Da ich keines der Bücher gelesen habe, die dieser Verlag Der Schelm anbietet, kann ich mir kein Urteil über ihren Wahrheitsgehalt erlauben. Mein persönlicher Eindruck ist aber, dass sie mit der Wahrheit auf Kriegsfuß stehen, wie das ja bei Ideologen, nicht nur bei rechten, sondern auch bei linken, allzu oft der Fall ist
Aber auch für ein faires Gerichtsverfahren gilt: Der Angeklagte hat das Recht auf Verteidigung und muss gehört werden: Audiatur et altera pars nannten das die Römer. Deshalb darf er sich einen Anwalt seiner Wahl nehmen, und so einseitig und monströs auch dessen Verteidigungstaktik ist, sie hat Anspruch auf Gehör.
Wenn ich also, um mir ein Urteil über das Phänomen NSU zu bilden, auch die Argumente der Gegenseite kennenlernen will und deshalb dieses beschlagnahmte Buch bestelle und kriege vom BRD-Staat zu hören, dass ich es nicht erwerben und nicht lesen darf, so fühle ich mich nicht als erwachsener Bürger, sondern als unmündiges Kind behandelt - und das macht böses Blut.
Ein Staat, der das Ideal der Informationsfreiheit ernst nimmt, darf seinen Bürgern nicht verbieten, Filme zu sehen, weil sie im Dritten Reich produziert wurden. Es ist Zensur.