Das Grundgesetz ist eine Verfassung, weil es die Charakteristika einer Verfassung enthält. Dabei ist es egal ob es Grundgesetz (wie z.B. in Finnland und Deutschland), Verfassung oder “DeineMudda“ heißt. Die Terminologie hat hier keine besondere Bedeutung.
Das Grundgesetz wurde im übrigen von den demokratischen Vertretern, des deutschen Volks beschloßen. Diese Vertretung hat auch Änderungen ggü. den Allierten durchgeboxt. Zum Beispiel der Name Grundgesetz wurde von den Deutschen so gewünscht. Die Allierten wollten das wir das Ding Verfassung nennen.
In der Regel legen Verfassungen die Organisation des Staates fest und enthalten grundlegende Menschen- und Bürgerrechte. Nachdem eine verfassunggebende Versammlung den Text der Verfassung entworfen hat, wird diese vom Volk in einem Referendum beschlossen.
Die Geschichte des deutschen Grundgesetzes verlief anders – zwar nur in einigen, aber eben in entscheidenden Punkten.
Die Ministerpräsidenten der westlichen Bundesländer lehnten jedoch die Beteiligung des Volkes ab, denn sie hofften auf eine baldige Vereinigung mit der sowjetischen Besatzungszone, also auf eine Wiederherstellung eines deutschen Staates. Dann würde wahrscheinlich eine neue Verfassung nötig werden. Deshalb sollte die jetzige Verfassung nur eine Zwischenlösung werden. Wenn sie aber vom Volk bestätigt würde, würde sie zu sehr als endgültig wirken.
das war der grund warum es gg heist!!!
es stand sogar im gg, das das gg mit der wiedervereinigung beider deutscher staaten seine gueltigkeit verliert und eine neue vom volk legitimierte erschaffen wird.
Dass das Grundgesetz 1949 nicht vom Volk verabschiedet worden war, ist hingegen nahezu in Vergessenheit geraten.
nochmal, das gg ist NICHT vom deutschen volk legitimiert, die brd ist seit der wiedervereinigung verfassungslos
das wesentliche merkmal einer Verfassung fehlt demnach und das ist der entscheidende.