Jedenfalls ist das Gesetz nun verabschiedet. CDU, AfD und selbst BSW haben mit Argumenten, die man nicht einfach so beiseite schieben kann, dagegen gestimmt.
Andererseits muss man einräumen: Deutschland ist da nicht voran gestürmt , es gibt ein paar andere EU-Länder mit einer weitgehend gleichen Gesetzgebung - und offenbar hat es nicht zum Chaos geführt.
Für einen Normalbürger ist es bis heute schwer nachvollziehbar, was einen Jugendlichen oder Erwachsenen dazu treibt, sein Geschlecht ändern zu wollen. Es ist aber bekannt, dass es diese Fälle gibt. Und wenn es nun einmal so ist, kann die Gesellschaft kein Interesse daran haben, diese Leute mit teuren psychologischen Gutachten und einem aufwändigen Gerichtsverfahren noch zusätzlich zu quälen, wo sie doch schon selber hin und her gerissen sind.
Was ich allerdings bemängele, ist, dass man diesen Menschen hilft, ihr Geschlecht anzupassen, wozu mehrere angleichende Operationen nötig sind, aber auch eine lebenslange hormonelle Behandlung. Soweit, so gut. Wenn in diesen Fällen aber keine Mühe gescheut wird, auch keine Kosten, verstehe ich nicht, warum man es Frauen nach einer Krebserkrankung und Brustamputation oder bei einer Deformation der Brust durch das Stillen oder einer Verkleinerung der Brust schwer macht. Genaugenommen müssten unter diesen Umständen, vergleicht man die empfundene Not der Menschen, auch Brustvergrößerungen für Frauen ohne weiteres möglich sein. Sie leiden ja nicht anders oder weniger.
Das ist es, was mich an diesem Staat stört, das zweierlei Maß, mit dem gemessen wird. Es gibt viele Beispiele, die mir zu später Stunde aber nicht alle einfallen, aber ein paar schon: Da wäre zum Beispiel die Angemessenheit von Wohnraum bei Personen, die auf Sozialleistungen angewiesen sind und die bei Asylbewerbern außer Kraft gesetzt werden. Oder Sanktionen, die bei den einen verhängt werden und bei den anderen nicht. Oder bei den Wartelisten für genossenschaftlichen Wohnraum, die für Flüchtlinge einfach nicht gelten. Sie kommen nicht auf eine Warteliste, sondern sie bekommen den frei werdenden Wohnraum und werden den Wartenden dadurch vorgezogen. Oder beim Taschengeld in Sammelunterkünften. In der Sammelunterkunft Asylbewerberunterkunft hat der Asylbewerber ein gesetzlich garantiertes Taschengeld von 184,-- Euro im Monat zur freien Verfügung, in der Sammelunterkunft Pflegeheim hat der Heimbewohner, der die Kosten nicht mehr von seiner eigenen Rente zahlen kann, nur einen Anspruch von 130,-- Euro, leider nur teilweise zur freien Verfügung, weil er von diesem Taschengeld noch Zusatzleistungen oder verschreibungsfreie Medikamente und Hilfsmittel oder die Eigenbeteiligung von verschreibungspflichtigen Medikamenten, Heil- und Hilfsmitteln zu tragen hat.
Diese Ungleichheit ist es, die sich nicht vermitteln läßt und die schürt natürlich Neid und führt zur gesellschaftlichen Spaltung. Wenn manche eben gleicher sind als die anderen.