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    Denk daran: Bevor du das PSW-Forum in vollen Umfang nutzen kannst, stell dich kurz im gleichnamigen Unterforum vor: »Stell dich kurz vor«. Zum Beispiel kannst du dort schreiben, wie dein Politikinteresse geweckt wurde, ob du dich anderweitig engagierst, oder ob du Pläne dafür hast. Poste bitte keine sensiblen Daten wie Namen, Adressen oder Ähnliches. Bis gleich!

H4, mal wieder ne Schlagzeile

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 3 «  

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Olivia,
deine Erklärungen in Ehren!

Sicher ist jedes Einstellungespräch geprägt durch die Qualifikation der ausgelobten Tätigkeit, sowie durch die Arbeitgeber.

Ich kann nur empfehlen sich von der Theorie in die Niederungen der Arbeitssuchenden zu begeben.

Deine Logik: „der Win-Win-Situation“ trifft sicher bei hoch qualifizierten Tätigkeiten häufig zu, doch beim Fußvolk schaut das ganz anders aus.

Olivia wir verfügen über ein riesiges Potential von kaum Qualifizierten Arbeitssuchenden (Mitbürgern).
Es gibt natürlich auch das Potential die gerne in der H4vHängematte leben.

Deshalb plädiere ich für:
- Kinder aus der Armut
- Kinder aus dem H4 Milieu über den verpflichtenden Kiga und Ganztagesschulen ,
- eine qualifizierte Schulbildung
- und einen angemessenen Mindestlohn


Die von mir genannte Zahl der offenen Stellen wird sicherlich nicht nur die einer Suche nach qualifizierten Mitarbeitern - im höheren Gehaltsniveau angesiedelt - beinhalten.

Nun gibt es bei uns den Mindestlohn von derzeit 8,50 Euro/Stunde. Dieser sollte möglicherweise auf 10.00 Euro angehoben werden. Mehr, so denke ich, kann jedoch nicht drin sein für völlig ungelernte Kräfte resp. für Tätigkeiten, die einer Qualifikation nicht bedürfen. Es gibt jedoch die Weiterbildungsangebote, die auch ein jeder wahrnehmen kann! Somit liegt es wiederum beim Einzelnen, diese anzunehmen, um sich dann besser "verkaufen" zu können.

Ihre aufgeführten Punkte von Erfordernissen teile ich und somit auch verpflichtenden Kita-Besuch (ab dem 3./4. Lebensjahr) und Ganztagsschule.
 

sportsgeist

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Das Kind eines Großverdieners ist nach dem Steuerrecht deutlich mehr Wert als das eines Geringverdieners!
geehrter Forenfroind.

überhaupt potentielle Steuern sparen kann man nur dann, wenn man überhaupt Steuern zahlen muss!
und man kann auch keine 100% Steuern sparen, außer man verdient so wenig, dass man gar nicht steuerpflichtig ist.

um also 10 Euro Steuern steuersparend geltend machen zu können, muss man überhaupt erst einmal in aller Regel mindestens 30 Euro Steuerpflicht haben!
sprich, für den Steuerzahler bleibt pro 30 Euro Steuerpflicht auch im Bestfalle immer noch ein negatives Delta von -20 Euro über ... er kann zwar 10 Euro steuern reduzieren, der gap ist aber immer noch 20 Euro (pro 30 Euro Steuerlast)

oder mit anderen Worten:
der 25.oooer hat schon von Hause aus so niedrige Steuerpflicht, dass er auch nur noch wenig Steuern sparen kann
ist ja auch logisch ... er zahlt ja auch schon viel weniger

der 60.oooer hingegen kann zwar mehr Steuern steuersparend geltend machen, bezahlt am Ende des Tages in aller Regel aber immer noch wesentlich mehr Steuern
weil unser Steuerrecht das auch genau so (zu Recht) will!!
die starke Schulter soll eben mehr tragen

Punkt
 
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geehrter Forenfroind.

überhaupt potentielle Steuern sparen kann man nur dann, wenn man überhaupt Steuern zahlen muss!
und man kann auch keine 100% Steuern sparen, außer man verdient so wenig, dass man gar nicht steuerpflichtig ist.

um also 10 Euro Steuern steuersparend geltend machen zu können, muss man überhaupt erst einmal in aller Regel mindestens 30 Euro Steuerpflicht haben!
sprich, für den Steuerzahler bleibt pro 30 Euro Steuerpflicht auch im Bestfalle immer noch ein negatives Delta von -20 Euro über ... er kann zwar 10 Euro steuern reduzieren, der gap ist aber immer noch 20 Euro (pro 30 Euro Steuerlast)

oder mit anderen Worten:
der 25.oooer hat schon von Hause aus so niedrige Steuerpflicht, dass er auch nur noch wenig Steuern sparen kann
ist ja auch logisch ... er zahlt ja auch schon viel weniger

der 60.oooer hingegen kann zwar mehr Steuern steuersparend geltend machen, bezahlt am Ende des Tages in aller Regel aber immer noch wesentlich mehr Steuern
weil unser Steuerrecht das auch genau so (zu Recht) will!!
die starke Schulter soll eben mehr tragen

Punkt

Hilfreich zur Überprüfung der Behauptung: "starke Schultern tragen mehr" sind zwei Vorabfestlegungen:
Erste Festlegung: wir sprechen von relativ (in Prozent) und nicht absolut (in EURO) - gelle?
Zweite Festlegung: wir sprechen von Steuern (die mit der Obergrenze) UND Abgaben (die mit den Bemessungsgrenzen)
So, Witzbold, äh, [MENTION=2788]sportsgeist[/MENTION]:
und nu nochmal das Ding mit den "stärkeren Schultern" :)

LG
vom Dummi
 

sportsgeist

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Hilfreich zur Überprüfung der Behauptung: "starke Schultern tragen mehr" sind zwei Vorabfestlegungen:
Erste Festlegung: wir sprechen von relativ (in Prozent) und nicht absolut (in EURO) - gelle?
Zweite Festlegung: wir sprechen von Steuern (die mit der Obergrenze) UND Abgaben (die mit den Bemessungsgrenzen)
So, Witzbold, äh, [MENTION=2788]sportsgeist[/MENTION]:
und nu nochmal das Ding mit den "stärkeren Schultern" :)

LG
vom Dummi
die Masche derjenigen, die selber kaum Steuern zahlen und von diesen kaum bezahlten Steuern am liebsten auch noch 100.ooo Euro Steuern per anno sparen möchten, ist auch mehr als altbekannt.

100.ooo Euro Steuern kann man ... mit entsprechendem Aufwand ... nur dann sparen, wenn man in aller Regel auch mindestens 300.ooo Euro Steuerlast hat.
Sprich, selbst mit bester Steueroptimierung (und dazu muss man wie gesagt auch gehörigen negativen Aufwand betreiben) gehen also mindestens immer noch 200.ooo Euro an den Staat.
Punkt

kannst du drehen und wenden wie du willst ...
 

sportsgeist

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Erinnert an den Diskurs "Sicherheit im Strassenverkehr" vs. Tote durch Kunstfehlern von Ärzten.
Es sterben jährlich mehr Menschen durch Ärztepfusch als im Strassenverkehr.
Trotzdem wird bei letzterem durch immer restriktivere Maßnahmen versucht, die angeblich zu hohe Zahl an Verkehrstoten noch weiter zu mindern.

In Sachen Ärtzepfusch passiert gar nichts.
was möchtest du denn in Sachen Ärztepfusch genau geändert haben?

wir haben ein volles Straf- und Haftungsrecht, was genau fehlt darin?
 

sportsgeist

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Tröste dich. Irgendwann verlierst du ein ganzes Vermögen sowieso, und die Geissens auch und ich auch und sowieso Jeder.Dann gehts Allen gleich.
schon möglich.
nur bis zu dem Tag, an dem wir beide ins Gras beißen, werde sich sicherlich nicht mein Vermögen mit dir teilen wollen ...
denn darum gehts doch im Kern .... oder
 

Van der Graf Generator

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schon möglich.
nur bis zu dem Tag, an dem wir beide ins Gras beißen, werde sich sicherlich nicht mein Vermögen mit dir teilen wollen ...
denn darum gehts doch im Kern .... oder

Du hast panisch Angst davor, überhaupt teilen zu müssen.
Und keine Angst, wir kennen uns nicht, du musst mir nichts geben, ich hätte dafür auch keine Verwendung.
 
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geehrter Forenfroind.

überhaupt potentielle Steuern sparen kann man nur dann, wenn man überhaupt Steuern zahlen muss!
und man kann auch keine 100% Steuern sparen, außer man verdient so wenig, dass man gar nicht steuerpflichtig ist.

um also 10 Euro Steuern steuersparend geltend machen zu können, muss man überhaupt erst einmal in aller Regel mindestens 30 Euro Steuerpflicht haben!
sprich, für den Steuerzahler bleibt pro 30 Euro Steuerpflicht auch im Bestfalle immer noch ein negatives Delta von -20 Euro über ... er kann zwar 10 Euro steuern reduzieren, der gap ist aber immer noch 20 Euro (pro 30 Euro Steuerlast)

oder mit anderen Worten:
der 25.oooer hat schon von Hause aus so niedrige Steuerpflicht, dass er auch nur noch wenig Steuern sparen kann
ist ja auch logisch ... er zahlt ja auch schon viel weniger

der 60.oooer hingegen kann zwar mehr Steuern steuersparend geltend machen, bezahlt am Ende des Tages in aller Regel aber immer noch wesentlich mehr Steuern
weil unser Steuerrecht das auch genau so (zu Recht) will!!
die starke Schulter soll eben mehr tragen

Punkt

Zitat aus:
https://www.vlh.de/wissen-service/steuer-abc/wie-funktioniert-das-mit-dem-kinderfreibetrag.html

"Wie funktioniert das mit dem Kinderfreibetrag?

Der Staat unterstützt Eltern mit dem sogenannten Kinderfreibetrag: 7.248 Euro dürfen Eltern pro Kind im Jahr verdienen und einnehmen, ohne dafür Steuern zu zahlen.

Jeder, der auf irgendeine Art und Weise Geld einnimmt – zum Beispiel dadurch, dass er arbeiten geht oder eine Wohnung vermietet – muss dafür Steuern zahlen. Ganz bestimmte Personengruppen müssen für spezielle Kosten keine Steuern zahlen, sie erhalten sogenannte Freibeträge.

Das gilt auch für Frauen und Männer mit leiblichen und adoptierten Kindern sowie – je nach Betreuungsumfang – mit Pflegekindern: Sie können 7.248 Euro im Jahr einnehmen, ohne dafür Steuern zu zahlen. Das ist der so genannte Kinderfreibetrag. Damit will der Staat erreichen, dass Eltern genug Geld übrig bleibt, um für ihre Kinder Dinge wie Essen, eine Wohnung, Betreuung oder eine Ausbildung zahlen zu können.
Genau den gleichen Zweck hat auch das Kindergeld: Für jedes erste und zweite Kind bekommen die Eltern 190 Euro, für das dritte 196 Euro und für jedes weitere 221 Euro, und zwar jeden Monat steuerfrei. Sowohl Kindergeld als auch Kinderfreibetrag sind also steuerbegünstigt. Der große Unterschied ist aber: Das Kindergeld zahlt der Staat jeden Monat an die Eltern aus, den Kinderfreibetrag nicht. Stattdessen zieht das Finanzamt die 7.248 Euro Kinderfreibetrag rückwirkend von Ihrem zu versteuernden Jahreseinkommen ab.

Sie möchten einen schnellen Überblick zum Thema Kinderfreibetrag? Schauen Sie sich unser Video an: https://www.vlh.de/wissen-service/steuer-abc/wie-funktioniert-das-mit-dem-kinderfreibetrag.html

Was gilt für mich, Kindergeld oder Kinderfreibetrag?
Eltern dürfen nur eine Form der Steuererleichterung bekommen: Kindergeld oder Kinderfreibetrag. Wenn Sie Ihre Steuererklärung ans Finanzamt abgegeben haben, prüfen deshalb die Finanzbeamten, was für Sie günstiger ist und womit Sie der Staat finanziell mehr unterstützt ("Günstigerprüfung").
Wie rechnet das Finanzamt?
Das ist etwas kompliziert. Wir erklären es an einem Beispiel: Nehmen wir einmal an, zwei Vollzeit arbeitende Ehepartner mit kleinem Sohn haben ein Jahreseinkommen von 50.000 Euro, das sie versteuern müssen. Das Finanzamt berechnet jetzt, wie viel Steuern Sie bezahlen müssten, und zwar erst ohne und dann mit dem Kinderfreibetrag.
Ohne den Kinderfreibetrag müssten Sie 7.914 Euro Steuern (inkl. Solidaritätszuschlag) zahlen. Mit dem Kinderfreibetrag, also minus 7.248 Euro, schrumpft Ihr zu versteuerndes Einkommen auf 42.752 Euro. Dann müssten Sie nur noch 5.866 Euro Steuern zahlen.
STEUER ABC
Was heißt "von der Steuer absetzen"?

Und jetzt kommt der eigentliche Knackpunkt: Die Differenz zwischen den Steuern, die Sie mit und ohne Kinderfreibetrag bezahlen müssten, beträgt 2.048 Euro. So viel Steuern würden Sie also mit dem Kinderfreibetrag sparen.

In den letzten zwölf Monaten haben Sie aber insgesamt 2.280 Euro Kindergeld für Ihren Sohn bekommen – das ist mehr, als Sie durch den Kinderfreibetrag sparen. Der Freibetrag ist also finanziell nicht günstiger für Sie. Deshalb rechnet der Finanzbeamte für Sie nicht mit dem Kinderfreibetrag.

ÜBRIGENS:
Für Alleinerziehende lohnt sich der Kinderfreibetrag ab 30.000 Euro zu versteuerndes Einkommen im Jahr, für Eheleute ab 60.000 Euro. Und zwar, nachdem Sie alle Kosten, die Sie von der Steuer absetzen können, abgezogen haben.

Unsere Infografik zeigt Ihnen anschaulich, wie so eine Rechnung aussehen kann:"
 
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Hm,
in einem Forum sagt bzw. schreibt man das was man denkt und diskutiert darüber, das hat mit mäkeln
wenig zu tun. Du wirst viel zu tun haben denn ich glaube, dass ich nicht der einzige User bin der dir wiederspricht
oder eine andere Meinung vertritt.

Aber solche Sachen erfordern schon etwas "Grütze" und garantiert kein Alkohol dem du ja mit dem "klassischen Trinkspruch"
zu konsumieren scheinst, Alkohol vernebelt die Sinne. :giggle:

Dein Pegel war wohl schon zu hoch um die Fragen zu beantworten. :winken: :happy:

Es ist immer wieder amüsant, wenn Besoffene von sich auf Andere schließen. Du schreibst so einen Kappes, das kann man nicht im nüchternen Zustand fertig bringen. ehrlich lass dass saufen, es bringt nichts.
 

sportsgeist

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Zitat aus:
https://www.vlh.de/wissen-service/steuer-abc/wie-funktioniert-das-mit-dem-kinderfreibetrag.html

"Wie funktioniert das mit dem Kinderfreibetrag?

Der Staat unterstützt Eltern mit dem sogenannten Kinderfreibetrag: 7.248 Euro dürfen Eltern pro Kind im Jahr verdienen und einnehmen, ohne dafür Steuern zu zahlen.

Jeder, der auf irgendeine Art und Weise Geld einnimmt – zum Beispiel dadurch, dass er arbeiten geht oder eine Wohnung vermietet – muss dafür Steuern zahlen. Ganz bestimmte Personengruppen müssen für spezielle Kosten keine Steuern zahlen, sie erhalten sogenannte Freibeträge.

Das gilt auch für Frauen und Männer mit leiblichen und adoptierten Kindern sowie – je nach Betreuungsumfang – mit Pflegekindern: Sie können 7.248 Euro im Jahr einnehmen, ohne dafür Steuern zu zahlen. Das ist der so genannte Kinderfreibetrag. Damit will der Staat erreichen, dass Eltern genug Geld übrig bleibt, um für ihre Kinder Dinge wie Essen, eine Wohnung, Betreuung oder eine Ausbildung zahlen zu können.
Genau den gleichen Zweck hat auch das Kindergeld: Für jedes erste und zweite Kind bekommen die Eltern 190 Euro, für das dritte 196 Euro und für jedes weitere 221 Euro, und zwar jeden Monat steuerfrei. Sowohl Kindergeld als auch Kinderfreibetrag sind also steuerbegünstigt. Der große Unterschied ist aber: Das Kindergeld zahlt der Staat jeden Monat an die Eltern aus, den Kinderfreibetrag nicht. Stattdessen zieht das Finanzamt die 7.248 Euro Kinderfreibetrag rückwirkend von Ihrem zu versteuernden Jahreseinkommen ab.

Sie möchten einen schnellen Überblick zum Thema Kinderfreibetrag? Schauen Sie sich unser Video an: https://www.vlh.de/wissen-service/steuer-abc/wie-funktioniert-das-mit-dem-kinderfreibetrag.html

Was gilt für mich, Kindergeld oder Kinderfreibetrag?
Eltern dürfen nur eine Form der Steuererleichterung bekommen: Kindergeld oder Kinderfreibetrag. Wenn Sie Ihre Steuererklärung ans Finanzamt abgegeben haben, prüfen deshalb die Finanzbeamten, was für Sie günstiger ist und womit Sie der Staat finanziell mehr unterstützt ("Günstigerprüfung").
Wie rechnet das Finanzamt?
Das ist etwas kompliziert. Wir erklären es an einem Beispiel: Nehmen wir einmal an, zwei Vollzeit arbeitende Ehepartner mit kleinem Sohn haben ein Jahreseinkommen von 50.000 Euro, das sie versteuern müssen. Das Finanzamt berechnet jetzt, wie viel Steuern Sie bezahlen müssten, und zwar erst ohne und dann mit dem Kinderfreibetrag.
Ohne den Kinderfreibetrag müssten Sie 7.914 Euro Steuern (inkl. Solidaritätszuschlag) zahlen. Mit dem Kinderfreibetrag, also minus 7.248 Euro, schrumpft Ihr zu versteuerndes Einkommen auf 42.752 Euro. Dann müssten Sie nur noch 5.866 Euro Steuern zahlen.
STEUER ABC
Was heißt "von der Steuer absetzen"?

Und jetzt kommt der eigentliche Knackpunkt: Die Differenz zwischen den Steuern, die Sie mit und ohne Kinderfreibetrag bezahlen müssten, beträgt 2.048 Euro. So viel Steuern würden Sie also mit dem Kinderfreibetrag sparen.

In den letzten zwölf Monaten haben Sie aber insgesamt 2.280 Euro Kindergeld für Ihren Sohn bekommen – das ist mehr, als Sie durch den Kinderfreibetrag sparen. Der Freibetrag ist also finanziell nicht günstiger für Sie. Deshalb rechnet der Finanzbeamte für Sie nicht mit dem Kinderfreibetrag.

ÜBRIGENS:
Für Alleinerziehende lohnt sich der Kinderfreibetrag ab 30.000 Euro zu versteuerndes Einkommen im Jahr, für Eheleute ab 60.000 Euro. Und zwar, nachdem Sie alle Kosten, die Sie von der Steuer absetzen können, abgezogen haben.

Unsere Infografik zeigt Ihnen anschaulich, wie so eine Rechnung aussehen kann:"
und was genau möchtest du mir jetzt mit dem ganzen Copy&Paste Schwall sagen?
vor allem, was möchtest du mir sagen, was im Widerspruch zu dem stünde, was ich vorher sagte.

man kann seine Steuerlast nur dann mindern, wenn man überhaupt Steuern zahlen muss.
1.ooo Euro Steuerlast haben, aber 20.ooo Euro Steuern sparen wollen, geht halt nicht

da kannst du das ganze Netz hier rein copy und pasten ...
 
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Zitat sportsgeist:
„was genau möchtest du mir jetzt mit dem ganzen Copy&Paste Schwall sagen?““

Ja "spotgeist" du hat in deinen Beiträgen über Steuerrecht, Kinderfreibetrag geschrieben.
Deshalb habe ich Dir mit diesen „dem ganzen Copy&Paste Schwall“ die Chance geboten Dich fachkundig zu machen.
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 2 « (insges. 2)

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