Aktuelles
  • Hallo Neuanmeldung und User mit 0 Beiträgen bisher (Frischling)
    Denk daran: Bevor du das PSW-Forum in vollen Umfang nutzen kannst, stell dich kurz im gleichnamigen Unterforum vor: »Stell dich kurz vor«. Zum Beispiel kannst du dort schreiben, wie dein Politikinteresse geweckt wurde, ob du dich anderweitig engagierst, oder ob du Pläne dafür hast. Poste bitte keine sensiblen Daten wie Namen, Adressen oder Ähnliches. Bis gleich!

Knapp 270.000 Kinder außerhalb Deutschland erhalten Kindergeld - Rekord

Registriert
6 Apr 2023
Zuletzt online:
Beiträge
7.315
Punkte Reaktionen
8.282
Punkte
18.520
Nein, das reicht überhaupt nicht. Wo ist denn dein Gedanke, deine Idee für dein Geschreibsel? Dass Die Krankenkassen für Kinder im Ausland zahlen müssen ist ja nichts neues. Immerhin haben wir in Europa die Residenzfreiheit. Wichtig ist, dass hier bei uns die Krankenkassenbeiträge gezahlt werden.

Du hast geschrieben:
Die halbe Welt profitiert auch kostenlos von unserer Krankenversicherung, nur wir nicht.

Das sieht aus wie eine komplette Ansammlung von Unsinn.

1. Die halbe Welt? Wieso die "halbe" Welt? Die andere Hälfte? Wieso die "Welt"? ist es nicht eher Europa?

2. Kostenlos? Wieso "kostenlos"? Die Beiträge sind immer zu bezahlen

3. nur wir nicht? Wieso "nur wir nicht"? Wir auch. Wenn dein Kind in Frankreich studiert, ist es hier weiter krankenversichert, ist doch logo. Dafür gibt es dann einen Auslandskrankenschein, falls mal was ist.
 
Registriert
6 Apr 2023
Zuletzt online:
Beiträge
7.315
Punkte Reaktionen
8.282
Punkte
18.520
die Ösis haben das 2018 so gemacht
und wurden prompt von der EU Kommi dafür verklagt
und der EUGH hat da wohl 2022 entschieden, dass dies nicht "rechtens" ist?

EuGH: Österreich diskriminiert beim Kindergeld | https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/eugh-c32820-oesterreich-kindergeld-kommission-familienleistungen-auslaender-diskriminierung/
Hm, ja, schade. Wobei ich das Gegenargument verstehe:

Die Regelung betreffe vor allem Wanderarbeitnehmer. Dieses seien aber in gleicher Weise wie ein inländischer Arbeitnehmer an der Festsetzung und Finanzierung der Beiträge, die der Familienbeihilfe und den Steuervergünstigungen zugrunde liegen, beteiligt, ohne dass es insoweit auf den Wohnort seiner Kinder ankomme. In einfachen Worten: Die Wanderarbeitnehmer müssen genauso viel Steuern zahlen, wie inländische Arbeitnehmer; daher darf auch bei den Auszahlungen an diese, nicht differenziert werden. Folglich verstöße die streitige österreichische Regelung auch gegen die Verordnung über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Union.
 
Registriert
7 Jun 2015
Zuletzt online:
Beiträge
1.258
Punkte Reaktionen
1.892
Punkte
49.020
Geschlecht
--
Nein, das reicht überhaupt nicht. Wo ist denn dein Gedanke, deine Idee für dein Geschreibsel? Dass Die Krankenkassen für Kinder im Ausland zahlen müssen ist ja nichts neues. Immerhin haben wir in Europa die Residenzfreiheit. Wichtig ist, dass hier bei uns die Krankenkassenbeiträge gezahlt werden.

Du hast geschrieben:


Das sieht aus wie eine komplette Ansammlung von Unsinn.

1. Die halbe Welt? Wieso die "halbe" Welt? Die andere Hälfte? Wieso die "Welt"? ist es nicht eher Europa?

2. Kostenlos? Wieso "kostenlos"? Die Beiträge sind immer zu bezahlen

3. nur wir nicht? Wieso "nur wir nicht"? Wir auch. Wenn dein Kind in Frankreich studiert, ist es hier weiter krankenversichert, ist doch logo. Dafür gibt es dann einen Auslandskrankenschein, falls mal was ist.
FB_IMG_1702624971100.jpg
 

schnipp-schnapp

Deutscher Bundespräsident
Registriert
2 Jun 2010
Zuletzt online:
Beiträge
15.228
Punkte Reaktionen
10.520
Punkte
63.820
Geschlecht
--
Zum Teil hast Du Recht. Aber nach der Wende sind auch viele Ostdeutsche in den Westen gezogen und haben somit auch ihre alte Heimat mit finanziert.
Es ist halt damals so einiges schief gelaufen.....denke da nur an die Treuhandanstalt...
Natürlich denke auch ich daran, nur das mit der Treuhand war eine Politische Sache wo der Arbeiter und Steuerzahler nichts von hatte, natürlich auch die im Osten nicht...da haben sich einige wenige gesund dran gestoßen....
 
Registriert
26 Okt 2022
Zuletzt online:
Beiträge
3.541
Punkte Reaktionen
4.134
Punkte
24.520
Nein, das reicht überhaupt nicht. Wo ist denn dein Gedanke, deine Idee für dein Geschreibsel? Dass Die Krankenkassen für Kinder im Ausland zahlen müssen ist ja nichts neues. Immerhin haben wir in Europa die Residenzfreiheit. Wichtig ist, dass hier bei uns die Krankenkassenbeiträge gezahlt werden.

Du hast geschrieben:


Das sieht aus wie eine komplette Ansammlung von Unsinn.

1. Die halbe Welt? Wieso die "halbe" Welt? Die andere Hälfte? Wieso die "Welt"? ist es nicht eher Europa?

2. Kostenlos? Wieso "kostenlos"? Die Beiträge sind immer zu bezahlen

3. nur wir nicht? Wieso "nur wir nicht"? Wir auch. Wenn dein Kind in Frankreich studiert, ist es hier weiter krankenversichert, ist doch logo. Dafür gibt es dann einen Auslandskrankenschein, falls mal was ist.
Die Mitversicherung geht auf die zwischenstaatlichen Abkommen zurück, die inzwischen sogar auf die nordafrikanischen Staaten als Mittelmeeranreiner erweitert wurden. Es begann mit Jugoslawien und der Türkei. Der Staat Deutschland schloß mit diesen Ländern ein Abkommen, das eine Mitversicherung der im Ausland verbliebenen Angehörigen vorsah. Also zahlten die Krankenkassen für die Familien bspw. in der Türkei. Als kulturelle Besonderheit floss allerdings in diesen zwischenstaatlichen Vertrag ein, dass zu einer türkischen Kernfamilie eben nicht nur die Kinder und Ehegatten gehören, sondern auch die Eltern etc. Durch die Sozialreformen in diesem Land hat sich der Bezug auf den Personenkreis erweitert, der Sozialhilfe oder Bürgergeld bzw. Hartz IV erhält. Dieser Personenkreis wird nämlich über den Staat mit einem Pauschsatz von z. Zt. rd. 100,-- Euro im Monat in den gesetzlichen Krankenkassen versichert (Minusgeschäft, das die versicherungspflichtigen Angestellten mit höheren Beiträgen ausgleichen müssen und Herr Lauterbach auch nicht gedenkt, den Steuerzuschuss für diese Alimentierung zu erhöhen). Sobald also ein (ich nehme jetzt ein Beispiel) Türke, der arbeitslos ist oder als Flüchtling gekommen, abgelehnt und geduldet, in die Krankenkassenversorgung eingesteuert wurde, genießen seine Angehörigen, sofern sie nicht erwerbstätig sind, die Familienmitversicherung in Deutschland und eben auch im Ausland, also der Türkei. Damit sind auch beispielsweise die Eltern des Türken versichert. (Die Mitversicherung läuft allerdings nicht individuell, sondern wird als Abschlag der Krankenkassen einer Verteilstelle in der Türkei überwiesen). Sobald also Deutschland ein Sozialabkommen mit einem Staat hat...

Was das Kindergeld angeht, ist es noch ärgerlicher, um beim Beispiel der Türkei und der nordafrikanischen Mittelmeeranrainerstaaten zu bleiben (und nicht bei den bulgarischen Abrißunternehmern in Deutschland...): Bekommt nun ein Türke oder Tunesier in Deutschland Hartz IV bzw. Bürgergeld bzw. Sozialhilfe (für die nicht arbeitsfähigen Arbeitslosen) und bekommt Kindergeld, weil er eben Kinder hat, wird dieses, sofern die Kinder in Deutschland in seiner Bedarfsgemeinschaft leben oder bedürftig sind, dem Bedarfssatz der Kinder gegengerechnet und wieder abgezogen (wobei sich das ja jetzt ändern soll). So weit so gut. Nun gibt es diesen Kindergeldanspruch aber auch für Kinder im Ausland und deutsche Gerichte haben dafür gesorgt, dass dieser Betrag, der ja eigentlich die pauschalierte Steuerfreistellung auf das Existenzminimum für Kinder in Deutschland abbilden soll, ins Ausland in der genannten Höhe fließen kann, also die gesamten 250,-- Euro. Diese Kinder im Ausland erhalten aber keinen Bedarfssatz, weil sie ja nicht in Deutschland leben und damit wird das Geld den Sozialhilfe-/Hartz-IV-Leistungen, die an den stolzen Papa in Deutschland gezahlt werden, nicht gegengerechnet, d.h. dieses Kindergeld wird ihm ausbezahlt (es gab mal einen Versuch, dem einen Riegel vorzuschieben, in dem man anhand der Kontoauszüge nachvollziehen konnte, dass so ein Papa gar keine Überweisung ins Ausland tätigte oder einen Dauerauftrag einrichtete, aber ein Gericht beschied, aber der Beklagte behauptete dann, über Western Union angewiesen zu haben und das reichte). Nun müssen die Kinder im Ausland natürlich nachgewiesen werden und dabei helfen die fehlenden Geburtenregister, die in der Türkei einfach nachgetragen und dem Alter her noch einmal geändert werden können und natürlich das dort übliche Bakschisch. Daher ist es nicht sicher, ob die Kinder überhaupt existieren oder der Schwester gehören. Zumindest verhelfen diese Kinder auf dem Papier eine höhere Sozialhilfe. Daran sollte man immer denken, wenn man mal wieder einen Fast-schon-Analphabeten mit viel Tagesfreizeit im Saturn teure Elektronikwaren einkaufen sieht.
 
Registriert
22 Feb 2023
Zuletzt online:
Beiträge
4.361
Punkte Reaktionen
5.858
Punkte
60.520
Ort
Franken
Geschlecht
Wir müssen darüber nicht weiter diskutieren - die Fakten sprechen gegen deutsche Steuerzahler ...

Und Änderungsbestrebungeben werden gegen RECHTS geschoben.

Bei meiner nächsten Wahl muss ich mir das Setzen des Kreuzchens noch gut überlegen ...
 

schnipp-schnapp

Deutscher Bundespräsident
Registriert
2 Jun 2010
Zuletzt online:
Beiträge
15.228
Punkte Reaktionen
10.520
Punkte
63.820
Geschlecht
--
Die Mitversicherung geht auf die zwischenstaatlichen Abkommen zurück, die inzwischen sogar auf die nordafrikanischen Staaten als Mittelmeeranreiner erweitert wurden. Es begann mit Jugoslawien und der Türkei. Der Staat Deutschland schloß mit diesen Ländern ein Abkommen, das eine Mitversicherung der im Ausland verbliebenen Angehörigen vorsah. Also zahlten die Krankenkassen für die Familien bspw. in der Türkei. Als kulturelle Besonderheit floss allerdings in diesen zwischenstaatlichen Vertrag ein, dass zu einer türkischen Kernfamilie eben nicht nur die Kinder und Ehegatten gehören, sondern auch die Eltern etc. Durch die Sozialreformen in diesem Land hat sich der Bezug auf den Personenkreis erweitert, der Sozialhilfe oder Bürgergeld bzw. Hartz IV erhält. Dieser Personenkreis wird nämlich über den Staat mit einem Pauschsatz von z. Zt. rd. 100,-- Euro im Monat in den gesetzlichen Krankenkassen versichert (Minusgeschäft, das die versicherungspflichtigen Angestellten mit höheren Beiträgen ausgleichen müssen und Herr Lauterbach auch nicht gedenkt, den Steuerzuschuss für diese Alimentierung zu erhöhen). Sobald also ein (ich nehme jetzt ein Beispiel) Türke, der arbeitslos ist oder als Flüchtling gekommen, abgelehnt und geduldet, in die Krankenkassenversorgung eingesteuert wurde, genießen seine Angehörigen, sofern sie nicht erwerbstätig sind, die Familienmitversicherung in Deutschland und eben auch im Ausland, also der Türkei. Damit sind auch beispielsweise die Eltern des Türken versichert. (Die Mitversicherung läuft allerdings nicht individuell, sondern wird als Abschlag der Krankenkassen einer Verteilstelle in der Türkei überwiesen). Sobald also Deutschland ein Sozialabkommen mit einem Staat hat...

Was das Kindergeld angeht, ist es noch ärgerlicher, um beim Beispiel der Türkei und der nordafrikanischen Mittelmeeranrainerstaaten zu bleiben (und nicht bei den bulgarischen Abrißunternehmern in Deutschland...): Bekommt nun ein Türke oder Tunesier in Deutschland Hartz IV bzw. Bürgergeld bzw. Sozialhilfe (für die nicht arbeitsfähigen Arbeitslosen) und bekommt Kindergeld, weil er eben Kinder hat, wird dieses, sofern die Kinder in Deutschland in seiner Bedarfsgemeinschaft leben oder bedürftig sind, dem Bedarfssatz der Kinder gegengerechnet und wieder abgezogen (wobei sich das ja jetzt ändern soll). So weit so gut. Nun gibt es diesen Kindergeldanspruch aber auch für Kinder im Ausland und deutsche Gerichte haben dafür gesorgt, dass dieser Betrag, der ja eigentlich die pauschalierte Steuerfreistellung auf das Existenzminimum für Kinder in Deutschland abbilden soll, ins Ausland in der genannten Höhe fließen kann, also die gesamten 250,-- Euro. Diese Kinder im Ausland erhalten aber keinen Bedarfssatz, weil sie ja nicht in Deutschland leben und damit wird das Geld den Sozialhilfe-/Hartz-IV-Leistungen, die an den stolzen Papa in Deutschland gezahlt werden, nicht gegengerechnet, d.h. dieses Kindergeld wird ihm ausbezahlt (es gab mal einen Versuch, dem einen Riegel vorzuschieben, in dem man anhand der Kontoauszüge nachvollziehen konnte, dass so ein Papa gar keine Überweisung ins Ausland tätigte oder einen Dauerauftrag einrichtete, aber ein Gericht beschied, aber der Beklagte behauptete dann, über Western Union angewiesen zu haben und das reichte). Nun müssen die Kinder im Ausland natürlich nachgewiesen werden und dabei helfen die fehlenden Geburtenregister, die in der Türkei einfach nachgetragen und dem Alter her noch einmal geändert werden können und natürlich das dort übliche Bakschisch. Daher ist es nicht sicher, ob die Kinder überhaupt existieren oder der Schwester gehören. Zumindest verhelfen diese Kinder auf dem Papier eine höhere Sozialhilfe. Daran sollte man immer denken, wenn man mal wieder einen Fast-schon-Analphabeten mit viel Tagesfreizeit im Saturn teure Elektronikwaren einkaufen sieht.
Genau so ist es, aber der Michl kapiert es immer noch nicht, das er die Weihnachstgans ist...
 
Registriert
6 Apr 2023
Zuletzt online:
Beiträge
7.315
Punkte Reaktionen
8.282
Punkte
18.520
Genau so ist es, aber der Michl kapiert es immer noch nicht, das er die Weihnachstgans ist...
Hauptsache, du hast den richtigen Peil, dann ist die Menschheit gerättetät.

Dabei ist doch dieser Satz des users @Kommentator ein typisches Beispiel für die Unfähigkeit, grundsätzliche demokratische Strukturen zu verstehen:

deutsche Gerichte haben dafür gesorgt, dass dieser Betrag, der ja eigentlich die pauschalierte Steuerfreistellung auf das Existenzminimum für Kinder in Deutschland abbilden soll, ins Ausland in der genannten Höhe fließen kann, also die gesamten 250,-- Euro.
Das ist absolut falsch. Die Gerichte haben dafür gesorgt, dass die Gesetze sinngemäß beachtet werden. Sind diese Gesetze von der Politik fehlerhaft konstruiert, ist es NICHT Aufgabe und Recht der Jurisprudenz, diesen Mangel zu beheben. Es ist vielmehr ihre Aufgabe dafür zu sorgen, dass Verstöße auch gegen solche Gesetze geahndet werden.
 
Registriert
26 Okt 2022
Zuletzt online:
Beiträge
3.541
Punkte Reaktionen
4.134
Punkte
24.520
Hauptsache, du hast den richtigen Peil, dann ist die Menschheit gerättetät.

Dabei ist doch dieser Satz des users @Kommentator ein typisches Beispiel für die Unfähigkeit, grundsätzliche demokratische Strukturen zu verstehen:


Das ist absolut falsch. Die Gerichte haben dafür gesorgt, dass die Gesetze sinngemäß beachtet werden. Sind diese Gesetze von der Politik fehlerhaft konstruiert, ist es NICHT Aufgabe und Recht der Jurisprudenz, diesen Mangel zu beheben. Es ist vielmehr ihre Aufgabe dafür zu sorgen, dass Verstöße auch gegen solche Gesetze geahndet werden.
So gesehen hast du natürlich Recht bis eben auf den Umstand, dass die Interpretation der Gesetze bzw. Gesetzestexte und ihrer Anwendung im Rahmen des Ermessungsspielraums bei den Gerichten liegt. Die hätten zum Beispiel ihrem Ermessen die Grundlage des Kindergelds, nämlich die steuerliche Freistellung des Existenzminimums eines Kindes in Deutschland zugrunde legen können. Du erkennst, dass da noch einiges an Einschränkungen möglich gewesen wäre, denn man muss nicht auf Grundlage des Existenzminimus in Deutschland im Ausland absichern. Wenn man nun noch auf die steuerliche Freistellung erweitert, dann stellt sich die Frage, inwieweit diese steuerliche Freistellung auf den genannten Personenkreis anzuwenden oder nicht anzuwenden wäre.
 

schnipp-schnapp

Deutscher Bundespräsident
Registriert
2 Jun 2010
Zuletzt online:
Beiträge
15.228
Punkte Reaktionen
10.520
Punkte
63.820
Geschlecht
--
Hauptsache, du hast den richtigen Peil, dann ist die Menschheit gerättetät.

Dabei ist doch dieser Satz des users @Kommentator ein typisches Beispiel für die Unfähigkeit, grundsätzliche demokratische Strukturen zu verstehen:


Das ist absolut falsch. Die Gerichte haben dafür gesorgt, dass die Gesetze sinngemäß beachtet werden. Sind diese Gesetze von der Politik fehlerhaft konstruiert, ist es NICHT Aufgabe und Recht der Jurisprudenz, diesen Mangel zu beheben. Es ist vielmehr ihre Aufgabe dafür zu sorgen, dass Verstöße auch gegen solche Gesetze geahndet werden.
Mein Peil geht dahin das eine Schwammige politische Entscheidung durch eine Schwammige Gerichtliche Entscheidung zwangläufig nicht wirklich dem zugute kommt, der diese Rechnung auch zahlen muss und das ist der Deutsche Steuerzahler....sondern den Aussatz der hier Millionefach mit Kind und kegel einwandert....
 
Registriert
6 Apr 2023
Zuletzt online:
Beiträge
7.315
Punkte Reaktionen
8.282
Punkte
18.520
Mein Peil geht dahin das eine Schwammige politische Entscheidung durch eine Schwammige Gerichtliche Entscheidung zwangläufig nicht wirklich dem zugute kommt, der diese Rechnung auch zahlen muss und das ist der Deutsche Steuerzahler....sondern den Aussatz der hier Millionefach mit Kind und kegel einwandert....
Es gab in unserer jüngeren Vergangenheit durchaus auch sehr straffe politische und gerichtliche Entscheidungen, die zwangsläufig denen extrem geschadet haben, die diese Rechnung bezahlen mussten, zumeist mit ihrem Leben. Heute kostet es bloß Geld. Das geht gerade noch.
 
Registriert
26 Okt 2022
Zuletzt online:
Beiträge
3.541
Punkte Reaktionen
4.134
Punkte
24.520
Es gab in unserer jüngeren Vergangenheit durchaus auch sehr straffe politische und gerichtliche Entscheidungen, die zwangsläufig denen extrem geschadet haben, die diese Rechnung bezahlen mussten, zumeist mit ihrem Leben. Heute kostet es bloß Geld. Das geht gerade noch.
Du vermengst alles miteinander. Es geht hier nicht um Prozesse nach der Strafprozessordnung, sondern um richterliche Entscheidungen bezüglich des Transfers von Kindergeld ins Ausland. Und hier geht es letztlich nicht nur um die Konstruktion, sondern auch um den Ermessensspielraum, den Richter nutzen.

Um dir ein anderes Beispiel zu geben, hier aber aus dem Strafgesetz. Es wird inzwischen bei fast jeder Verfehlung jüngerer Erwachsener Jugendstrafrecht angewendet, wenngleich die Anwendung eigentlich beschränkt ist und zwar erstens auf den Reifegrad des Heranwachsenden oder jungen Erwachsenen, sofern die Volljährigkeit vorliegt, und zweitens nur auf jugendtypische Verfehlungen. Unter jugentypische Verfehlungen fallen aber keine Augenausstechereien, keine schweren Körperverletzungen oder Mord und Totschlag. Jugendtypische Verfehlungen sind z.B. Schwarzfahren, kleinere Ladendiebstähle etc. Trotzdem wenden Richter das Jugendstrafrecht auch für schwere Taten an, für die es gar nicht gilt. Sie nutzen ihren Ermessensspielraum, selbst wenn er in diesen Fällen bereits überschritten wird.
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

Ähnliche Themen

Neueste Beiträge

Sahra Wagenknecht aktuell
Der Starke braucht aber Leute welche er ausbeuten kann, denn ohne diese wäre er...
Die totgesagte Welt
Der herrschende Materialismus betrachtet den Menschen und die Welt als sinn- und leblose Apparaturen.
Oben