Zitat aus:
https://www.vlh.de/wissen-service/steuer-abc/wie-funktioniert-das-mit-dem-kinderfreibetrag.html
"Wie funktioniert das mit dem Kinderfreibetrag?
Der Staat unterstützt Eltern mit dem sogenannten Kinderfreibetrag: 7.248 Euro dürfen Eltern pro Kind im Jahr verdienen und einnehmen, ohne dafür Steuern zu zahlen.
Jeder, der auf irgendeine Art und Weise Geld einnimmt – zum Beispiel dadurch, dass er arbeiten geht oder eine Wohnung vermietet – muss dafür Steuern zahlen. Ganz bestimmte Personengruppen müssen für spezielle Kosten keine Steuern zahlen, sie erhalten sogenannte Freibeträge.
Das gilt auch für Frauen und Männer mit leiblichen und adoptierten Kindern sowie – je nach Betreuungsumfang – mit Pflegekindern: Sie können 7.248 Euro im Jahr einnehmen, ohne dafür Steuern zu zahlen. Das ist der so genannte Kinderfreibetrag. Damit will der Staat erreichen, dass Eltern genug Geld übrig bleibt, um für ihre Kinder Dinge wie Essen, eine Wohnung, Betreuung oder eine Ausbildung zahlen zu können.
Genau den gleichen Zweck hat auch das Kindergeld: Für jedes erste und zweite Kind bekommen die Eltern 190 Euro, für das dritte 196 Euro und für jedes weitere 221 Euro, und zwar jeden Monat steuerfrei. Sowohl Kindergeld als auch Kinderfreibetrag sind also steuerbegünstigt. Der große Unterschied ist aber: Das Kindergeld zahlt der Staat jeden Monat an die Eltern aus, den Kinderfreibetrag nicht. Stattdessen zieht das Finanzamt die 7.248 Euro Kinderfreibetrag rückwirkend von Ihrem zu versteuernden Jahreseinkommen ab.
Sie möchten einen schnellen Überblick zum Thema Kinderfreibetrag? Schauen Sie sich unser Video an: https://www.vlh.de/wissen-service/steuer-abc/wie-funktioniert-das-mit-dem-kinderfreibetrag.html
Was gilt für mich, Kindergeld oder Kinderfreibetrag?
Eltern dürfen nur eine Form der Steuererleichterung bekommen: Kindergeld oder Kinderfreibetrag. Wenn Sie Ihre Steuererklärung ans Finanzamt abgegeben haben, prüfen deshalb die Finanzbeamten, was für Sie günstiger ist und womit Sie der Staat finanziell mehr unterstützt ("Günstigerprüfung").
Wie rechnet das Finanzamt?
Das ist etwas kompliziert. Wir erklären es an einem Beispiel: Nehmen wir einmal an, zwei Vollzeit arbeitende Ehepartner mit kleinem Sohn haben ein Jahreseinkommen von 50.000 Euro, das sie versteuern müssen. Das Finanzamt berechnet jetzt, wie viel Steuern Sie bezahlen müssten, und zwar erst ohne und dann mit dem Kinderfreibetrag.
Ohne den Kinderfreibetrag müssten Sie 7.914 Euro Steuern (inkl. Solidaritätszuschlag) zahlen. Mit dem Kinderfreibetrag, also minus 7.248 Euro, schrumpft Ihr zu versteuerndes Einkommen auf 42.752 Euro. Dann müssten Sie nur noch 5.866 Euro Steuern zahlen.
STEUER ABC
Was heißt "von der Steuer absetzen"?
Und jetzt kommt der eigentliche Knackpunkt: Die Differenz zwischen den Steuern, die Sie mit und ohne Kinderfreibetrag bezahlen müssten, beträgt 2.048 Euro. So viel Steuern würden Sie also mit dem Kinderfreibetrag sparen.
In den letzten zwölf Monaten haben Sie aber insgesamt 2.280 Euro Kindergeld für Ihren Sohn bekommen – das ist mehr, als Sie durch den Kinderfreibetrag sparen. Der Freibetrag ist also finanziell nicht günstiger für Sie. Deshalb rechnet der Finanzbeamte für Sie nicht mit dem Kinderfreibetrag.
ÜBRIGENS:
Für Alleinerziehende lohnt sich der Kinderfreibetrag ab 30.000 Euro zu versteuerndes Einkommen im Jahr, für Eheleute ab 60.000 Euro. Und zwar, nachdem Sie alle Kosten, die Sie von der Steuer absetzen können, abgezogen haben.
Unsere Infografik zeigt Ihnen anschaulich, wie so eine Rechnung aussehen kann:"