- Registriert
- 11 Okt 2015
- Zuletzt online:
- Beiträge
- 19.814
- Punkte Reaktionen
- 5.155
- Punkte
- 59.820
- Geschlecht
Falls diese Frage legitim wäre, und sich die Antwort nicht automatisch für jeden ergibt (weil nämlich eine Verfassung eines Staates für jeden Bürger bindend ist, in dem Land in dem er lebt) dann müßte logischerweise die Antwort darauf das sein, was du mit ''umgekehrt'' zur Verfügung getsellt hast, gewissermaßen!@ Heli. Die Frage lautet doch, steht das Selbstbestimmungsrecht der Völker über der Souveränität des Staates, oder umgekehrt.
Es ist ojektiv betrachtet - auch wenn das irgendwelche Impfgegener;Demokratiehasser/-gegner; Leerdenker usw. naturgemäß anders sehen dürften - wohl unstrittig dass eine letztendlich anzuerkennden Volksbefragung verfassunsgrechtlich nur Beachtung finden kann, wenn diese durch die jeweilige Landesverfassung legitimiert ist!!! Und logischerweise auch vom Staat durchführt wird letztendlich.