Es steht ja auch eine nicht angemeldete Demo drauf.
eitschen:
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Demos werden "angemeldet"?
Wahrscheinlich beim Reichsgauleiter
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"""Eine Demonstration (von lateinisch demonstrare, zeigen, hinweisen, nachweisen, Kurzform: Demo) im politischen Sinne ist eine in der Öffentlichkeit stattfindende Versammlung mehrerer Personen zum Zwecke der Meinungsäußerung.
In Deutschland ist das Demonstrationsrecht ein Grundrecht, das im Artikel 8 (Versammlungsfreiheit) des Grundgesetzes verankert ist. Eingeschränkt wird der Artikel 8 (und damit auch das Demonstrationsrecht) durch die Versammlungsgesetze der Länder und das Versammlungsgesetz des Bundes. """
https://de.wikipedia.org/wiki/Demonstration
Demonstrationen jeglicher Art wurden in der DDR von den jeweiligen Ordnungshütern beobachtet. Anmelden mußte die Keiner; es sei denn, man erwartete eine Massendemo wie z.b. zum Ersten Mai, dem Kampf-und Feiertag der Werktätigen oder den Republikgeburtstag am 7.Oktober.
Eine Demonstration ist nie illegal. Sie wird weltweit als freie Meinungsäußerung gelobt und von objektiven Regierungen geschätzt
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Ausgerechnet im freiheitsstrotzenden GroßmaulReichsteutschland muß eine Demo angemeldet werden?
Tschuldigung, ich muß so laut lachen über soviel Dummheit, daß ich mir in dem Zusammenhang, selbst den Hinweis auf diverse afrikanische Länder wie Simbabwe, die von diesem ReichsRegime oft als Diktatur oder gar als MassenmörderHungerDiktatur verleumdet werden, nicht ersparen kann. In Simbabwe z.b., gehört eine Demonstration zum verfassungsmäßigen Grundrecht jedes Simbabwers, das er niemals anmelden würde
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kh