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Staat versucht, Ausmaß von Straftaten zu vertuschen
Mit SEK.
https://www.journalistenwatch.com/2...taatsanwaltschaft-den-schariamord-vertuschen/
"Wollte die Hamburger Staatsanwaltschaft den Schariamord vertuschen?
24. April 2018
Vor einiger Zeit kursierte ein Video im Netz, in dem ein Augenzeuge behauptete, dass der „Schächter vom Jungfernstieg“ auch versucht haben soll, seiner einjährigen Tochter den Kopf abzuschneiden. Die Polizei hat diesen Vorfall nicht dementiert, sondern auf die Staatsanwaltschaft „abgewälzt“ und diese wurde nun aktiv.
Aber anders, als der Normalbürger denkt.
Es ist mal wieder die Gegenöffentlichkeit, in diesem Fall „Achse des Guten„, die Licht in die politische Finsternis bringt. Autor Stefan Frank hat den Mut, die Wahrheit, die hier anscheinend vertuscht werden sollte, der Öffentlichkeit zu präsentieren. Da dieser Vorgang dermaßen brisant ist, zeigen wir hier die entscheidenden Auszüge aus diesem wichtigen Beitrag:
Polizei und Staatsanwaltschaft in der Hansestadt Hamburg wollen nicht, dass die Öffentlichkeit erfährt, dass das einjährige Baby, das am 14. April zusammen mit seiner 34-jährigen Mutter in einer „Beziehungstat“ (so Polizeisprecher Timo Zill) von seinem Vater, dem aus dem Niger stammenden „Lampedusaflüchtling“ Mourtala Madou auf dem Bahnsteig der U-Bahnstation Jungfernstieg ermordet worden ist, geköpft wurde.
Darum gehen sie nun mit harter Hand gegen diejenigen vor, die sie dafür verantwortlich machen, dass diese Tatsache trotz Abschirmung und Schweigekartell nach außen gedrungen ist: einen christlichen Gospel-Sänger aus Ghana – der den Tatort mit eigenen Augen gesehen und gefilmt hat – und einen Hamburger Blogger, der das von dem jenem auf Facebook gestellte Video auf seinen YouTube-Kanal übertragen hat. Bei beiden wurden am Freitagmorgen Razzien in ihren Wohnräumen durchgeführt und persönliche Gegenstände beschlagnahmt.
Angeblich sollen beide gegen den Paragraphen 201a verstoßen haben. Doch in diesem Paragraphen gibt es eine entscheidende Stelle:
…Absatz 1 Nummer 2, auch in Verbindung mit Absatz 1 Nummer 3 oder Nummer 4, Absatz 2 und 3 gelten nicht für Handlungen, die in Wahrnehmung überwiegender berechtigter Interessen erfolgen, namentlich der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dienen.
Und darum geht es wohl, oder hat der Blogger aus purer Lust am Blut, das Video veröffentlicht?
Stefan Frank weiter:
Die Hamburger Staatsanwaltschaft muss meschugge sein: Wenn sie verhindern will, dass bekannt wird, dass Madou das Baby geköpft hat – so wie es u.a. die radikal-muslimische Terrorgruppe Boko Haram in seiner Heimat Niger zu tun pflegt – warum unternimmt sie dann etwas, das nur dazu führen kann, die größtmögliche Aufmerksamkeit darauf zu lenken? Sie führt eine durch und durch illegitime Hausdurchsuchung bei einem unbescholtenen Blogger durch, gleichzeitig steht im Durchsuchungsbefehl, dass der Hals des Kindes „nahezu vollständig durchtrennt“ wurde. Nun haben wir das, was niemand wissen soll, schwarz auf weiß, aus erster Hand, sozusagen mit Brief und Siegel…
An dem Video selber scheint es nicht zu liegen, dass die Hamburger Staatsanwaltschaft hier so hektisch reagiert hat:
Im Telefongespräch mit Oberstaatsanwältin Nana Frombach machte die Achse des Guten darauf aufmerksam, dass an dem Video nichts, aber auch gar nichts justiziabel ist. Man sieht kein Gesicht, man sieht keine Verletzungen. Was man sieht, ist eine Blutlache und die Füße des Opfers – und auch das nur jeweils für wenige Momente. Ihre Antwort: Darüber müsse noch entschieden werden, die Durchsuchung habe aufgrund eines „Anfangsverdachts“ stattgefunden.
Es gibt begründete Zweifel daran, dass Hannah Kütterer-Lang, die Richterin, die den Durchsuchungsbeschluss unterzeichnete, das Video überhaupt gesehen hat. Sonst wäre ihr wohl aufgefallen, dass darin keineswegs „die am Tatort agierenden Ersthelfer bei den lebenserhaltenden Maßnahmen speziell bei der Durchführung der Herz-Rhythmus-Massage zugunsten der in einer ausgedehnten Blutlache auf dem Rücken liegenden schwerstverletzten Kindsmutter über einen Zeitraum von zwei Minuten und 20 Sekunden“ zu sehen sind, sondern fast ausschließlich der Bodenbelag und die Wandpaneele.
Das Fazit von Frank sollten sich vor allen Dingen Medien wie die „Bild“, die ja ansonsten auch nicht zimperlich ist, hinter die Ohren schreiben:
Die Hausdurchsuchungen zur Abstrafung von Augenzeugen und Bloggern, die Informationen über ein Ereignis von überwältigendem öffentlichen Interesse liefern, sind ein Justizskandal, der wohl über Deutschland hinaus für Empörung sorgen wird. Hier wurden weitere Grenzen überschritten. Jeder, der sich um die Freiheit der Berichterstattung sorgt, sollte Justizsenator Dr. Till Steffen (Bündnis 90 /Grüne) schreiben und ihn dazu auffordern, seine außer Kontrolle geratenen Zensoren zur Ordnung zu rufen.
Auch JouWatch ist der Meinung, dass hier der Druck der Öffentlichkeit vielleicht weiterhilft. Es kann nicht sein, dass ausgerechnet jetzt die Politik die Bürger weiterhin im Unklaren lassen will. Oder ist der Druck im Kessel zu stark geworden?"
Ende Zitat.
Mein Tipp:
Solche Videos, falls mal Jemand an so was rankommt, immer an RTDeutsch schicken.
Da sind sie sicher.
Hier noch was aktuelles aus Belgien:
https://deutsch.rt.com/live/70617-live-schusse-und-tote-belgien/
Gruß
Debitist
Mit SEK.
https://www.journalistenwatch.com/2...taatsanwaltschaft-den-schariamord-vertuschen/
"Wollte die Hamburger Staatsanwaltschaft den Schariamord vertuschen?
24. April 2018
Vor einiger Zeit kursierte ein Video im Netz, in dem ein Augenzeuge behauptete, dass der „Schächter vom Jungfernstieg“ auch versucht haben soll, seiner einjährigen Tochter den Kopf abzuschneiden. Die Polizei hat diesen Vorfall nicht dementiert, sondern auf die Staatsanwaltschaft „abgewälzt“ und diese wurde nun aktiv.
Aber anders, als der Normalbürger denkt.
Es ist mal wieder die Gegenöffentlichkeit, in diesem Fall „Achse des Guten„, die Licht in die politische Finsternis bringt. Autor Stefan Frank hat den Mut, die Wahrheit, die hier anscheinend vertuscht werden sollte, der Öffentlichkeit zu präsentieren. Da dieser Vorgang dermaßen brisant ist, zeigen wir hier die entscheidenden Auszüge aus diesem wichtigen Beitrag:
Polizei und Staatsanwaltschaft in der Hansestadt Hamburg wollen nicht, dass die Öffentlichkeit erfährt, dass das einjährige Baby, das am 14. April zusammen mit seiner 34-jährigen Mutter in einer „Beziehungstat“ (so Polizeisprecher Timo Zill) von seinem Vater, dem aus dem Niger stammenden „Lampedusaflüchtling“ Mourtala Madou auf dem Bahnsteig der U-Bahnstation Jungfernstieg ermordet worden ist, geköpft wurde.
Darum gehen sie nun mit harter Hand gegen diejenigen vor, die sie dafür verantwortlich machen, dass diese Tatsache trotz Abschirmung und Schweigekartell nach außen gedrungen ist: einen christlichen Gospel-Sänger aus Ghana – der den Tatort mit eigenen Augen gesehen und gefilmt hat – und einen Hamburger Blogger, der das von dem jenem auf Facebook gestellte Video auf seinen YouTube-Kanal übertragen hat. Bei beiden wurden am Freitagmorgen Razzien in ihren Wohnräumen durchgeführt und persönliche Gegenstände beschlagnahmt.
Angeblich sollen beide gegen den Paragraphen 201a verstoßen haben. Doch in diesem Paragraphen gibt es eine entscheidende Stelle:
…Absatz 1 Nummer 2, auch in Verbindung mit Absatz 1 Nummer 3 oder Nummer 4, Absatz 2 und 3 gelten nicht für Handlungen, die in Wahrnehmung überwiegender berechtigter Interessen erfolgen, namentlich der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dienen.
Und darum geht es wohl, oder hat der Blogger aus purer Lust am Blut, das Video veröffentlicht?
Stefan Frank weiter:
Die Hamburger Staatsanwaltschaft muss meschugge sein: Wenn sie verhindern will, dass bekannt wird, dass Madou das Baby geköpft hat – so wie es u.a. die radikal-muslimische Terrorgruppe Boko Haram in seiner Heimat Niger zu tun pflegt – warum unternimmt sie dann etwas, das nur dazu führen kann, die größtmögliche Aufmerksamkeit darauf zu lenken? Sie führt eine durch und durch illegitime Hausdurchsuchung bei einem unbescholtenen Blogger durch, gleichzeitig steht im Durchsuchungsbefehl, dass der Hals des Kindes „nahezu vollständig durchtrennt“ wurde. Nun haben wir das, was niemand wissen soll, schwarz auf weiß, aus erster Hand, sozusagen mit Brief und Siegel…
An dem Video selber scheint es nicht zu liegen, dass die Hamburger Staatsanwaltschaft hier so hektisch reagiert hat:
Im Telefongespräch mit Oberstaatsanwältin Nana Frombach machte die Achse des Guten darauf aufmerksam, dass an dem Video nichts, aber auch gar nichts justiziabel ist. Man sieht kein Gesicht, man sieht keine Verletzungen. Was man sieht, ist eine Blutlache und die Füße des Opfers – und auch das nur jeweils für wenige Momente. Ihre Antwort: Darüber müsse noch entschieden werden, die Durchsuchung habe aufgrund eines „Anfangsverdachts“ stattgefunden.
Es gibt begründete Zweifel daran, dass Hannah Kütterer-Lang, die Richterin, die den Durchsuchungsbeschluss unterzeichnete, das Video überhaupt gesehen hat. Sonst wäre ihr wohl aufgefallen, dass darin keineswegs „die am Tatort agierenden Ersthelfer bei den lebenserhaltenden Maßnahmen speziell bei der Durchführung der Herz-Rhythmus-Massage zugunsten der in einer ausgedehnten Blutlache auf dem Rücken liegenden schwerstverletzten Kindsmutter über einen Zeitraum von zwei Minuten und 20 Sekunden“ zu sehen sind, sondern fast ausschließlich der Bodenbelag und die Wandpaneele.
Das Fazit von Frank sollten sich vor allen Dingen Medien wie die „Bild“, die ja ansonsten auch nicht zimperlich ist, hinter die Ohren schreiben:
Die Hausdurchsuchungen zur Abstrafung von Augenzeugen und Bloggern, die Informationen über ein Ereignis von überwältigendem öffentlichen Interesse liefern, sind ein Justizskandal, der wohl über Deutschland hinaus für Empörung sorgen wird. Hier wurden weitere Grenzen überschritten. Jeder, der sich um die Freiheit der Berichterstattung sorgt, sollte Justizsenator Dr. Till Steffen (Bündnis 90 /Grüne) schreiben und ihn dazu auffordern, seine außer Kontrolle geratenen Zensoren zur Ordnung zu rufen.
Auch JouWatch ist der Meinung, dass hier der Druck der Öffentlichkeit vielleicht weiterhilft. Es kann nicht sein, dass ausgerechnet jetzt die Politik die Bürger weiterhin im Unklaren lassen will. Oder ist der Druck im Kessel zu stark geworden?"
Ende Zitat.
Mein Tipp:
Solche Videos, falls mal Jemand an so was rankommt, immer an RTDeutsch schicken.
Da sind sie sicher.
Hier noch was aktuelles aus Belgien:
https://deutsch.rt.com/live/70617-live-schusse-und-tote-belgien/
Gruß
Debitist