Eine konstitutionelle Monarchie ist eine konstitutionelle Diktatur.
Demokratie im Kaiserreich:
Wahlen im Kaiserreich
1871-1918
Das Wahlrecht zum Reichstag ging in den wesentlichen Bestimmungen auf das Wahlgesetz der Paulskirche vom 12. April 1849 zurück und hatte schon im Norddeutschen Bund gegolten. Das Wahlgesetz für den Reichstag des Norddeutschen Bundes vom 31. Mai 1869 wurde 1871 als Reichsgesetz übernommen und galt ohne bedeutende Änderungen bis zum Ende der Monarchie 1918.
Der Reichstag wurde nach dem allgemeinen, gleichen und direkten Wahlrecht gewählt, damals in Europa das fortschrittlichste Wahlrecht. Danach durften (vorbehaltlich gewisser Einschränkungen) alle
deutschen Männer ab 25 Jahren, die in einem der Bundesstaaten wohnten, aktiv wählen. Die Frauen hingegen blieben bis 1918 vom Wählen ausgeschlossen. Die Abgeordneten wurden direkt, d. h. ohne
Wahlmänner, gewählt, wobei sie die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreichen mussten.
Diesen Kommentar habe ich an anderer Stelle gefunden und der deckt sich mit meinem Kenntnisstand.