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Gemeint sind etwa nicht die schlampige Bemessung des ALG 2, sondern die eingesetzten Arbeitsgemeinschaften, in denen Arbeitslose eigenverantwortlich tätig werden duften.
"KARLSRUHE dpa Die Umsetzung der Arbeitsmarktreform Hartz IV muss komplett neu geregelt werden. Die doppelte Zuständigkeit von Bund und kommunalen Trägern für die Vergabe von Leistungen in den Hartz-IV-Arbeitsgemeinschaften verstößt nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Donnerstag gegen das Grundgesetz. Der Gesetzgeber muss nun bis Ende 2010 eine Neuregelung erlassen. Bis dahin bleibt es beim jetzigen Zustand. Damit gab Karlsruhe der Verfassungsbeschwerde von elf Kreisen gegen die organisatorische Umsetzung von Hartz IV teilweise statt." (Quelle: taz, danke)
http://www.taz.de/1/politik/deutsch...erwaltung-neu-regeln/?src=SZ&cHash=05f87e912f
-- Gab es nicht einen schönen Beitrag hier im Forum, wo drin zu lesen war, das Arbeitsgemeinschaften grundsätzlich mit dem Grundgesetz vereinbar sind ?
"KARLSRUHE dpa Die Umsetzung der Arbeitsmarktreform Hartz IV muss komplett neu geregelt werden. Die doppelte Zuständigkeit von Bund und kommunalen Trägern für die Vergabe von Leistungen in den Hartz-IV-Arbeitsgemeinschaften verstößt nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Donnerstag gegen das Grundgesetz. Der Gesetzgeber muss nun bis Ende 2010 eine Neuregelung erlassen. Bis dahin bleibt es beim jetzigen Zustand. Damit gab Karlsruhe der Verfassungsbeschwerde von elf Kreisen gegen die organisatorische Umsetzung von Hartz IV teilweise statt." (Quelle: taz, danke)
http://www.taz.de/1/politik/deutsch...erwaltung-neu-regeln/?src=SZ&cHash=05f87e912f
-- Gab es nicht einen schönen Beitrag hier im Forum, wo drin zu lesen war, das Arbeitsgemeinschaften grundsätzlich mit dem Grundgesetz vereinbar sind ?