Im Poli postete ich vor einigen Wochen dann von der Seite
http://www.labournet.de/?s=equal+pay noch einie Links, die das untermauerten, was ich bereits 2009 im Pfeu mit Links darlegte.
Leider finde ich meinen Beitrag im Poli nicht mehr.
EDIT: wie gesagt, sind die Links von damals 2009 leider tot.
Werfen wir mal einen Blick auf das, was ich meinte
Tarifverhandlung
Unternehmen fordert -> Einführung von Zeitarbeitskonten um einsatzfreie Zeiten auf AN abwälzen zu können, Stundenlöhne ab 5,50 €
Gewerkschaft sagt -> Zeitarbeitskonten würden unsere Mitglieder benachteiligen, die Löhne sind bereits vom Gesetzgeber festgelegt und müssen dem entsprechen, was im Entleihbetrieb gzahlt wird. Unsere Mitglieder würden sich schlechter stellen, das können wir nicht verantworten
Leider endet im Bereich ZA hier die Geschichte, denn die ZAF-Unternehmen haben Mangels zustandegekommenen TV gar kein Druckmittel, was sie gegen die Arbeitnehmer einsetzen können. Infolge dessen müssen sie damit leben sie sich an §615 BGB und Löhne halten müssen denn in Ermangelung der rechtlichen Möglichkeiten müssen sie dem DGB versuchen entgegen zu kommen
Und nun zu meiner "Beweisführung", dass der DGB durchaus nach obigem Muster hätte verfahren können:
Historie:
http://www.bza.de/62.html bzw. Pdf von dieser Seite
15.11.2002
Bundestag beschließt....Damit verlieren Tarifverträge die vor der Beschlussfassung vereinbart sind ihre Wirksamkeit. Neue Tarifverträge müssen vereinbart werden.
http://www.rechtsrat.ws/gesetze/aug/k13.htm
Durch das 1. Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz I) vom 23.12.02 (Art.6 Nr.10, BGBl. I 2002 S.4607, 4619, in Kraft seit 01.01.03) wurde § 13 AÜG = equal pay zum 01.01.03!eingefügt
Schließlich wurde erst am 23.12.03 das AÜG mit Wirkung zum 1.1.04 dahingehend geändert, dass hiervon durch TV abgewichen werden kann!
Aber bereits im Im Juni 2003 einigen sich DGB und IGZ und schließen einen TV ab. "hier stand ein inzw. toter Link"
-> Das equal pay gemäß § 13 AÜG war zu diesem Zeitpunk bereits gesetzl. vorgeschrieben.
Allerdings noch nicht die Änderung vom 23.12.03, dass durch TV abgewichen werden darf (was aber im Prinzip bereits beschlossene Sache zw. DGB/BZA und der Regierung war. Sie wussten also, dass die Änderung kommen wird und schlossen bereits im Vorfeld entsprechend schlechtere TV ab, die eingentlich hätten ungültig sein müssen.)
Hätten sie das nicht gewusst, hätten in dem TV vom 22.07.03 ja keine Stundenlöhne festegelegt werden dürfen, da sie gegen noch gültiges Recht des §13 AÜG verstoßen hätten. Die Tarifautonomie war bez. equal pay also bis zum 23.12.03 noch eingeschränkt, die TV aber schon dergestalt, dass das equal pay ausgehebelt wurde.
Hätte er einen neuen TV sogar ganz abgelehnt, hätten die ZAFn ja equal pay zahlen müssen, da die bis dahin geltenden TV ja ihre Wirkung verloren und neu abgeschlossen werden mussten.
Der DGB hatte jedenfalls eine gute Position zumindest die Stundenlöhne höher anzusetzen.
Als Maßstab galt nämlich das equal pay. Und da wäre durchaus mehr drin gewesen als 6,85 €