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Einbrecher erschossen.

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Also, ich hätte ebenfalls geschossen und erklärt, dass ich angegriffen wurde.
Der erfahrenen Jäger wird etwas glaubwürdiges zu berichten haben, es sei, dass das
Opfer in den Rücken getroffen wurde.
Hmh ... scheinbar ist es normal in der Öffentlichkeit eine Mordabsicht bzw die Billigung eines Mordes zu äußern.:kopfkratz:
 

admonitor

Frischling
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Da kann ich mir nun ein kleines Schmunzeln nicht verkneifen. :rolleyes:

Also, ich hätte ebenfalls geschossen und erklärt, dass ich angegriffen wurde.
Der erfahrenen Jäger wird etwas glaubwürdiges zu berichten haben, es sei, dass das
Opfer in den Rücken getroffen wurde.

Am besten sollte man zuerst garnichts aussagen und sich einen Rechtsanwalt holen, damit man nichts Dummes sagt. Da die meisten Einbrecher ein Einbruchswerkzeug bei sich haben dürften, z.B. ein Schraubenzieher der im Zweifel auch als Waffe benutzt werden könnte, sollte es eigentlich als Notwehr durchgehen sofern man dem Einbrecher nicht in den Rücken geschossen hat oder sich eben "verplappert".
 
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Mag alles sein, aber das stellt alles noch keine Notwehr dar.

Dazu passt der Beitrag von Pommes:

Die Bedrohung mit einem Messer rechtfertigt die Notwehr, du kannst in engen Räumlichkeiten nicht warten bis der Angriff erfolgt, auch als geübter Schütze nicht, es macht nämlich einen Unterschied ob man von einem Hochsitz aus Sauen schießt oder ob man einen Einbrecher mit Messer im Wohnzimmer stehen hat.

Eigentlich sollte es in solchen Fällen klar sein. Es wurde Heim, Leben, sowie Hab und Gut verteidigt, egal ob der Einbrecher nun mit einem Messer, einer Knarre oder einer Holzlatte bewaffnet war.
 

Pommes

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Hmh ... scheinbar ist es normal in der Öffentlichkeit eine Mordabsicht bzw die Billigung eines Mordes zu äußern.:kopfkratz:

Du spinnst doch!
Wenn sich jemand gewaltsam Zutritt zu meiner Hütte verschafft, muß ich davon ausgehen das der Betreffende auch Gewalt gegen mich anwendet, ganz egal in welcher Form, kommt mir einer durch die zerborstene Tür, isser tot.
 
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Dazu passt der Beitrag von Pommes:



Eigentlich sollte es in solchen Fällen klar sein. Es wurde Heim, Leben, sowie Hab und Gut verteidigt, egal ob der Einbrecher nun mit einem Messer, einer Knarre oder einer Holzlatte bewaffnet war.

Klar ist alleine, was Recht/Gesetz ist.
 
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Du spinnst doch!
Wenn sich jemand gewaltsam Zutritt zu meiner Hütte verschafft, muß ich davon ausgehen das der Betreffende auch Gewalt gegen mich anwendet, ganz egal in welcher Form, kommt mir einer durch die zerborstene Tür, isser tot.

Wenn du dich über das Recht stellst, dann ist das deine Angelegenheit mit allen Konsequenzen.
 

Schipanski

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Es wird hier kein Fall diskutiert, bei dem jemand mit einem Messer in der Brust aufgefunden wurde.

Was denken Sie wohl, hätte der Einbrecher gemacht wenn ihn der Jäger ohne seine Flinte zu stoppen versucht hätte? :kopfkratz:
 

Le Bon

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Was denken Sie wohl, hätte der Einbrecher gemacht wenn ihn der Jäger ohne seine Flinte zu stoppen versucht hätte? :kopfkratz:
Wie sagt ein bekannter deutscher Philosoph? "Hätte hätte Fahradkette" :giggle:

Im vorliegenden Fall geht es alleine um die Fragestellung, ob Notwehr vorlag
 

admonitor

Frischling
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Es ist reine Spekulation von einer Notwehr auszugehen.

Das Gegenteil ist genauso Spekulation.

https://dejure.org/gesetze/StGB/32.html

Wir würdest du denn versuchen einen bewaffneten Einbrecher loszuwerden ohne dich selbst zu gefährden, der dir vermutlich körperlich überlegen ist? Auch das Eigentum ist notwehrfähig und es gilt der Grundsatz, dass das Recht dem Unrecht nicht zu weichen braucht. Ich hoffe trotzdem bei den heutigen Richtern, dass das Opfer einen guten Anwalt hat.
 
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Schipanski

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Wie sagt ein bekannter deutscher Philosoph? "Hätte hätte Fahradkette" :giggle:

Im vorliegenden Fall geht es alleine um die Fragestellung, ob Notwehr vorlag

Ja, ich kenne Steinbrücks Kalauer. Aber sind wir nicht alle zu wenig Jurist, bzw. können uns anhand eines kurzen Artikels auf einem Nachrichtenportal eigentlich nur an das halten, was wir machen würden, wären wir in einer vergleichbaren Situation?
 
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Ich sehe das so :
Wenn ich eine Waffe besitze, MUSS ich in der Lage sein, diese so zu verwenden, dass ich z.B erstmal einen Warnschuss abgeben kann,
oder bei absolut unklarer / unsicherer Lage ( vielleicht hat der Gegenüber auch einen Treibladungspüsterich dabei?! ), muss ich auf die Peripherie zielen.
Wer eine Waffe zum Schutz führen möchte hat sich auf Schießtrainings zu konzentrieren, die auf Fibia, Tibula und Antebrachium hin trainieren.

Im Krieg ist das was anderes, hier macht man nämlich das Gegenteil und geht gezielt zum Cranium und Abdomen über.
 

schnipp-schnapp

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Wer unerlaubt ein fremdes Anwesen , Haus oder Wohnung betritt sollte mit Gegenwehr rechnen.......
Ich denke, der Schütze hat mit recht den Täter erschossen, täte ich auch, wenn ich eine Waffe hätte.
Ich muss schließlich davon ausgehen, das der Einbrecher auch bereit mein leben ein ende zu setzen.
Dafür muss ich mich nicht entschuldigen oder verantworten......wenn ich bedroht werde und das beginnt
mit dem überschreiten der Türschwelle......nehme ich mir das recht mich zu verteidigen......
möchte das A.R.S.C.H.L.O.C.H sehen, der nicht so handeln würde ob Richter oder Gutmensch.
Sorry für das harte Wort, aber manchmal kann man nicht aus bei soviel Gutmenschentum die hier noch
Verständnis für den Einbrecher zeigen..
 
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admonitor

Frischling
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Ich sehe das so :
Wenn ich eine Waffe besitze, MUSS ich in der Lage sein, diese so zu verwenden, dass ich z.B erstmal einen Warnschuss abgeben kann,
oder bei absolut unklarer / unsicherer Lage ( vielleicht hat der Gegenüber auch einen Treibladungspüsterich dabei?! ), muss ich auf die Peripherie zielen.
Wer eine Waffe zum Schutz führen möchte hat sich auf Schießtrainings zu konzentrieren, die auf Fibia, Tibula und Antebrachium hin trainieren.

Im Krieg ist das was anderes, hier macht man nämlich das Gegenteil und geht gezielt zum Cranium und Abdomen über.

Ich glaube einige hier unterschätzen wie gefährlich ein Messerangriff ist:

 
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Hoffentlich mach ich nun nichts falsch, so wegen " Kurz & Knapp"? :kopfkratz:

Die Einbruchsstatistik wurde ja in den letzten Tagen des Öfteren in der Presse beschrieben
und von den Bürgern bemängelt d.h. die Bürger sind unzufrieden.

Nun kommt diese Meldung:

http://www.focus.de/panorama/welt/m...den-todesschuetzen-von-affeln_id_5472178.html

Der Täter, ein Albaner aus einer Flüchtlingsunterkunft, war mit einem Messer bewaffnet.

Kommt nun der Notwehr-Paragraf zum tragen? :kopfkratz:

Es war ein Ausländer. Da kann das schon Mal vorkommen, dass man fünf gerade sein läßt und den Bürger frei spricht.
 

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