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Buch vom Zoll beschlagnahmt
„Wie oben genannt, vertritt unsere Kanzlei derzeit einen Mandanten, der eine Strafanzeige nach einer Buchbestellung aus dem Ausland erhalten hat. Dabei ging es um eine Bestellung beim Verlag ‚Der Schelm‘ und konkret um das Buch ‚NSU: Beate Zschäpe ist unschuldig!‘. Das Buch wurde aus Großbritannien nach Deutschland versandt und beim Zoll auffällig. Das Zollamt Bochum beschlagnahmte die Sendung und die Behörden sehen gleich mehrere Straftatbestände verwirklicht. …“
Quelle:
Kann man sich mit einer Buchbestellung aus dem Ausland strafbar machen? | https://www.die-anwalts-kanzlei.de/buch-vom-zoll-beschlagnahmt/
Buch:
NSU: Beate Zschäpe ist unschuldig! - Alle Bücher - Verlag Der Schelm | https://derschelm.com/gambio/nsu-beate-z-ist-unschuldig.html
"Nie wieder Deutschland!" (Rabbi S. Wise, 1943)
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