweise weit gefassten NIE-Zugangsvoraussetzungen vom Juli 2020 speziell für USA-Reisende aus dem Schengenraum, dem Vereinigten Königreich und Irland – u. a. für Spezialist*innen, Führungskräfte, Vorstandsmitglieder, technische Sachverständige, Investor*innen etc. – wurden abgeschafft. Nach den jetzigen Richtlinien des U.S. Department of State (DOS) ist für viele USA-Reisende deutlich schwieriger oder sogar unmöglich, sich für eine Corona Travel Ban NIE zu qualifizieren.
Ab sofort müssen NIE-Antragsteller*innen den Nachweis erbringen, dass ihre Einreise dem
"vital support of critical infrastructure sectors as defined by the DOS or critical infrastructure linked supply chain" dient, also "einen wesentlichen Beitrag für kritische Infrastrukturen in den USA leistet". Damit ist nunmehr die
Systemrelevanz entscheidend für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung. Die 16 kritischen Infrastruktursektoren lauten wie folgt:
- Chemie
- Dämme
- Energie
- Finanzdienstleistungen
- Gesundheitswesen und öffentliche Gesundheit
- Gewerbliche Einrichtungen
- Informationstechnologie
- Kommunikation
- Kritische Fertigung
- Lebensmittel und Landwirtschaft
- Notfalldienste
- Nukleare Reaktoren, Materialien und Abfall
- Staatliche Einrichtungen
- Transportsysteme
- Verteidigungsindustrie
- Wasser- und Abwassersysteme
Der Begriff
"vital support" beinhaltet beispielsweise Tätigkeiten wie Installation, Beschaffung, Wartung und wesentliche Sicherheitsschulungen, die zur Aufrechterhaltung der Liefer- und Produktionsketten in den genannten Sektoren erforderlich sind oder für die Fortführung des Betriebs in einem kritischen Sektor wesentlich sind.
Folgende Personenkreise können sich gemäß der strikteren DOS-Richtlinien weiterhin für eine National Interest Exception (NIE) qualifizieren:
- Personen, die unbedingt notwendige Unterstützung für kritische Infrastruktur oder mit kritischer Infrastruktur verbundene Lieferketten leisten
- Bestimmte Akademiker*innen (J-1 Visa)
- Studierende (F-1 / M-1 bzw. J-1 Visa)
- Journalist*innen (I Visa)
- Personen, die aus humanitären Gründen reisen
- Personen, die im Gesundheitswesen tätig sind und z. B. zur Eindämmung von COVID-19 beitragen
- Personen, die aus Gründen der nationalen Sicherheit der USA reisen