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Ein Bericht aus der vorderen Front

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denmarkisbetter

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Ich arbeite seit Jahren im Rettungsdienst einer norddeutschen Stadt. Der Kontakt mit Menschen aller sozialen wie auch ethischen Gruppen ist hier Gang und Gäbe, auch die Konfrontation mit unterschiedlichen Mentalitäten und Wertvorstellungen.
Jedoch wird es immer wieder in den Medien berichtet, dass auch Rettungsfachpersonal wie Feuerwehr oder Rettungsdienst mittlerweile Ziele von Angriffen werden. Pöbeln, Spucken, Drohungen und auch tätliche Angriffe sind nicht mehr so selten, wie man es den Leuten weis machen möchte.
In sogenannten NO-GO- Areas wird selten ohne Polizeibegleitung gearbeitet.
Leider ist die Mehrheit mittlerweile auf Bürger mit Migrationshintergrund gefallen, vorwiegend muslimisch, meistens Flüchtlinge.
Auch ich wurde schon mehrmals körperlich angegangen und beleidigt. Zwar wird einem gesagt, ein schneller Rückzug sei dann das Richtige, aber das geht halt nicht immer. Erst recht nicht, wenn der gewalttätige Patient IM RTW liegt und der gewaltbereite Mob seiner Landsleute DRAUSSEN am RTW rüttelt. Die Wartezeit nach der MAYDAY Meldung an die Leitstelle, bis zum Eintreffen von starken Polizeikräften kann manchmal zu lang sein, auch wenn es nur 3 Minuten sind.
Kolleginnen wurden begrabscht oder übelst beschimpft als "Hure" oder auch "Bitch" (was aufs Gleiche herauskommt), einer Kollegin hat einer sogar die Nase gebrochen, als sie bei der Pupillenkontrolle eine Kopfnuss bekam. Vorher hat der Patient ganz ruhig da gelegen. Und plötzlich BÄM!

Die Politik schweigt, Merkel und Co sinnieren über weiteren Zuzug und selbst Berichte wie dieser:

https://youtu.be/FBwQPMA7Vq4 lassen Merkel kalt.

Rigoros werden die Bedenken der Bürger ignoriert, nicht ernst genommen. Selbst Bürger vor mehr als 30 Jahren immigriert sind haben eine Sauwut.

Die Lage in den Flüchtlingsaufnahmestellen ist nicht rosig. Täglich kommt es zu Übergriffen auf Personal oder auch bei den Flüchtlingen untereinander.
Unsere Einsatzberichte belegen das. Täglich findet man Protokolle aus dem einen oder anderen Flüchtlingszentrum mit dem Notfallbild KV (Körperverletzung).

Die Lage bleibt so und Merkel sitzt es aus.

Der Wähler sitzt es leider auch aus. Ich nicht. AfD.
 

MaBu

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Hier wird das Thema etwas umfassender abgehandelt - aber von den Kommentatoren nicht ohne Widerspruch hingenommen. Besonders ein Rettungsarzt scheint hier am Nächsten zur Praxis zu sein.



Nachtrag: aber auch da gibt es wohl noch mehr:
Zitat:
Prinzipiell ist aus Sicht des Juristen alles in Regeln unterteilt und sollte nach diesen ablaufen. Das Leben funktioniert aber leider anders, insbesondere sind die Zeiten, in denen man im RD Entscheidungen treffen muss, bei weitem kürzer als die Zeiten, die der Jurist zur Verfügung hat, wenn er in einem laufenden Verfahren Beweise etc. zusammenträgt und schlussendlich zu einem Gutachten kommt.

Hier liegt wohl das Problem begraben. Ein Patient, der nicht behandelt werden will und nachher abkratzt wird wohl einen Staatsanwalt auf den Plan rufen, der seeehr viel Zeit hat, die RS und/oder Notarzt durch die Mangel zu drehen....

Kein einfaches Thema, aber ich stelle mich da auf den Standpunkt, dass der Notarzt eine Behandlung durchsetzen muss, wenn er den Patienten als momentan nicht Zurechnungsfähig hält.
 

Cotti

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Kein einfaches Thema, aber ich stelle mich da auf den Standpunkt, dass der Notarzt eine Behandlung durchsetzen muss, wenn er den Patienten als momentan nicht Zurechnungsfähig hält.
Nein, so einfach geht das nicht. Da halte ich es mit dieser Argumentation:

Sie vertreten ernsthaft die Auffassung, eine Zwangsbehandlung sei allgemein zulässig, wenn sie dazu dient, das Leben des Patienten oder seine Gesundheit zu retten? Wozu bedarf es denn dann überhaupt einer Einwilligung des Patienten? Dient eine Behandlung nicht immer (oder doch sehr oft) der Rettung von Leben oder Gesundheit?
Heutzutage kann man eine Patientenverfügung verfassen, um im Falle, dass man sich momentan oder endgültig nicht mehr äußern kann, bestimmte Behandlungsmaßnahmen verfügen oder verbieten kann. Mit welchem Recht soll also ein Notarzt, Sanitäter oder Polizist eine Zwangsmaßnahme anordnen, wenn man eine solche Verfügung mündlich und direkt aussprechen kann? Das kann man auch, wenn man angetrunken ist. Wer einen Menschen für psychisch krank erklärt, muss ihn auch in psychiatrische Einrichtungen einweisen lassen und nicht nur zwangsweise in ein Krankenhaus einliefern. Dort müssen die Ärzte ihn nämlich wieder fragen, ob er behandelt werden will, sie müssen ihm erklären, was sie mit ihm anstellen wollen, er muss das verstehen - und zustimmen.
 

MaBu

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Nein, so einfach geht das nicht. Da halte ich es mit dieser Argumentation:

Heutzutage kann man eine Patientenverfügung verfassen, um im Falle, dass man sich momentan oder endgültig nicht mehr äußern kann, bestimmte Behandlungsmaßnahmen verfügen oder verbieten kann. Mit welchem Recht soll also ein Notarzt, Sanitäter oder Polizist eine Zwangsmaßnahme anordnen, wenn man eine solche Verfügung mündlich und direkt aussprechen kann? Das kann man auch, wenn man angetrunken ist. Wer einen Menschen für psychisch krank erklärt, muss ihn auch in psychiatrische Einrichtungen einweisen lassen und nicht nur zwangsweise in ein Krankenhaus einliefern.

Das ist ja gut und recht, was du schreibst.
Aber
man muss einen Besoffenen mit Schädelbruch doch nicht als psychisch krank sondern "nur" als momentan nicht urteilsfähig bezeichnen. Denn sonst kommt das da ins Spiel:


Dort müssen die Ärzte ihn nämlich wieder fragen, ob er behandelt werden will, sie müssen ihm erklären, was sie mit ihm anstellen wollen, er muss das verstehen - und zustimmen.

Kann das einer mit 3 Promille und einem Schädelbruch? Ich behaupte; Nein!

PS: Eine Patientenverfügung wurde in geistig klaren (hoffentlich) Zustand verfasst und unterschrieben, sich auf eine mündliche Aussage eines Besoffenen und mit einer Kopfverletzung daliegenden Menschen zu stützen, ist doch grob fahrlässig! Du erkennst hier den Unterschied?
 
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Nicht unbedingt. Sind Verletzte nicht geschäftsfähig (zb. im falle eines Rausches durch Drogen oder Alkohol DÜRFEN wir sie nicht sich selbst überlassen.) Somit kann der Patient auch keine Verweigerungserklärung unterschreiben.

Dann musst du den Notarzt konsultieren, weißte doch :)
Der Freut sich immer ungemein, wenn er für besoffene vollgepisste Penner anrücken muss, um die ein zu weisen!

( Ich hab hinterher, wenn klar war, das es Stress geben wird, IMMER per Funk direkt die Kollegen in damals noch grün angefordert wegen aggressiven Patienten, und gleichzeitig einen NEF wegen unvorhersehbarer Gefahrenlage mit eventueller BTM-Intoxikation dazu gerufen, kam der Arzt an, sollte der entscheiden, weil Polizisten machen es vermutlich heute wie damals gerne, wenn man sie darauf hinweist, das der Patient selbst nicht ins KH will, dass sie einfach WEGFAHREN und dich da stehen lassen, wenn die Person 5 Minuten nicht gespuckt oder getreten hat! Ebenfalls kam meistens auch der NEF nicht, und der Arzt hat Theater gemacht und sich teilweise geweigert an zu tanzen, wenn wieder alc-Inx anstand, oder er hat zumindest hinterher rumgemeckkert und wollte sich über dich beschweren (( und je nach Doc hat er das dann auch getan und behauptet, du würdest nicht korrekt arbeiten etc... ))

Da hatte ich IMMER prophylaktisch schon direkt mal die eine oder andere Raketen aufgezogen und dann immer nur noch auf den Arzt gewartet.
Im Protokoll habe ich das dann auch vermerkt und ebenfalls per Funk durchgegeben, das ich die Medikation damit vorbereite und dringend auf den "Gott in Schweiß" warte *ggg* :

- Atropin
( Brauche ich denke ich nicht weiter kommentieren ... )

- Valproinsäure
( Für unsere Kiffer ;) mit selten vorkommender Drogenpsychose und zur Herabsetzung und Verzögerung der Metabolisierung anderer Wirkstoffe ... )

- Angiotensin II
( für die Omis die ihre Ace-Hemmer immer wie Pfefferminzdrops gefressen haben, wenn sie die mal einen Tag vergessen hatten zu nehmen! Manchmal auch ganz brauchbar bei Reanimationen gewesen, manche Ärzte arbeiteten gerne bei Kreislaufstillstand auf Grund von Schockzuständen damit, ist und war meine ich aber IMMER Off-Label-Use... )

- Bemegrid / Naloxon
( Je nach Einschätzung des Arztes (( Um Barbiturate und Opioide und Atemdepressionen zu antidoten, wonach Bemegrid schon häufig nur noch als letztes Mittel der Wahl genutzt wird und in einigen Bundesländern glaube ich gar nicht mehr ... )))

- Dexmedetomidin
( Kokain Antidote, klappte damals im Off-Label Versuch hin und wieder erstaunlich gut! Es vertrieb die Panikattacken und die Unruhe schlagartig! Sehr potenter und Platz fordernder Rezeptorenblocker... )

- Flumazenil
( Benzodiazepine Antidot )

Mach dir bloß NIEMALS die Finger so schmutzig, dass dir eventuell noch am Ort des Geschehens irgendein Anwalt die Leviten lesen könnte...

Du hast ja Zeit, du darfst NIEMALS den Fehler begehen und dich in Panik versetzen lassen, mit den Argumenten, ja, wenn sie mich rufen, oder die Einsätze in die Länge ziehen, können wir anderen nicht helfen...

NEIN!

Das ist dein Einsatz, und wenn du 3 Stunden da mit den Leuten stehst und denkst, es ist angemessen, dann stehst du dort drei Stunden!
Dieser undankbaren Gesellschaft kannst du es sowieso nicht Recht machen und du kannst nicht überall gleichzeitig sein.

Die Oma, die dich letzte Woche morgens um 4 Uhr an einem Sonntag zusammen mit dem Notarzt aus dem Bett geholt hat, weil sie vergessen hatte ihre Medikamente in der Apotheke ab zu holen, wird dich auch ne Woche später wieder genau deswegen anrufen, weil sie denkt, das du eine fahrende Apotheke für Minderbemittelte bist!
Die grinst dir dann auch noch kackfrech ins Gesicht und sagt, ich kann sowieso keine Rechnung bezahlen, aber schicken sie mal ...

Der Alkoholiker-Penner, denn du dieses Wochenende bereits zwei mal vom HBF oder Umgebung aufgelesen hast ( er bereits dreimal in den letzten Wochen aus dem Krankenhaus abgehauen ist ),
wird sich trotzdem grinsend und voller Wohlgefallen abschnallen an deinem Kollegen vorbeibeugen und dich mit seiner Fahne im Fahrerraum mit dem Schalk im Nacken fragen, ob du errätst, was er für eine Überraschung für dich hat... Er wird es in den nächsten Wochen auf ähnliche Weise nochmal und nochmal und nochmal machen...

Du wirst dich damit abfinden müssen, das du islamische Frauen im schlimmsten Fall noch nicht mal an der Schulter anfassen, oder ihnen die Hand geben darfst, um ihnen in das Fahrzeug oder auf die Trage zu helfen, ohne mit dem Tod bedroht zu werden, einer Waffe, oder das man deine Familie verunglimpft und diese ebenfalls mit dem Tod bedroht! Genau so wirst du mit den Tod bedroht, wenn die alte dann fast aus dem Fahrzeug fällt, oder vom Stuhl rutscht, weil sie nicht still halten konnte... Es ist egal was du tust, der Tod ist dir gewiss...

Ebenfalls wirst du dich damit abfinden müssen, das du von Drogenjunkies in der Disko auf der Tanzfläche angespuckt, geschlagen, geschubst und beleidigt wirst, man dir die Zunge rausstreckt, sie festhält und dann Gesten macht, um dir mitzuteilen, das man sie abschneiden will, sofern sich die Möglichkeit ergibt...

Ebenfalls wirst du mit Hatern konfrontiert, die dir was vorwerfen wollen, weil du nach 11 maliger Fehlalarmierung eines Münchhausen-Hypochonder Rentners innerhalb von 3 Monaten mal einen Leiterwagen holst ( abgesprochen und vorgeschlagen vom Leiter Feuerwehr! ), und ihn zur Demonstration was ständige Fehlalarmierungen nach sich ziehen können passieren kann, und du ihn aus dem 6.ten Stock mit einer Trage und Kran bergen lässt...
( Danach war aber gut :D )...

Und und und...

Da sind noch so viele Kleinigkeiten und Ereignisse, die du selbst aus deinem Alltag kennen wirst, die einem manchmal echt hart am Verstand nagen.


Lass dich nicht fertig machen,
wenn du denkst, du wirst gut genug bezahlt, dann mach das so lange wie es dich erfüllt...
Wundere dich aber später nicht, das dieser Job der immer härter und rauer wird, dir am Ende deine Psyche schreddert und du im Bezug zu deinen Mitmenschen sehr sehr abgeklärt und kühl wirst!

Bitte, auch wenn du es für "lachhaft" ansiehst, sprich mit den Seelsorgern und lass dich bei denen aus, sofern sie dir sympatisch sind!
Die sind ein wichtiger Teil in diesem Kreislauf, ich habe das damals anders gesehen und mich unnötig mit Müll beladen.
Über seinen eigenen Schatten springen ist manchmal schwer, es ist aber noch schwerer von fremden Schatten belastet zu werden.
 

Cotti

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Das ist ja gut und recht, was du schreibst.
Aber
man muss einen Besoffenen mit Schädelbruch doch nicht als psychisch krank sondern "nur" als momentan nicht urteilsfähig bezeichnen. Denn sonst kommt das da ins Spiel:

Kann das einer mit 3 Promille und einem Schädelbruch? Ich behaupte; Nein!
In dem Falle sicher nicht aber mit weniger Promille wäre es doch möglich, selbst wenn da Blut am Kopf wäre.

PS: Eine Patientenverfügung wurde in geistig klaren (hoffentlich) Zustand verfasst und unterschrieben, sich auf eine mündliche Aussage eines Besoffenen und mit einer Kopfverletzung daliegenden Menschen zu stützen, ist doch grob fahrlässig! Du erkennst hier den Unterschied?
Auch Besoffene können noch klar im Kopf sein und somit nicht einfach als nicht einsichtsfähig abgestempelt werden. Wenn er/sie nur noch lallend am Boden liegt, sieht die Sache logischerweise anders aus.
 
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Zitat:
Prinzipiell ist aus Sicht des Juristen alles in Regeln unterteilt und sollte nach diesen ablaufen. Das Leben funktioniert aber leider anders, insbesondere sind die Zeiten, in denen man im RD Entscheidungen treffen muss, bei weitem kürzer als die Zeiten, die der Jurist zur Verfügung hat, wenn er in einem laufenden Verfahren Beweise etc. zusammenträgt und schlussendlich zu einem Gutachten kommt.

Hier liegt wohl das Problem begraben. Ein Patient, der nicht behandelt werden will und nachher abkratzt wird wohl einen Staatsanwalt auf den Plan rufen, der seeehr viel Zeit hat, die RS und/oder Notarzt durch die Mangel zu drehen....

Kein einfaches Thema, aber ich stelle mich da auf den Standpunkt, dass der Notarzt eine Behandlung durchsetzen muss, wenn er den Patienten als momentan nicht Zurechnungsfähig hält.

Ich sehe das ähnlich, denn als NICHTARZT bist du sowieso immer der Angeschmierte, deswegen den dazu rufen und den entscheiden lassen.
Ärzte sind fast generell IMMER von ihrer "Regress-Pflicht" befreit, wenn sie den Eingriff jeglicher Form plausibel erklären und verantworten können.
( Ärzte sind mitunter die höchste Instanz in diesem System, und das bringt eben eine Menge Verantwortung mit sich, das finden nicht alle toll... )

Das Problem ist hier wie bereits gesagt, es geht nach den Gesetzen, und hier ist als aller erstes der §13 StGB Begehen durch Unterlassen wichtig.
Hier wird ganz ganz genau hingeschaut, wenn der Tatbestand erfüllt sein könnte.
Und auch ganz genau bei Garantenpersonen!

Es ist wesentlich einfacher für den Arzt jetzt einfach an zu ordnen, das der Patient einfach eingewiesen wird, als dann ein juristisches Tauziehen mit irgendeinem Ärzte-Tribunal zu riskieren, wo er sich dann, wenn der Patient plötzlich überfahren wird verantworten muss, weil man bei der Obduktion eventuell Barbiturate oder was anderes gefunden hat...

Denn dann ist der Arzt in der Beweispflicht und dann geht es richtig los, das zahlt meistens in diesem Fall keine Versicherung...

Eine Schutzhandlung ist das meistens von den Ärzten, nicht mehr und nicht weniger.
Auf der einen Seite verständlich vom Gesetz her, auf der anderen Seite aber auch nicht dem Einzelfall entsprechend immer sinngemäß!

Hier etwas aktuelles zum Thema Fixierung von Patienten...
https://www.bundesverfassungsgerich...idungen/DE/2018/07/rs20180724_2bvr030915.html

Der Tenor, man ist sich immer noch nicht einig darüber, hat die Entscheidung aber mit dem Hinweis vertagt, das man eine Grundgesetzkonforme Lösung finden soll :

Leitsätze

zum Urteil des Zweiten Senats vom 24. Juli 2018

a) Die Fixierung eines Patienten stellt einen Eingriff in dessen Grundrecht auf Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Art. 104 GG) dar.


b) Sowohl bei einer 5-Punkt- als auch bei einer 7-Punkt-Fixierung von nicht nur kurzfristiger Dauer handelt es sich um eine Freiheitsentziehung im Sinne des Art. 104 Abs. 2 GG, die von einer richterlichen Unterbringungsanordnung nicht gedeckt ist. Von einer kurzfristigen Maßnahme ist in der Regel auszugehen, wenn sie absehbar die Dauer von ungefähr einer halben Stunde unterschreitet.
Aus Art. 104 Abs. 2 Satz 4 GG folgt ein Regelungsauftrag, der den Gesetzgeber verpflichtet, den Richtervorbehalt verfahrensrechtlich auszugestalten, um den Besonderheiten der unterschiedlichen Anwendungszusammenhänge gerecht zu werden.
Um den Schutz des von einer freiheitsentziehenden Fixierung Betroffenen sicherzustellen, bedarf es eines täglichen richterlichen Bereitschaftsdienstes, der den Zeitraum von 6:00 Uhr bis 21:00 Uhr abdeckt.
Verkündet

am

24. Juli 2018

IM NAMEN DES VOLKES
In den Verfahren
über
die Verfassungsbeschwerden
I.

unmittelbar gegen

den Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 4. Februar 2015 - 5 XIV 29/15 L -,

b.

mittelbar gegen

§ 25 Abs. 3 PsychKHG Baden-Württemberg

- 2 BvR 309/15 -,


Die Verfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.

a) § 25 des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten des Landes Baden-Württemberg (Gesetzblatt 2014 Seite 534) ist – soweit er die Anordnung einer Fixierung als besondere Sicherungsmaßnahme be-trifft – mit Artikel 2 Absatz 2 Sätze 2 und 3 in Verbindung mit Artikel 104 Absätze 1 und 2 des Grundgesetzes unvereinbar.

b) Der Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 4. Februar 2015 - 5 XIV 29/15 L - verletzt den Betroffenen zu I. in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 2 Sätze 2 und 3 in Verbindung mit Artikel 104 Absätze 1 und 2 des Grundgesetzes.

a) Das Urteil des Oberlandesgerichts München vom 4. Februar 2016 - 1 U 2264/15 - verletzt den Beschwerdeführer zu II. in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 2 Sätze 2 und 3 in Verbindung mit Artikel 104 Absätze 1 und 2 des Grundgesetzes. Das Urteil des Oberlandesgerichts München vom 4. Februar 2016 - 1 U 2264/15 - wird aufgehoben. Die Sache wird an das Oberlandesgericht München zurückverwiesen.

b) Im Übrigen wird die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers zu II. verworfen.
Gemäß § 35 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht wird angeordnet:

a) In Baden-Württemberg bleiben Fixierungen in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung gemäß § 25 des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten bis zum 30. Juni 2019 zulässig.

b) Im Freistaat Bayern bleiben Fixierungen in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung bis zum 30. Juni 2019 zulässig, soweit sie unerlässlich sind, um eine gegenwärtige erhebliche Selbstgefährdung oder eine erhebliche Gefährdung bedeutender Rechtsgüter anderer abzuwenden.

c) Für beide Länder gilt: Die 5-Punkt- und die 7-Punkt-Fixierung unterliegt dem Richtervorbehalt des Artikels 104 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes, es sei denn, es handelt sich um eine lediglich kurzfristige Maßnahme, die absehbar die Dauer von einer halben Stunde unterschreitet. Nach Beendigung einer jeden Fixierung ist der Betroffene auf die Möglichkeit einer nachträglichen gerichtlichen Überprüfung hinzuweisen.
Der baden-württembergische und der bayerische Gesetzgeber sind verpflichtet, bis zum 30. Juni 2019 einen verfassungsgemäßen Zustand herbeizuführen.
Das Land Baden-Württemberg hat dem Beschwerdeführer zu I., der Freistaat Bayern dem Beschwerdeführer zu II. die jeweils notwendigen Auslagen zu erstatten.


Man bemerke hier, das Bayern hier wieder typisch für Bayern das recht weit fasst, zwar damit Schwachstellen und Missbrauchsgefahr billigt,
ABER in diesem Fall bin ich auf der Seite der Bayern! Weil es einfach in so einem Fall der Realität eher gerecht wird bei solchen Menschen...


Generell ist es für einen Arzt kein Problem theoretisch auch einen Alkoholiker mit Verdacht auf "Drogen" in eine entsprechende Klinik zu überstellen...
Finden die aber bei den Patienten die er schickt häufiger hintereinander nichts, was in ihren Fachbereich fällt ( also nur Alkohol ), dann gibt es hier auch Ärger und die Kliniken zicken rum und wollen auf Entzugskliniken speziell für Alkohol verweisen, die häufig abgegrenzt sind!
 

Cotti

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...Mach dir bloß NIEMALS die Finger so schmutzig, dass dir eventuell noch am Ort des Geschehens irgendein Anwalt die Leviten lesen könnte...
Dazu habe ich das gefunden:

§ 13 StGB Garanten – Begehen durch Unterlassen

Bestraft wird in der Regel verbotenes HANDELN – nicht UNTERLASSEN

Garantenstellung kann bestehen durch:
• Gesetz
• Familie
• Vertrag
• Berufsgruppe, z.B. Rettungsdienst
• Gefahrengemeinschaft (BW, Bergsteiger..)
• Als Verursacher einer Gefahr (VU, Verletzung Dritter)
• Verantwortlichkeit für Gefahrenstellen (Verkehrssicherung, Hunde…)
 

MaBu

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In dem Falle sicher nicht aber mit weniger Promille wäre es doch möglich, selbst wenn da Blut am Kopf wäre.

Auch Besoffene können noch klar im Kopf sein und somit nicht einfach als nicht einsichtsfähig abgestempelt werden. Wenn er/sie nur noch lallend am Boden liegt, sieht die Sache logischerweise anders aus.

Ich glaube, wir finden uns!
Gesunder Menschenverstand ist wohl gefragt, aber im Zweifel muss eine Behandlung erfolgen. Dies schon aus Selbstschutz vor den Juristen...
 
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Dazu habe ich das gefunden:

Meiner Auffassung nach, ergibt sich in der Garantenstellung hier in diesem speziellen Fall eine eindeutige Hierarchie.

Grundsätzlich musst du dich auch als "normales" Rettungspersonal für das rechtfertigen können, was du AUCH in Abwesenheit des Arztes tust,
trotzdem ist der Arzt die höhere ( höchste ) medizinische Kompetenz, und es obliegt ihm in diesem Fall zu entscheiden wie nun verfahren wird.

Du siehst ja oben bei der Fixierung ( die ja einen richtig krassen Eingriff in die Grundrechte darstellt ), muss sich selbst der Arzt bei dauerhaften Eingriffen das von einem Richter legitimieren lassen!

Und der Arzt wird in den meisten Fällen die Eingriffe wesentlich besser und nachhaltiger formulieren und nachweisen können wie ich, weil es NICHT meine Aufgabe ist, zu bestimmen, ob nun jemand mitfährt, oder nicht!

Da es ebenfalls laut Gesetz NICHT unter Strafe steht eine Handlung zu verweigern, die eine andere Straftat mit sich bringen würde, es ja nahezu eine Pflicht gibt, diese zu verweigern,
erschließt sich für mich als untergeordnete Instanz in der Versorgungskette, das nur mein "Chef" das Recht hat, hier in Weisungsbefugnis zu entscheiden, wie abschließend verfahren wird!
( Er ist meistens aber NICHT der Einsatzleiter! )

Handele ich auf eigene Faust, ist das mein Problem!
Soweit ich mich rechtlich richtig verhalte, bekomme ich später auch keine Probleme, sehr einfach formuliert, trifft es aber auf den Kopf,
den Menschen sind häufig nicht rational, sondern BÖSARTIG, auch zu Wohltätern, die in besten Absichten gehandelt haben!


_ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
Hier ist ebenfalls was anderes, zum Thema wie man nun Polizei und Rettungskräfte besser schützen möchte.
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2017/kw17-de-schutz-rettungskraefte/503660

Sehr traurig finde ich hier mal wieder, das die Linke und die Grünen wieder alles blockieren wollen und ihre generell gegen alles Haltung mal wieder optimal zur Schau stellen...
Faszinierend finde ich ebenfalls,
das besonders die Linke und die Grünen hier nun laut aufjaulen, nachdem man das Gesetz verschärft hat, das nun ein tätlicher Angriff auf Beamte bei Ergreifung der Täter eine MINDESTSTRAFE vorsieht :).
nämlich drei Monate Freiheitsentzug, der WOHLGEMERKT nicht als unbedingt festgeschrieben ist!

Die scheint es zu stören, das ihre Steinewerfer-Schwadron dann schneller Bewährung im Führungszeugnis stehen hat, oder im schweren Fall einer nur dafür erstmal bis zu 5 Jahre in den Bau wandern KÖNNTE.
( War vorher bei Körperverletzung auch, aber ist hier nun direkt mit eingeflossen und transformiert worden )!
Das war vorher nicht so strikt geregelt! Die Taz weint bittere Tränchen, das das Strafmaß von Geldstrafe auf Freiheitsstrafe heraufgesetzt wurde und fabuliert Beispiele von lieben Handwerkern, die plötzlich aus welchem Grund auch immer vor der Polizei weglaufen müssen und auf der Flucht einen Schraubenzieher in der Tasche haben und dann in den Knast gehen müssen... ( Komisch ich musste noch nie vor der Polizei weglaufen, warum muss man das eigentlich? )

Je mehr ich mich damit auseinander setze, verstehe ich weniger, warum hier wieder gegeifert werden muss, der einzige Grund kann nur sein, das hier die eigene Eisscholle dünner wird,
so dünn, dass man selbst als ultra-Linker Anhänger nun so argumentiert, das die Regierung damit einen "Polizeistaat" errichten möchte, und gleichzeitig die verfehlten Dinge in der Flüchtlingspolitik gerade rücken möchte!

( HÖRT HÖRT, hat man ein Problem tatsächlich mal erkannt? Aber ne, Entwarnung, man instrumentalisiert das "Argument", um es für seine eigenen perfiden Partys zu missbrauchen, "so mal eben was mit Flüchtlingen" kommt ja immer gut! )

ALTER VERWALTER!
Die müsste man alle mal auf die Rettungswagen und in die Streifenwagen setzen und sich die Murmel von irgendwelchen Leuten zu Brei schlagen lassen, und dann einen Maulkorb verhängen,
mal gucken, wie lange sich das diese "friedlichen" Aktivisten gefallen lassen würden!

Die sollen froh sein, das man vernünftigerweise nur Freiheitsstrafe reingeschrieben hat,
und nicht ins Gesetz geschrieben hat, das man wie in der Türkei oder Venezuela die Scheisse aus den rausprügeln darf und kann!

Ich hab es hinterher NICHT mehr gemacht,
zu schlecht bezahlt ( RTW, ich denke Polizisten werden ähnlich bezahlt... ),
zu viel Arbeit,
zu viel Verantwortung,
zu viel Gewalt,
zu viel Gefahr,
zu viel Hass und Undankbarkeit...

Sicherlich, wenn es zu meiner Zeit dieses Gesetz schon gegeben hätte, wäre ich vermutlich die ersten zwei Jahre öfters im Gerichtssaal als im Pausenraum gewesen,
aber das hätte sich bestimmt nach einiger Zeit dann auch normalisiert und hätte angezogen! Das wird auch meiner Meinung wirken, wenn es denn mal vernünftig durchgesetzt wird!
Manchmal hat schon die Androhung einer Strafe eine Aussicht auf anteiligen Erfolg, sonst wären ja Strafen im Umkehrschluss sinnlos...
 
OP
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Das sind auch keine Fachleute, die den psychischen Zustand einer Person einschätzen können.

Nein das sind sie nicht. Aber die können aufgrund ihrer Hoheitsgewalt den nötigen Zwang durchsetzen. Es stimmt schon, dass niemand gezwungen werden kann. Aber stell dir mal vor, wir lassen den Idioten laufen und der kippt aufgrund einer nicht entdeckten Epiduralblutung tot um. Jetzt hat jemand das beobachtet und hat gesehen, dass WIR ihn nicht behandelt haben. Da freut sich der Staatsanwalt. Eine UNterschrift unter einer Verweigerung ist NUR gültig, wenn der Unterschreibende in Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist, also weder unter Alkohol oder Drogeneinfluss steht. Punkt.
 

Cotti

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Eine UNterschrift unter einer Verweigerung ist NUR gültig, wenn der Unterschreibende in Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist, also weder unter Alkohol oder Drogeneinfluss steht. Punkt.
Ihr könnt sowieso niemanden zu einer Unterschrift zwingen. Wenn ihr schon die Polizei ruft, sind ja wohl genug Zeugen vorhanden, die bezeugen können, dass ihr keine Chance hattet, die Unterschrift zu bekommen. Da könnte man ja sonst den Rettungsdienst zu einem schicken, den man nicht leiden kann und behaupten der hätte Suizidabsichten. So etwas ähnliches kam vor kurzem im TV. Da hatte einer aus dem Knast die Polizei zu seiner (ehemaligen?) Freundin geschickt, weil die sich angeblich umbringen wollte. Irgend so eine "Rettungs"-Zentrale hat die dann telefonisch gestalkt, obwohl die immer wieder beteuerte, dass das nicht stimme. Irgendwann war dann die Polizei vor der Tür und sie wollte nicht aufmachen, weil sie nicht zwangsweise mitgenommen werden wollte. Es war wirklich grauenvoll, sich das anhören zu müssen, wie irgendwelche übermotivierten "Helfer" wegen eines fadenscheinigen Grundes, dieser Frau die Nacht zur Hölle gemacht haben.
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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