( Zu dem Totschlag und Mord, das ist nicht direkt richtig!
ICH WETTE, du berufst dich auf §213 Minder schwerer Fall von Totschlag
Ein Prüfungsklassiker.
Beim Thema Mord, geht es formal erstmal darum zu ermitteln, ob eine Beziehungstat vorlag.
Beziehungstat bedeutet nicht, dass du eine körperliche Beziehung zu dem Opfer als Totschläger gehabt haben musst--->!!!
Die Ermittlung bzw. die Klassifizierung, ob nun genau Mord oder Totschlag vorliegt, speist sich aus einer Reihe logischer als auch definierter Tatbestandmerkmale!
Es scheint aber auch nicht unbedingt sehr häufig vorzukommen, dass man von minder schweren Fällen spricht, oder so urteilt, weil dieses Urteil meistens erst durch den Verteidiger der sich haarklein dafür einsetzt "bewirkt wird".
Ein schönes Beispiel, zum unterscheiden, ob Totschlag oder Minder schwerer Fall von Totschlag vorliegt:
Wenn du Jemanden heftig mit Kopfstößen verletzt und er daraufhin in Folge dessen verstirbt,
liegt KEIN Minder schwerer Fall vor, denn es war unter normalen Umständen zu erwarten, dass Stöße gegen den Kopf tödlich enden können und werden.
Schlägst du ihm jetzt auf seinen Oberschenkel und es platzt plötzlich ein Blutgefäß und er verblutet innerlich,
kann und darf man von einem minderschwerem Fall von Totschlag sprechen,
denn es war NICHT direkt VON DIR ( ebenfalls hier auch nochmal komplizierte Sublimierungen deiner Psyche betreffend vorstellig! )
ABSEHBAR, dass du diesen Menschen töten wirst mit dem was du tust.
Der Tatbestand Mord ist wieder eine ganz andere Nummer:
ABER FÜR ALLE!
Mordlust, Befriedigung des Geschlechtstriebs, Habgier,
aus niedrigen Beweggründen, Heimtücke, Grausamkeit, gemeingefährliche Mittel, oder und auch, um andere Straftaten zu verdecken oder zu ERMÖGLICHEN! ( Raubmord z.B, wobei hier auch schon wieder supplimiert werden muss, und es Spielraum gibt )
Man versteht diese Supplimierung bzw. die Aufteilung und Klassifizierung tatsächlich nur komplett,
wenn man andere Dinge jura-spezifisch auch als Hintergrundwissen parat hat und unterscheiden kann, wie was bewährt ist.
Sowohl auf der Ankläger Seite, als auch auf Verteidigerseite.
Grundsätzlich hast du Recht,
das System ist mittlerweile MÜLL, und es müsste aufgeräumt werden, wenn man wieder vernünftige Verhältnisse schaffen wollen würde...
Das betrifft aber SEHR VIELE Bereiche, die lustig verändert und vollgekritzelt wurden!
Jetzt bin ich aber dran, was mich ANPISST dieses Thema betreffend, und es ist ein ziemlich ähnlicher Sachverhalt
.
NEIN! indirekt nicht, es ist ein Problem anderer uns fremder Ethnien.
Allerdings ist das falsch formuliert und dient nur der Veranschaulichung der Sache worauf ich hinaus möchte!
Das wirkliche Problem liegt nicht in den Morden von Menschen an Menschen,
das wahre Problem liegt in der Tatsache, dass diese besagten Menschen INFLATIONÄR nicht kultiviert genug sind und dermaßen rückständig,
das die QUALITÄT der Verbrechen, die sie begehen, den "Unsigeren" das Blut in den Adern gefrieren lässt, was für das besagte Klientel keinerlei Hemmnisse darstellt
( Brutalität des Verbrechens ).
Du hast Recht, es gibt sehr viele kranke Menschen, Psychosen und Spinner. Diese Aspekte wurden von keiner Ethnie, keiner Zugehörigkeit oder gar den Menschen selbst gepachtet.
Alles so weit richtig...
Der Fakt, der hier aber zum tragen kommt, und der ultrakonservative Menschen auf die Palme bringt ist der,
das es TOLERIERT wird, dass diese Menschen wie oben erwähnt inflationär BRUTALSTE Dinge veranstalten und dann teilweise, was SEHR GERNE bei Jugendlichen gemacht wird,
die Tat und das Strafmaß selbst im Urteil durch den RICHTER so gerechtfertigt werden, dass es der SITTE entspräche, dort wo er sie es herkommt!
( Glaub es mir, ich hatte selbst schon von einigen Erwachsenen Strafakten in der Hand, da hast du nur gedacht, hier kann IRGENDWER verantworten, dass dieser Spinner noch frei rumläuft?!
U N G L A U B L I C H. Das ist so surreal, als würdest du Jemanden wieder auf die Gesellschaft loslassen, der vorher angekündigt hat, genau das Gleiche nochmal zu machen, wenn sich die Chance dazu bietet! Das untergräbt die GESAMTE AUFFASSUNG von einem Rechtssystem. Das vermittelt, wenn du Privilegien genießt, und das auch noch als Ausländer in einem fremden Land, dann hast du Narrenfreiheit!
Und generell, das ist auch eine "pädagogisch wertvolle Lektion" für einen Moslem, oder sonst wen, wenn der Richter, der eigentlich dafür sorgen sollte dich noch erzieherisch irgendwie auf den richtigen Pfad zu bringen, dir über das Köpfchen streichelt, dich tätschelt, dir deinen Gebetsteppich ausrollt und Heile Heile Gänschen auf voller Lautstärke abspielt... )
Und NUR DIESER FAKT aus der Klammer oben,
erzeugt anteilig ZU RECHT in manchen Menschen eine Abscheu und Wut,
was alleine damit in der Gesellschaft angerichtet wird,
das Ausmaß ist vermutlich unermesslich...
( Unabhängig davon was wir beide darüber denken! )
Ein WUNDERBARES Beispiel, was mit Spaltung der Gesellschaft gemeint ist.
Aber nicht Spaltung in Moslem oder nicht Moslem,
sondern in Moslemfan und Moslemhasser der hier indigenen Bevölkerung!
Alleine schon der Sachverhalt, das das Recht UNTERSCHIEDE in der Behandlung aufgrund der Herkunft in der Betrafung eines Menschens macht, der HIER IN DIESEM LAND für ein Verbrechen was er HIER IN DIESEM LAND BEGANGEN HAT bestraft werden soll ist der SKANDAL in sich und ein Paradoxon in sich, wenn man die absoluten GRUNDSÄTZE des Systems aufzählt und überdenkt.
Rechtlich nennt man so einen Zustand Übervorteilung.
Übervorteilung ist folgendermaßen definiert:
Vorliegen eines offenbaren Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung.
Das ist nämlich genau die Wurzel von Gerechtigkeit die wir ALLE suchen, die in vielerlei Hinsicht gar nicht mehr existent zu sein scheint, nur andersrum.