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Ministerpräsidentenwahl in Thüringen am 7. Februar 2020
https://www.mdr.de/thueringen/linke-ministerpraesident-ramelow-sondersitzung-100.html
Ich hoffe natürlich immer noch auf einen Ministerpräsidenten Björn Höcke. Nach wie vielen Wahlgängen ist mir eigentlich egal.
Gegen diese Auslegung der Verfassung könnte man aber auch klagen. Schließlich kann nicht gewählt sein, wer eine Mehrheit gegen sich hat.
Nun gehen die Linken einen Schritt weiter: sie schlagen konkret den 7. Februar als Termin für die Ministerpräsidentenwahl vor. Linke-Partei- und Landtagsfraktionschefin Susanne Hennig-Wellsow: "Ob es genau der 7. Februar wird, muss man sehen. Wir streben an, am 7. Februar den Ministerpräsidenten zu wählen. Da sind noch ein paar Sachen zu klären, aber wir werden vermutlich eine Sondersitzung anmelden."
https://www.mdr.de/thueringen/linke-ministerpraesident-ramelow-sondersitzung-100.html
Ich hoffe natürlich immer noch auf einen Ministerpräsidenten Björn Höcke. Nach wie vielen Wahlgängen ist mir eigentlich egal.
Die Messlatte für Ramelow liegt bei 46 Stimmen
Offen bleibt, ob Bodo Ramelow die Ministerpräsidentenwahl im Landtag gewinnen wird. Die Thüringer Verfassung schreibt vor, dass ein Ministerpräsidentenkandidat die Mehrheit der Sitze im Landtag bekommen muss, um gewählt zu werden. Bei 90 Abgeordneten liegt die Messlatte bei 46 Stimmen. Rot-Rot-Grün hat aber nur 42 Abgeordnete, es fehlen also vier Stimmen für die Mehrheit.
Das heißt: Es ist möglich, dass es zu weiteren Wahlgängen kommt. Hier schreibt die Verfassung vor: "Kommt die Wahl auch im zweiten Wahlgang nicht zustande, so ist gewählt, wer in einem weiteren Wahlgang die meisten Stimmen erhält."
Verfassungsexperten legen diesen Satz folgendermaßen aus: wenn Bodo Ramelow in einem dritten Wahlgang als einziger Kandidat antritt und 42 Ja-Stimmen bei 48 Nein-Stimmen bekommt, ist er trotzdem gewählt, weil er als Einzelkandidat die meisten Stimmen bekommen hat. Hintergrund sei der Wunsch der Verfassungsmütter und -väter nach stabilen Verhältnissen: Wer bei der Ministerpräsidentenwahl einen Kandidaten verhindern wolle, müsse eine Alternative präsentieren.
Gegen diese Auslegung der Verfassung könnte man aber auch klagen. Schließlich kann nicht gewählt sein, wer eine Mehrheit gegen sich hat.
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