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Ich meine halt, das es schon schwierig zu erklären sein wird ,das es Notwehr war, wenn man einen Menschen mit einer Armbrust erschießt.Und da hilft sehr warscheinlich auch kein guter Anwalt mehr.
Bei einem Einbrecher in den eigenen 4 Wänden? Wenn dich das Thema interessiert, google selber, bin es leid gegen die Defätisten anzureden. Fälle mit Armbrüsten sind mir zugegeben keine bekannt, aber es gibt genug Fälle von tödlicher Notwehr, bei denen die Beklagten freigesprochen wurden oder erst garkeine Anklage erhoben wurde, selbst wenn illegale Waffen im Spiel waren. Aber ja, auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand, es gibt leider genug Richter die das Recht beugen.
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