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Und schon wieder keine Ahnung. Peinlich, peinlich. Das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen
EUR-Lex - 21998A0623(01) - DE (europa.eu)
regelt die friedliche Durchfahrt durch das Küstenmeer.
"Artikel 19 Bedeutung der friedlichen Durchfahrt
(1) Die Durchfahrt ist friedlich, solange sie nicht den Frieden, die Ordnung oder die Sicherheit des Küstenstaats beeinträchtigt.
(2) Die Durchfahrt eines fremden Schiffes gilt als Beeinträchtigung des Friedens, der Ordnung oder der Sicherheit des Küstenstaats, wenn das Schiff im Küstenmeer eine der folgenden Tätigkeiten vornimmt:
b) eine Übung oder ein Manöver mit Waffen jeder Art;
d) eine Propagandahandlung, die auf die Beeinträchtigung der Verteidigung oder Sicherheit des Küstenstaats gerichtet ist;
Artikel 25 Schutzrechte des Küstenstaats
(1) Der Küstenstaat kann in seinem Küstenmeer die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um eine nichtfriedliche Durchfahrt zu verhindern.
(3) Der Küstenstaat kann, ohne fremde Schiffe untereinander rechtlich oder tatsächlich zu diskriminieren, in bestimmten Gebieten seines Küstenmeers die friedliche Durchfahrt fremder Schiffe vorübergehend aussetzen, sofern dies für den Schutz seiner Sicherheit, einschließlich Waffenübungen, unerläßlich ist. Eine solche Aussetzung wird erst nach ordnungsgemäßer Bekanntmachung wirksam.
Artikel 30 Nichteinhaltung der Gesetze und sonstigen Vorschriften des Küstenstaats durch Kriegsschiffe
Wenn ein Kriegsschiff die Gesetze und sonstigen Vorschriften des Küstenstaats über die Durchfahrt durch das Küstenmeer nicht einhält und eine ihm übermittelte Aufforderung, sie einzuhalten, mißachtet, kann der Küstenstaat von dem Kriegsschiff verlangen, das Küstenmeer sofort zu verlassen."
Ein Zerstörer mit geladenen Waffen, der gemäß Artikel 19, 2.b und c) handelt, kann sich sicher nicht auf das Recht auf friedliche Durchfahrt berufen. Aber das ist für den geifernden Köter auf dem Misthaufen natürlich wieder zu hoch.
Die Ahnungslosigkeit gebe ich dir gerne zurück. Der Kreuzer war nicht unter Waffen und war erkennbar auf Transitfahrt, zu einem Manöver in westlichen Gewässern des Schwarzen Meeres., müsste sogar angemeldet worden sein. 19 , 2b u. c. waren anfänglich nicht erfüllt. Erst die Angänge der russischen Militärs ergaben eine Bereitstellung für eine Gefechtslage. Das Abdrehen danach konsequent. 25 musste nicht zwangsläufig gezogen werden.
Die britische Aktion war dämlich, aber auch als Aufmerksammacher dienlich.
Der Drops ist gelutscht und du darfst weiter Putin-Propaganda machen.