Zitat: "Das Widerstandsrecht ist allgemein ein naturrechtlich bzw. durch ein positives Gesetz statuiertes Recht jedes Menschen, sich unter bestimmten Bedingungen gegen staatliche Gesetze oder Maßnahmen aufzulehnen bzw. ihnen den Gehorsam zu verweigern. Die Existenz eines überpositiven, naturrechtlich begründeten Widerstandsrechts wurde und wird in der politischen Philosophie, der Rechtsphilosophie und der Staatstheorie kontrovers diskutiert.[1]
In Deutschland garantiert Artikel 20 des Grundgesetzes Abs. 4 das Recht eines jeden Deutschen, gegen jeden Widerstand zu leisten, der es unternimmt, die dort in Abs. 1 bis 3 niedergelegte Verfassungsordnung zu beseitigen, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."
Quelle:
https://de.wikipedia.org/wiki/Widerstandsrecht
Deutschland ist ein sehr schönes Land.
Das Recht zum Widerstand ist nicht nur im Alliiertem GG geregelt sondern auch im
StGB §32:
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig. (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
und im
BGB §227:
(1) Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich. (2) Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen...
So schlecht siehts also gar nicht aus...zumal nirgend wo geregelt ist, gegen wen und mit welchen Mitteln wir uns wehren dürfen.
Allerdings ist ganz klar geregelt,
WER dieses Notwehrrecht für sich in Anspruch nehmen kann:
Art 5 BGB:
Personalstatut
(1) Wird auf das Recht des Staates verwiesen, dem eine Person angehört, und gehört sie mehreren Staaten an, so ist das Recht desjenigen dieser Staaten anzuwenden, mit dem die Person am engsten verbunden ist, insbesondere durch ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder durch den Verlauf ihres Lebens. Ist die Person auch Deutscher, so geht diese Rechtsstellung vor.
Zur wiederholten Erklärung:
Das GG ist kein deutsches, sondern Alliirtenrecht.
Das StG und das BGB dagegen ist altes deutsches Recht, welches jedoch nur deutsche Staatsangehörige in anspruch nehmen können.
Deutscher Staatsangehöriger ist:
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art 116:
(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.
(2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.
Kurz gesagt: Reichsangehörige, Hin und wieder hört mal ja auch mal was von Reichsbürgern...
Merkelt Ihr was, wie wir vergauckelt werden???