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Gefängnisse in BW platzen aus allen Nähten

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http://www.stuttgarter-nachrichten....ten.7825056f-669a-4c77-8968-8422954f8c02.html

Da sage mal noch jemand die "Zugewanderten" seien nicht mehr oder weniger Kriminell als Deutsche.......
Und ich bin mir ziemlich sicher, daß zu den "Deutschen" auch all die Ausländer mit deutschem Pass gezählt werden!
Warum schiebt man die nicht gleich ab?
Kosten nur Steuergelder und sind eine Gefahr für die Gesellschaft (sicherheitstechnisch) sobald sie wieder auf freiem Fuß sind!

Kann man vermutlich nicht, weil es meistens mit den Menschenrechten des GG und der EU Menschnerechtscharta nicht vereinbar ist, Menschen in Gegenden zu verfrachten, wo sie in Lebensgefahr sind oder gefoltert werden könnten. Auch muss man natürlich wissen, wo sie wirklich herkommen und das Land muss sie akzeptieren.
 
OP
E160270

E160270

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Kann man vermutlich nicht, weil es meistens mit den Menschenrechten des GG und der EU Menschnerechtscharta nicht vereinbar ist, Menschen in Gegenden zu verfrachten, wo sie in Lebensgefahr sind oder gefoltert werden könnten. Auch muss man natürlich wissen, wo sie wirklich herkommen und das Land muss sie akzeptieren.

Verstehe ich! Aber nun die Gegenfrage! WIR haben auch Menschenrechte! Dazu gehört auch, sich frei und angstlos im eigenen Land bewegen zu können! Wenn es dann aber Menschen gibt, egal welcher couleur, die diese "Menschenrechte" und die Inhalte des Grundgesetzes mit Füßen treten, und eine Ideologie der "bösen Ungläubigen" (die sind wir!) vertreten , haben DIE dann noch ein Recht auf genau jene "Menschenrechte "????
Ich bin mir da nicht ganz sicher........


Und würdest du, deinen unzuverlässigen Köter, den du vom Hof gejagt hast weil er dir ins Bein gebissen hat, freiwillig wieder zurücknehmen?? Ich nicht!
 
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MaBu

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Kann man vermutlich nicht, weil es meistens mit den Menschenrechten des GG und der EU Menschnerechtscharta nicht vereinbar ist, Menschen in Gegenden zu verfrachten, wo sie in Lebensgefahr sind oder gefoltert werden könnten. Auch muss man natürlich wissen, wo sie wirklich herkommen und das Land muss sie akzeptieren.

Das Land, welches als Herkunft im Asylantrag angegeben wurde.
Pech für einen Pakistani, wenn er sich in Syrien oder Afganistan wiederfindet. Ich will niemanden die Menschenrechte absprechen, aber es muss jedem Bereicherer klar werden, tritt er das Menschenrecht und das GG mit Füssen, muss er sehen, wo er bleibt.

Artikel 1 GG

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt

Gilt vor allem für die vergewaltigten Frauen

Artikel 2 GG

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Wenn die ach so schreckliche Heimat der Flüchtlinge dies gesetzlich so geregelt hat, dass einem Vergewaltiger der Sack abgeschnitten wird, ist es halt so und nicht unser Problem.
Diese Herren haben Schutz gesucht und erhalten, es gibt keine zweite Chance!
 

denker_1

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Das Land, welches als Herkunft im Asylantrag angegeben wurde.
Pech für einen Pakistani, wenn er sich in Syrien oder Afganistan wiederfindet. Ich will niemanden die Menschenrechte absprechen, aber es muss jedem Bereicherer klar werden, tritt er das Menschenrecht und das GG mit Füssen, muss er sehen, wo er bleibt.

Artikel 1 GG

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt

Gilt vor allem für die vergewaltigten Frauen

Artikel 2 GG

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Wenn die ach so schreckliche Heimat der Flüchtlinge dies gesetzlich so geregelt hat, dass einem Vergewaltiger der Sack abgeschnitten wird, ist es halt so und nicht unser Problem.
Diese Herren haben Schutz gesucht und erhalten, es gibt keine zweite Chance!

Dann müsste Soldaten, die sich an Massenvergewaltigungen beteiligen ebenfalls "der Sack abgeschnitten" werden, auch wenn die "nur Feindfrauen" vergewaltigt haben. Das betrifft AUCH Deutsche Soldaten!

Willst Du das wirklich?
 
OP
E160270

E160270

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Dann müsste Soldaten, die sich an Massenvergewaltigungen beteiligen ebenfalls "der Sack abgeschnitten" werden, auch wenn die "nur Feindfrauen" vergewaltigt haben. Das betrifft AUCH Deutsche Soldaten!

Willst Du das wirklich?

Jep! Haben deutsche Soldaten das Recht auf Vergewaltigung? ? Nicht das ich wüsste
 

MaBu

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Dann müsste Soldaten, die sich an Massenvergewaltigungen beteiligen ebenfalls "der Sack abgeschnitten" werden, auch wenn die "nur Feindfrauen" vergewaltigt haben. Das betrifft AUCH Deutsche Soldaten!

Willst Du das wirklich?

Die Würde des Menschen ist unantastbar.

Die BRD kennt in ihrem Strafenkatalog das Sack abschneiden nicht, eher eine chemische Kastration(bin ich mir aber nicht sicher).
Die "nur Feindfrauen" geniessen den gleichen Schutz durch die Menschenrechte wie deutsche Frauen, ausser es wären "Untermenschen"?!
Und Ja, Soldaten, die gegen das Kriegsrecht und Völkerrecht verstossen, gehören bestraft.
Du kannst dich schlau machen, wie das deutsche Gesetz Soldaten sanktioniert/bestraft, die sich an einer Massenvergewaltigung beteiligen. Solltest du etwas finden, teile mir das bitte mit.
 
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Die Würde des Menschen ist unantastbar.

Die BRD kennt in ihrem Strafenkatalog das Sack abschneiden nicht, eher eine chemische Kastration(bin ich mir aber nicht sicher).
Die "nur Feindfrauen" geniessen den gleichen Schutz durch die Menschenrechte wie deutsche Frauen, ausser es wären "Untermenschen"?!
Und Ja, Soldaten, die gegen das Kriegsrecht und Völkerrecht verstossen, gehören bestraft.
Du kannst dich schlau machen, wie das deutsche Gesetz Soldaten sanktioniert/bestraft, die sich an einer Massenvergewaltigung beteiligen. Solltest du etwas finden, teile mir das bitte mit.

Was verstehst du unter UNTERmenschen ??
 

nachtstern

einzig wahrer
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Die Würde des Menschen ist unantastbar.

Die BRD kennt in ihrem Strafenkatalog das Sack abschneiden nicht, eher eine chemische Kastration(bin ich mir aber nicht sicher).
Die "nur Feindfrauen" geniessen den gleichen Schutz durch die Menschenrechte wie deutsche Frauen, ausser es wären "Untermenschen"?!
Und Ja, Soldaten, die gegen das Kriegsrecht und Völkerrecht verstossen, gehören bestraft.
Du kannst dich schlau machen, wie das deutsche Gesetz Soldaten sanktioniert/bestraft, die sich an einer Massenvergewaltigung beteiligen. Solltest du etwas finden, teile mir das bitte mit.

Soldaten werden schon sanktioniert, aber aus anderen Gründen ^^

https://www.jungewelt.de/2016/08-03/004.php
Soldaten verweigern Kriegsdienst
 

MaBu

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Dann müsste Soldaten, die sich an Massenvergewaltigungen beteiligen ebenfalls "der Sack abgeschnitten" werden, auch wenn die "nur Feindfrauen" vergewaltigt haben. Das betrifft AUCH Deutsche Soldaten!

Willst Du das wirklich?


Die Würde des Menschen ist unantastbar.

Die BRD kennt in ihrem Strafenkatalog das Sack abschneiden nicht, eher eine chemische Kastration(bin ich mir aber nicht sicher).
Die "nur Feindfrauen" geniessen den gleichen Schutz durch die Menschenrechte wie deutsche Frauen, ausser es wären "Untermenschen"?!
Und Ja, Soldaten, die gegen das Kriegsrecht und Völkerrecht verstossen, gehören bestraft.
Du kannst dich schlau machen, wie das deutsche Gesetz Soldaten sanktioniert/bestraft, die sich an einer Massenvergewaltigung beteiligen. Solltest du etwas finden, teile mir das bitte mit.


Was verstehst du unter UNTERmenschen ??

rot durch mich
Es ängstigt sich jemand um deutschen Soldaten,die "nur Feindfrauen" vergewaltigen. Das müssen dann wohl Untermenschen sein, da die Menschenrechte nur für Menschen gilt, nicht aber für Feindfrauen.
 
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rot durch mich
Es ängstigt sich jemand um deutschen Soldaten,die "nur Feindfrauen" vergewaltigen. Das müssen dann wohl Untermenschen sein, da die Menschenrechte nur für Menschen gilt, nicht aber für Feindfrauen.

Sieh mal zu, wie du aus dem Ringelpiez wieder raus kommst....da beißt sich die Katze gewaltig in den Schwanz...
 

denker_1

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Die Würde des Menschen ist unantastbar.

Die BRD kennt in ihrem Strafenkatalog das Sack abschneiden nicht, eher eine chemische Kastration(bin ich mir aber nicht sicher).
Die "nur Feindfrauen" geniessen den gleichen Schutz durch die Menschenrechte wie deutsche Frauen, ausser es wären "Untermenschen"?!
Und Ja, Soldaten, die gegen das Kriegsrecht und Völkerrecht verstossen, gehören bestraft.
Du kannst dich schlau machen, wie das deutsche Gesetz Soldaten sanktioniert/bestraft, die sich an einer Massenvergewaltigung beteiligen. Solltest du etwas finden, teile mir das bitte mit.

Schön! Aber wird das nach dem Krieg auf Kreigsgerichten dann auch berücksichtigt und die Täter bestraft, oder gilt da Kriegsrencht, bei dem die Täter dann auf Staffreiheit höffen können.

Gesetze sind ja nur die eine Seite. Aber kommen die auch zur Anwendung oder gilt auch hier, wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter???
 

denker_1

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Die Würde des Menschen ist unantastbar.

Die BRD kennt in ihrem Strafenkatalog das Sack abschneiden nicht, eher eine chemische Kastration(bin ich mir aber nicht sicher).
Die "nur Feindfrauen" geniessen den gleichen Schutz durch die Menschenrechte wie deutsche Frauen, ausser es wären "Untermenschen"?!
Und Ja, Soldaten, die gegen das Kriegsrecht und Völkerrecht verstossen, gehören bestraft.
Du kannst dich schlau machen, wie das deutsche Gesetz Soldaten sanktioniert/bestraft, die sich an einer Massenvergewaltigung beteiligen. Solltest du etwas finden, teile mir das bitte mit.

Dann hast Du sicher auch eine belastbare Quelle dafür. Her damit!
 

denker_1

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Es ängstigt sich jemand um deutschen Soldaten,die "nur Feindfrauen" vergewaltigen. Das müssen dann wohl Untermenschen sein, da die Menschenrechte nur für Menschen gilt, nicht aber für Feindfrauen.

Exakt! Mit diesem Maß wird hier gemessen.
 
OP
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Werden si denn dann auch bestraft, wenn sie sich an solchen Massenvergewaltigungen beteiligt haben????

Ich glaub halt nur, was ich sehe!

Ich befürchte nicht......
Wie voll wären da die Gefängnisse.........
Wenn man nur an die Gräueltaten des 2. WK's denkt! Egal ob deutsche, russische, amerikanische etc. Soldaten, die Schweine gab es überall!
 

MaBu

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Schön! Aber wird das nach dem Krieg auf Kreigsgerichten dann auch berücksichtigt und die Täter bestraft, oder gilt da Kriegsrencht, bei dem die Täter dann auf Staffreiheit höffen können.

Gesetze sind ja nur die eine Seite. Aber kommen die auch zur Anwendung oder gilt auch hier, wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter???

Im Kriegsrecht gibt es keine straffreiheit bei Vergewaltigung, höchstens keine Anklage.

Die Gesetze werden sicherlich angewandt, einfach bei den Soldaten der Verlierer, abgesehen von ein paar Bauernopfer.

Die Bauernopfer findest du unter juristischer Aufarbeitung USA
https://de.wikipedia.org/wiki/Abu-Ghuraib-Folterskandal
 
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Die Gruppe der unbegleiteten Minderjährigen hat rasanten Zuwachs *kicher* Natürlich muss da schnellsten die Familie nachgeholt werden, wer soll sich denn um die armen Würmer kümmern :giggle:


Anhang anzeigen 3329

Danach, die angeblich minderjährigen alle da rein, Merkel dazu und zuschließen! Dann kann sich ja

Anhang anzeigen 3330

"Mutti" persönlich darum kümmern. Sie hat ja schließlich die Kinderschar auch eingeladen!
 
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Provokante Hetze und sonst nichts. Und vor allen Dingen mit den Äußerungen aufpassen. Ein Platz ist bestimmt noch frei in BW.

War ja so klar, wenn man keine Gegenargumente hat. Muss es "Provokante Hetze"sein.:nono:
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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