- Registriert
- 8 Sep 2013
- Zuletzt online:
- Beiträge
- 39
- Punkte Reaktionen
- 0
- Punkte
- 0
- Geschlecht
Sind die Deutschen Bundestagswahlen gesetzlich UNGLEICH und daher UNGÜLTIG!
Ist Ihnen schon einmal aufgefallen, dass ein Teil der Deutschen Bundestagsabgeordneten, nach dem Bundestagsmandat (4 – 32 Jahre Dauer), an ihren alten Arbeitsplatz zurückkehren kann und sogar nachträglich noch befördert wird, als wären sie gar nicht weg gewesen…, wogegen andere Bundestagsabgeordnete (also direkte Konkurrenten) dies aus beruflichen Gründen überhaupt NICHT nutzen können und somit nach dem Bundestagsmandat einen entschädigungslosen beruflichen Totalverlust, bis hinunter zum HARZ 4 Empfang erleiden…!
Arbeitsplatzerhalt und Beförderung nach der Bundestagszeit sind geldwerte Leistungen, die der Arbeitgeber für seine „EX- Mitarbeiter“, die aktuell als Berufs-Bundestagsabgeordnete arbeiten, gesetzlich erzwungen erbringen muss!
Er muss seine „Ex-Mitarbeiter“ nach der Bundestagszeit (das sind zwischen 4 – 32 Jahre Abwesenheit) weiterbeschäftigen, wieder arbeitsfähig machen und sogar noch befördern! Je nach Verweildauer im Bundestagsmandat kann die vom Arbeitgeber dafür aufzuwendende Summe, weit in die hunderttausende €uro gehen!
Die Bürger 1. Klasse - vor dem Gesetz – die Mitarbeiter finanzkräftiger Arbeitgeber (z. B. Beamte), bekommen diese geldwerten Leistungen problemlos von ihrem finanzstarken Arbeitgeber gestellt!
Die Bürger 2. Klasse - vor dem Gesetz in Deutschland - dagegen, haben entweder als Selbstständige und Freiberufler gar keinen Arbeitgeber, bei dem sie diese geldwerten Förderungen einfordern könnten, oder sie sind Mitarbeiter kleiner finanzschwacher Firmen, die diese finanziellen Leistungen überhaupt NICHT erbringen können! Sie bekommen diese Leistungen daher nicht!
Wir haben hier also bewiesenermaßen gesetzliche Regelungen, die für alle rechtlich GLEICHEN Bürger GLEICH gelten, die aber nur den Mitarbeitern finanzkräftiger Arbeitgeber, massive geldwerte Vorteile einbringen! Verfassungsrechtlich ist das hoch brisant, denn die gesetzlich perfekte Förderung der Einen (Mitarbeiter finanzkräftiger Arbeitgeber), ist im Gegenzug die gesetzliche Zurückdrängung der Anderen!
Sobald gesetzliche Regelungen, GLEICHE Bürger – direkt oder indirekt – bei Wahlen, UNGLEICH fördern, verändert sich automatisch die Zusammensetzung des Deutschen Bundestages! In unserem Fall haben wir immer mehr Mitarbeiter finanzkräftiger Arbeitgeber im Bundestag sitzen (z.B. Beamte…) und die anderen werden dementsprechend verdrängt. Das nennt man mittelbare (indirekte) gesetzliche Selektion und es ist der absolute Sündenfall, für jede Demokratie der Gleichheit vor dem Gesetz!
Diese Verfälschung, der Zusammensetzung des Deutschen Bundestages, kann problemlos von Statistikern berechnet werden und das bedeutet, wir haben hier eine mathematisch beweisbare Wahlergebnisverfälschung…! In der Physik nennt man diesen Einfluss auch den Schmetterlingseffekt!
Nun, das Deutsche Innenministerium erzählt uns das Schicksal wäre verantwortlich, es ist den Lebensumständen geschuldet, wenn die eine berufliche Klientel (Mitarbeiter finanzkräftiger Arbeitgeber) gesetzlich perfekt gefördert wird, beim Zugang zum Deutschen Bundestagsmandat und die anderen haben halt Pech gehabt – das ist Schicksal…!
Das Grundgesetz sagt aber, dass der Deutsche Bundestag in Deutschland die Gesetze macht und gerade NICHT das SCHICKSAL…! Wenn also eine gewisse berufliche Klientel gesetzlich „verwöhnt“ wird beim Zugang zum Deutschen Bundestagsmandat, dann ist das ausschließlich der erklärte Wille des Gesetzgebers und NICHT die unbeeinflussbare Hand des Schicksals…!
Die Beantwortung dieser Frage ist fundamental, denn wenn das Schicksal dafür verantwortlich ist, dann ist die Deutsche Bundestagswahl legal!
Sollte jedoch der Gesetzgeber hier seine berufliche Klientel vorsätzlich gesetzlich verwöhnen, dann ist die 18. Deutsche Bundestagswahl, NICHTS weiter als ein BIG FAKE…!
Ist Ihnen schon einmal aufgefallen, dass ein Teil der Deutschen Bundestagsabgeordneten, nach dem Bundestagsmandat (4 – 32 Jahre Dauer), an ihren alten Arbeitsplatz zurückkehren kann und sogar nachträglich noch befördert wird, als wären sie gar nicht weg gewesen…, wogegen andere Bundestagsabgeordnete (also direkte Konkurrenten) dies aus beruflichen Gründen überhaupt NICHT nutzen können und somit nach dem Bundestagsmandat einen entschädigungslosen beruflichen Totalverlust, bis hinunter zum HARZ 4 Empfang erleiden…!
Arbeitsplatzerhalt und Beförderung nach der Bundestagszeit sind geldwerte Leistungen, die der Arbeitgeber für seine „EX- Mitarbeiter“, die aktuell als Berufs-Bundestagsabgeordnete arbeiten, gesetzlich erzwungen erbringen muss!
Er muss seine „Ex-Mitarbeiter“ nach der Bundestagszeit (das sind zwischen 4 – 32 Jahre Abwesenheit) weiterbeschäftigen, wieder arbeitsfähig machen und sogar noch befördern! Je nach Verweildauer im Bundestagsmandat kann die vom Arbeitgeber dafür aufzuwendende Summe, weit in die hunderttausende €uro gehen!
Die Bürger 1. Klasse - vor dem Gesetz – die Mitarbeiter finanzkräftiger Arbeitgeber (z. B. Beamte), bekommen diese geldwerten Leistungen problemlos von ihrem finanzstarken Arbeitgeber gestellt!
Die Bürger 2. Klasse - vor dem Gesetz in Deutschland - dagegen, haben entweder als Selbstständige und Freiberufler gar keinen Arbeitgeber, bei dem sie diese geldwerten Förderungen einfordern könnten, oder sie sind Mitarbeiter kleiner finanzschwacher Firmen, die diese finanziellen Leistungen überhaupt NICHT erbringen können! Sie bekommen diese Leistungen daher nicht!
Wir haben hier also bewiesenermaßen gesetzliche Regelungen, die für alle rechtlich GLEICHEN Bürger GLEICH gelten, die aber nur den Mitarbeitern finanzkräftiger Arbeitgeber, massive geldwerte Vorteile einbringen! Verfassungsrechtlich ist das hoch brisant, denn die gesetzlich perfekte Förderung der Einen (Mitarbeiter finanzkräftiger Arbeitgeber), ist im Gegenzug die gesetzliche Zurückdrängung der Anderen!
Sobald gesetzliche Regelungen, GLEICHE Bürger – direkt oder indirekt – bei Wahlen, UNGLEICH fördern, verändert sich automatisch die Zusammensetzung des Deutschen Bundestages! In unserem Fall haben wir immer mehr Mitarbeiter finanzkräftiger Arbeitgeber im Bundestag sitzen (z.B. Beamte…) und die anderen werden dementsprechend verdrängt. Das nennt man mittelbare (indirekte) gesetzliche Selektion und es ist der absolute Sündenfall, für jede Demokratie der Gleichheit vor dem Gesetz!
Diese Verfälschung, der Zusammensetzung des Deutschen Bundestages, kann problemlos von Statistikern berechnet werden und das bedeutet, wir haben hier eine mathematisch beweisbare Wahlergebnisverfälschung…! In der Physik nennt man diesen Einfluss auch den Schmetterlingseffekt!
Nun, das Deutsche Innenministerium erzählt uns das Schicksal wäre verantwortlich, es ist den Lebensumständen geschuldet, wenn die eine berufliche Klientel (Mitarbeiter finanzkräftiger Arbeitgeber) gesetzlich perfekt gefördert wird, beim Zugang zum Deutschen Bundestagsmandat und die anderen haben halt Pech gehabt – das ist Schicksal…!
Das Grundgesetz sagt aber, dass der Deutsche Bundestag in Deutschland die Gesetze macht und gerade NICHT das SCHICKSAL…! Wenn also eine gewisse berufliche Klientel gesetzlich „verwöhnt“ wird beim Zugang zum Deutschen Bundestagsmandat, dann ist das ausschließlich der erklärte Wille des Gesetzgebers und NICHT die unbeeinflussbare Hand des Schicksals…!
Die Beantwortung dieser Frage ist fundamental, denn wenn das Schicksal dafür verantwortlich ist, dann ist die Deutsche Bundestagswahl legal!
Sollte jedoch der Gesetzgeber hier seine berufliche Klientel vorsätzlich gesetzlich verwöhnen, dann ist die 18. Deutsche Bundestagswahl, NICHTS weiter als ein BIG FAKE…!
Zuletzt bearbeitet: