Kinderrechte?
Ja gerne, fangen wir mit einem Gesetz an, das in der Schule eine Raumtemperatur von mindestens 22 Grad im Klassenzimmer garantiert, das erhalten Erwachsene am Arbeitsplatz nämlich sicher, und die brauchen dafür auch keine Verfassungsänderung, die haben aber Arbeitsschutz.
Bürgerrechte weg, Kinderrechte rein?
Nachdem man die Verfassungsrechte der gesamten Bevölkerung seit 10 Monaten einschränkt, wir Bewegungsfreiheit, Reisefreiheit, Berufsausübung, Freizeitgestaltung und selbst Schlittenfahren, Eislaufen und Familientreffen verboten bekommen und jeder legitime Widerspruch als „Querdenker“ und neuerdings durch Markus Söder gar als „Corona RAF“ verunglimpft wird, möchte dieselbe Regierung nun also unseren Kindern neue Verfassungsrechte garantieren, die dazu dienen, Elternrechte wegzunehmen?
Meine Kinder brauchen Aufmerksamkeit, Zuwendung, einen geregelten Schulbetrieb, frische Luft, Freunde, Sport, gesunde Mahlzeiten, Nutella und eine Kindheit, die ihren Namen verdient. All das hatten sie auch ohne Kinderrechte in der Verfassung, und ich verbitte mir als Mutter weitere Nachhilfe in Sachen Kindeswohl.
Wir haben erlebt, dass in der Pandemie Gesundheitsämter in mehreren Bundesländern Rundschreiben an Eltern verfasst haben, in denen Eltern damit gedroht wurde, dass man die Kinder aus den Familien nehmen kann, hier unter dem Link gerne einmal nachzulesen, wenn man seine eigenen kranken Kinder in Quarantäne nicht auch innerhalb der eigenen vier Wände in ihren Zimmern isoliert. Das sollte auch schon für Kleinkinder gelten! (...)
Ein Misstrauensvotum gegen Eltern
Kinderrechte, dies Lieblingsprojekt der SPD, das man seit rund zwei Jahrzehnten immer wieder erfolglos durch die politische Arena peitscht und das von Verfassungsrechtlern in allen Ausschüssen und Anhörungen als auch vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestages zurückgepfiffen wurde, aus genau drei Gründen:
Verfassungsrecht für Kinder, weil sie bereits jedes einzelne genießen, weil unsere Verfassung kein Mindestalter für Menschenrechte kennt. (...)
Und um jenen vorzubeugen, die glauben, man müsse Kinder besser schützen vor Misshandlung und Unfähigkeit von Eltern: Das tun wir bereits ausgiebig in diesem Land, dafür haben wir ein flächendeckendes und juristisch im übrigen sogar ziemlich heikles Gesetz seit 2010.
Demnach kann der Staat Eltern die Kinder alleine schon auf Verdacht wegnehmen, er muss Eltern die Kindeswohlgefährdung vorher nicht einmal nachweisen, stattdessen ist die Beweislast 2010 umgekehrt worden: Eltern müssen in so einer Situation beweisen, dass sie sehr wohl erziehungsfähig sind.
Drittens müssen selbst die Befürworter von Kinderrechten eingestehen, dass eine Verfassungsänderung nur symbolischen Charakter hätte, weil man ja jede einzelne Maßnahme sowieso in einfachem Recht formulieren und umsetzen müsste. Das kann man allerdings auch heute schon. Noch heute könnte der Bundestag beginnen, unzählige positive Maßnahmen für Kinder und ihre Familien zu beschließen – nur zu!
Der einzige Grund, Kinderrechte in der Verfassung zu verankern, ist also der politische Wille, eine Argumentationshilfe mit Verfassungsrang zu schaffen für alle weiteren politischen „Wohltaten“, die man an den Eltern vorbei an die Kinder bringen will.
https://conservo.wordpress.com/2021...in-die-verfassung-fatal-und-heuchlerisch-ist/