Es hat sich wieder etwas getan.
Natuerlich goenne ich einem Richter auch seinen Urlaub, wenn er nicht auf meine Kosten geht.
Aber anstatt zu richten, fragt er die Botschaft.
Ich vergleiche es einmal damit, dass ich eine Strafe wegen betrunken fahren nicht zahlen werde, weil ich jetzt ja nuechtern bin. Gut, damals wurde zwar bewiesen, dass ich besoffen war, aber das ist ja schon so lange her.
Also muss ich erst einmal wieder ueberpruefen, ob ich das wirklich war.
Botschaft woertlich:
"Die Beklagte warte noch auf eine schriftliche Bestaetigung durch die dortige Staatsanwaltschaft"