- Registriert
- 22 Apr 2019
- Zuletzt online:
- Beiträge
- 9.240
- Punkte Reaktionen
- 11.362
- Punkte
- 53.820
- Geschlecht
- --
Hier, damit Du wenigstens weisst, worüber Du in Deinem Posting schwafelst !
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
(3) 1Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
Aber hättest Du auch den Artikel 2 gelesen, dann wüßtest Du wenigstens, dass jeder Mensch ein Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit hat.
Ja..... aber:
Das Bundesverfassungsgericht:
„Jedenfalls kann sich auf die Glaubensfreiheit nicht berufen, wer die Schranken übertritt, die die allgemeine Wertordnung des Grundgesetzes errichtet hat.
Das Grundgesetz hat nicht irgendeine, wie auch immer geartete freie Betätigung des Glaubens schützen wollen, sondern nur diejenige, die sich bei den heutigen Kulturvölkern auf dem Boden gewisser übereinstimmender sittlicher Grundanschauungen im Laufe der geschichtlichen Entwicklung herausgebildet hat.“
(Beschluß des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. November 1960)
- 1 BvR 59/56 -