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Hartz-IV-Verwaltung verfassungswidrig

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Gemeint sind etwa nicht die schlampige Bemessung des ALG 2, sondern die eingesetzten Arbeitsgemeinschaften, in denen Arbeitslose eigenverantwortlich tätig werden duften.

"KARLSRUHE dpa Die Umsetzung der Arbeitsmarktreform Hartz IV muss komplett neu geregelt werden. Die doppelte Zuständigkeit von Bund und kommunalen Trägern für die Vergabe von Leistungen in den Hartz-IV-Arbeitsgemeinschaften verstößt nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Donnerstag gegen das Grundgesetz. Der Gesetzgeber muss nun bis Ende 2010 eine Neuregelung erlassen. Bis dahin bleibt es beim jetzigen Zustand. Damit gab Karlsruhe der Verfassungsbeschwerde von elf Kreisen gegen die organisatorische Umsetzung von Hartz IV teilweise statt." (Quelle: taz, danke)

http://www.taz.de/1/politik/deutsch...erwaltung-neu-regeln/?src=SZ&cHash=05f87e912f

-- Gab es nicht einen schönen Beitrag hier im Forum, wo drin zu lesen war, das Arbeitsgemeinschaften grundsätzlich mit dem Grundgesetz vereinbar sind ?
 
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Da geht es, glaube ich, um etwas anderes. Nämlich die Arbeitsgemeinschaften zwischen Arbeitsamt oder wie das Ding gerade heißt und den Kommunen. Die sind nicht rechtlich abgesichert, weil das bisher nicht möglich war, dass verschiedene Ebenen wie Kommunen und eine Bundeseinrichtung gemeinsame Tochtergesellschaften und dergleichen gründen. Da geht es um Zuständigkeit, demokratische Gremien, ob die jetzt dem lokalen Parlament unterstellt sind oder einer Bundesbehörde...

So operieren die Arbeitsgemeinschaften der BfA mit den Kommunen zur Verwaltung von Hartz4 in einer rechtlichen Grauzone und das ist grundgesetzwidrig.
 
OP
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Da geht es, glaube ich, um etwas anderes. Nämlich die Arbeitsgemeinschaften zwischen Arbeitsamt oder wie das Ding gerade heißt und den Kommunen. Die sind nicht rechtlich abgesichert, weil das bisher nicht möglich war, dass verschiedene Ebenen wie Kommunen und eine Bundeseinrichtung gemeinsame Tochtergesellschaften und dergleichen gründen. Da geht es um Zuständigkeit, demokratische Gremien, ob die jetzt dem lokalen Parlament unterstellt sind oder einer Bundesbehörde...

So operieren die Arbeitsgemeinschaften der BfA mit den Kommunen zur Verwaltung von Hartz4 in einer rechtlichen Grauzone und das ist grundgesetzwidrig.

Ja, das ist mir schon klar. Das soll eine eindeutig klare Verantwortungs-Instanz her. Die ist so natürlich nicht gegeben.

Mir ging es jetzt im Prinzip um die Möglichkeiten von Arbeitsgemeinschaften, und dieses Hartz-IV-Dinges ist mal wieder ein von vielen Beispielen, wie Engagement und Initiative mal wieder gebremst bzw evtl auch sabotiert werden.
 

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