- Registriert
- 14 Sep 2012
- Zuletzt online:
- Beiträge
- 6.186
- Punkte Reaktionen
- 1.553
- Punkte
- 64.820
- Geschlecht
- Thread Starter
- #21
Ich halte eigentlich untenstehenden Artikel für passender. Wenn die etablierten Parteien darauf ausgehen, den Nationalstaat aufzulösen sind sie verfassungsfeindlich. Das Problem ist aber, dass die Richter am BVerfG die selben Parteibücher besitzen, sonst wären sie nicht in diese Position gewählt worden. Eine Klage am BVerfG ist also zwecklos, es wird wie bei der Klage von Schachtschneider nicht darauf eingehen.
Es verbleibt zu sagen: Tschüss Deutschland als eigenständiger Staat, willkommen Departement Deutschland im Staate EU.
Art 21
(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.
(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
Stimmt. Aber wenn sowas ernthaft versucht wird berufe ICH mich auf Art 20 und gehe notfalls auch bewaffnet dagegen vor. Und ich bin da sicherlich nicht der einzigste.