Artikel 23
(1) Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet.
Der Bund kann hierzu durch Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates Hoheitsrechte übertragen. Für die Begründung der Europäischen Union sowie für Änderungen ihrer vertraglichen Grundlagen und vergleichbare Regelungen, durch die dieses Grundgesetz seinem Inhalt nach geändert oder ergänzt wird oder solche Änderungen oder Ergänzungen ermöglicht werden, gilt Artikel 79 Abs. 2 und 3.
Also haben die Parteien in Art.23/1 eine Übertragung von Hoheitsrechten an die EU ermöglicht. Ist der Lissabonner Vertrag nicht der direkte Weg zu einem eur. Bundesstaat, sprich die Abschaffung der souveränen BRD als Nationalstaat, was nun gegen Art. 21/2 GG verstösst? :kopfkratz:
Ergo sind die Altparteien in ihrer Mehrzahl Verfassungswiedrig...
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