Im Zuge des politischen Wirtschaftskonflikts zwischen dem Westen und RusslaNd gerät offenbar auch das mit Russland auf das engste verbündete Belorussland in zunehmende wirtschaftliche Schwierigkeiten mit recht unterschiedlichen politischen Konsequenzen.
Am Dienstag ließ zunächst die Meldung aufhorchen, dass das bekannte Minsker Automobilwerk MAS, größter Fahrzeugproduzent in Weißrussland, mit Ausnahme des Omnibusbaus alle Montagebänder angehalten hat und die Mitarbeiter der Produktion unter Fortzahlung von 2/3 der Bezüge nach Hause geschickt hatte.
Eine offizielle Stellungnahme dazu wurde abgelehnt, jedoch ist bekannt, dass das Werk teilweise schon seit Oktober vergangenen Jahres einem Teil seiner Mitarbeiter die Bezüge schuldig blieb und der Absatzmarkt für die Minsker Fahrzeuge, die zu gut 2/3 nach Russland gingen, weitestgehend zusammengebrochen ist.
https://news.mail.ru/economics/21580206/?frommail=1
Gestern berichtete dann MAIL.RU von einem Exklusivinterview des belorussischen Präsidenten Lukaschenko für BLOOMBERG, in welchem er eingestand, dass die wirtschaftliche Lage des Landes zwar höchst angespannt, aber nicht kritisch sei. Auch Belorussland leide wie Russland selbst schwer unter den westlichen Sanktionen, man werde noch enger zusammenrücken, doch bliebe sein Land souverän und werde kein föderale Einheit Russlands.
Er erteilte damit offiziell zunehmenden Spekulationen, Belorussland befinde sich zunehmend auf einem Integrationskurs in die RF als neues nordwestliches Föderationssubjekt, eine kategorische Absage.
https://news.mail.ru/politics/21593976/?frommail=1
Heute nun wurde bekannt, Lukaschenko habe eine präsidiale Verfügung zur Vehinderung sozialen Schmarotzertums erlassen.
Das Dekrtet verpflichtet alle Bürger Weißrusslands und die ausländische Staatsbürger sowie Personen ohne Staatsbürgerschaft, die ihren dauerhaften Wohnsitz in Belorussland haben "und keinen Beitrag zur staatlichen Ausgabendeckung oder an weniger als 183 Kaldndertagen im Jahr leisten" zugunsten des Staatshaushaltes zu einer Zwangsabgabe in von zwanzig Basisgrößen* für das vergangene Jahr.
Befreit von der Abgabe seien Erwerbsunfähige, Invaliden, Jugendliche unter 18 Jahren, Personen älter als 55 (Frauen) bzw. 60 Jahre (Männer), Erziehungsberechtigte von Kindern bis zum 7. Lebensjahr, von behinderten Kindern bis 18 und Familien mit drei und mehr Kindern.
https://news.mail.ru/politics/21597209/?frommail=1
*ca. 245 USD