Wer soll "Ihr" sein? Ich argumentiere nach den rechtsgültigen Gesetzen, du nach rechtsradikaler Denke, als Mitläufer.
Was, du berufst dich auf "rechtsgültige Gesetze"? Lies doch mal, was die bekanntesten dt Verfassungsrichter zur Rechtsgültigkeit von Gesetzen unter Merkelina sagen:
0.
Asyl ist illegal / ERHEBLICHE Rechtsverstöße der Bundesregierung / Verfassungsrechtler Prof Scholz
https://www.youtube.com/watch?v=qFnIut4b1Fo
1.
Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat massive Kritik an der bundesdeutschen Rechtspraxis geübt.
Es sei „etwas ins Rutschen gekommen, wenn der Staat selbst auf gewissen Gebieten Recht nicht anwendet, ignoriert oder nicht durchsetzt“, sagte Papier der „Bild“ (Montagsausgabe). „Indem geltendes Recht nicht eingehalten und durchgesetzt wird, wird ein ungutes Gefühl in weiten Teilen der Bevölkerung geweckt, was die Handlungsfähigkeit des Rechtsstaats anlangt. Das führt dazu, dass Vertrauen in unsere Rechtsordnung, in die Unverbrüchlichkeit des Rechts erschüttert wird.“
Das Resultat dieser Rechtspraxis sei „nach den Wahlen der letzten Zeit offenkundig“, so Papier. Papier erläutert in der „Bild“, in welchen Bereichen er einen Mangel an Durchsetzung bestehendes Rechts sieht.
So sei etwa beim Umgang mit Flüchtlingen und Migranten deutsches und europäisches Recht „über Jahre nicht wirklich umgesetzt worden und wird noch immer nicht durchgesetzt“. Noch immer sei „in beträchtlichem Maße illegale Zuwanderung nach Deutschland zu verzeichnen“, so der ehemalige Gerichtspräsident. „Eine Grenzschließung steht gar nicht zur Diskussion. Aber Personen, die ersichtlich keinen Anspruch auf Asyl oder subsidiären Schutz in Deutschland haben, weil sie aus einem sicheren Drittstaat einreisen, ist nach geltendem deutschen Recht grundsätzlich die Einreise zu verweigern.“ Wer dennoch Einreisen ermöglichen wolle, müsse „das Gesetz ändern. Aber das tut man nicht, man ignoriert es einfach.“
2.
Ex-Verfassungsrichter sieht "Erosion" des Rechtsstaats ( Es ist der sechste Verfassungsrichter, der Merkel s Vorgehen für Rechtsbruch hält)
Nach den Übergriffen von Köln mit 1200 Opfern gab es bisher nur vier Verurteilungen. Der frühere Verfassungsrichter Udo Di Fabio macht sich wegen des "Unvermögens des Rechtsstaates" große Sorgen.
Der ehemalige Verfassungsrichter Udo Di Fabio;
"Vollzugsdefizite und erkennbare Überforderung, Duldung des Rechtsbruchs untergraben das Vertrauen der Bürger in die staatliche Friedensordnung"
Es sei beunruhigend, wenn laut einer Studie des Bundeskriminalamtes 1200 Frauen Opfer von sexuellen Übergriffen wurden, aber bislang nur vier Täter verurteilt worden seien.
"Das Unvermögen des Rechtsstaats, Straftaten zu ahnden, erzeugt Sorgen und Ängste, die sehr ernst genommen werden müssen", so di Fabio
3.
Ex-Bundesverfassungsgericht Udo di Fabio in dem von der CSU angeforderten Gutachten:
„Der Bund ist aus verfassungsrechtlichen Gründen (…) verpflichtet, wirksame Kontrollen der Bundesgrenzen wieder aufzunehmen, wenn das gemeinsame europäische Grenzsicherungs- und Einwanderungssystem vorübergehend oder dauerhaft gestört ist“.
4.
Udo di Fabio Gutachten zur Asylpolitik:
„Das Grundgesetz garantiert nicht den Schutz aller Menschen weltweit durch faktische oder rechtliche Einreiseerlaubnis. Eine solche unbegrenzte Rechtspflicht besteht auch weder europarechtlich noch völkerrechtlich.“
„Die Staatsgrenzen sind die tragenden Wände der Demokratien. Wer sie einreißt, sollte wissen, was er tut. Es mag schwer sein, Grenzen in einer wirksamen und zugleich humanen Weise zu schützen, aber diese Aufgabe kann keine Regierung entgehen.“
5.
Verfassungsrechtler Prof. Rupert Scholz:
Kein “Flüchtling” hat Anspruch auf Asyl in Deutschland …..Die Bundeskanzlern handelt in der “Flüchtlingskrise” gegen das Grundgesetz und gleich gegen mehrere Gesetze, kritisiert der Verfassungsrechtler Prof. Rupert Scholz.
Das Abkommen von Dublin wurde missachtet eben so wie der Vertrag von Schengen, das Asylverfahrensgesetz und den Asylartikel selbst, so der Jurist. Im Interview begründet er, warum eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht seiner Meinung nach Chancen hätte.
6.
Michael Bertrams, früherer Präsident des Verfassungsgerichtshofs für Nordrhein-Westfalen, hat die Grenzöffnung im Alleingang als „Akt der Selbstermächtigung“, Kompetenzüberschreitung und möglichen Verfassungsbruch klar beim Namen genannt.
7.
Das Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom vergangenen Jahr stellt fest:
„Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch seit anderthalb Jahren außer Kraft gesetzt, und die illegale Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt.“
8.
Seehofer, Innenminister, spricht von der "Herrschaft des Unrechts" - an der er mitwirkt....
9.Ausländer Flüchtling ist, sogar ohne Prüfung seiner Herkunft, ob er etwa Syrer ist oder nicht, und erst recht ohne Prüfung, ob der internationale Schutz im nicht auf Grund der Exklusionskriterien versagt werden muß. Deutschland sichert seine Grenzen nicht, sondern lässt beliebige Fremde ins Land, wenn diese das Wort „Asyl“ sagen, obwohl sie sich offensichtlich nicht auf das Asylgrundrecht des Art. 16 a Abs. 1 GG berufen können, weil sie durchgehend aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem sicheren Drittstaat an die Grenze Deutschlands kommen, nämlich fast immer Österreich. Sie haben damit auch kein Recht auf ein Asylverfahren. Sie haben auch sonst kein Einreiserecht, weil die internationalen Schutzrechte kein Einreiserecht begründen.“
Udo di Fabio Gutachten zur Asylpolitik:
„Das Grundgesetz garantiert nicht den Schutz aller Menschen weltweit durch faktische oder rechtliche Einreiseerlaubnis. Eine solche unbegrenzte Rechtspflicht besteht auch weder europarechtlich noch völkerrechtlich.“
„Die Staatsgrenzen sind die tragenden Wände der Demokratien. Wer sie einreißt, sollte wissen, was er tut. Es mag schwer sein, Grenzen in einer wirksamen und zugleich humanen Weise zu schützen, aber diese Aufgabe kann keine Regierung entgehen.“
http://www.theeuropean.de/wolfram-weimer/10656-verfahren-gegen-bundeskanzlerin
10.
Hans-Jürgen Papier, Ex-Präsident des Bundesverfassungsgerichts, geht noch weiter und argumentiert nicht nur formal, sondern auch inhaltlich in seinem „Angriff auf Merkel: ‚Flüchtlingskrise offenbart ein eklatantes Politikversagen'“. Er meint:
„Noch nie war in der rechtsstaatlichen Ordnung der Bundesrepublik die Kluft zwischen Recht und Wirklichkeit so tief wie derzeit. Das ist auf Dauer inakzeptabel.“ Man habe inzwischen „rechtsfreie Räume“ bei der Sicherung der Außengrenzen. Die unbegrenzte Einreise sei „ein Fehler“ – und zwar keiner, der auf umzusetzendem Recht beruhe, sondern auf einer „politischen Entscheidung“. […]
„Es gibt kein voraussetzungsloses Recht auf Einreise für Nicht-EU-Ausländer“, stellt Papier klar. „Notfalls muss also für einen vorübergehenden Zeitraum an den Grenzen die Einreiseberechtigung von Ausländern kontrolliert und müssen illegale Einreisen unterbunden werden.“ Es sei hier besonders bemerkenswert, dass Deutschland von anderen EU-Staaten Grenzsicherung fordere, diese jedoch selbst nicht leisten könne.
11.
Ferdinand Kirchhof, Vizepräsident des BVerfG: „Den wenigsten, die zu uns kommen, steht das Grundrecht auf Asyl zu.“ In Deutschland bestehe vor allem ein „Vollzugsdefizit, wie vor allem der Herbst 2015 gezeigt hat“.
12.
Das Bundesverfassungsgericht stellte dazu klar: „Da nach der derzeit geltenden Rechtslage (Art. 16 a Abs. 2 Satz 1 GG und Anlage I zu § 26a AsylVfG) alle an die Bundesrepublik Deutschland angrenzenden Staaten sichere Drittstaaten sind, ist ein auf dem Landweg in die Bundesrepublik Deutschland einreisender Ausländer von der Berufung auf Art. 16 a Abs. 1 GG ausgeschlossen, auch wenn sein Reiseweg nicht im Einzelnen bekannt ist.“
13.
Staatsrechtler Prof. Karl A. Schachtschneider in seiner Verfassungsbeschwerde vom 30. Januar 2016:
„Nicht nur die Zulassung der illegalen Einreise von Fremden entgegen den Gesetzen und entgegen dem Grundgesetz verletzt die Verfassungsidentität und die Souveränität der Bürger im Kern, sondern auch die Zuerkennung von Aufenthaltsrechten, insbesondere dem Flüchtlingsstatus, ohne hinreichende Prüfung.