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Ohne Impfung kein Gehalt: Zahnarzt droht Belegschaft und wird angezeigt
Der Münchner Wissenschaftler,Christian Szabó hat gegen den Pfaffenhofener Zahnarzt Dr. Maximilian Weiland und dessen Praxiskollegin Dr. Nicole Klein Strafanzeige wegen „Erpressung“ und „Nötigung“ gestellt sowie eine Meldung an die Bundesärztekammer eingebracht. Der Pädagoge fordert Konsequenzen.
Laut Berichten von „Donaukurier“ und „Bild-Zeitung“ ist der Zahnarzt in die Kritik geraten, nachdem er seinen Mitarbeitern gedroht hatte, sie ohne Gehaltszahlung freizustellen, sollten sie sich nicht an einem von ihm organisierten Termin zur Impfung beteiligen. Weiland räumte später eine „nicht glückliche“ Wortwahl in der E-Mail an seine Mitarbeiter ein.
Szabó begründet in seinem Rechtsantrag, dass Mitarbeiter der betreffenden Zahnarztpraxis „unter Generalverdacht […], Patienten mit dem Corona-Virus anstecken zu können“ gestellt würden.
Mitarbeiter unter Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen dazu zu drängen, Abstriche an ihrem Recht auf körperliche Unversehrtheit zu machen, stelle nach seiner Einschätzung einen Verstoß gegen Bestimmungen des Strafrechts, aber auch gegen Regeln der Berufsausübung dar.
Der Münchner Wissenschaftler,Christian Szabó hat gegen den Pfaffenhofener Zahnarzt Dr. Maximilian Weiland und dessen Praxiskollegin Dr. Nicole Klein Strafanzeige wegen „Erpressung“ und „Nötigung“ gestellt sowie eine Meldung an die Bundesärztekammer eingebracht. Der Pädagoge fordert Konsequenzen.
Laut Berichten von „Donaukurier“ und „Bild-Zeitung“ ist der Zahnarzt in die Kritik geraten, nachdem er seinen Mitarbeitern gedroht hatte, sie ohne Gehaltszahlung freizustellen, sollten sie sich nicht an einem von ihm organisierten Termin zur Impfung beteiligen. Weiland räumte später eine „nicht glückliche“ Wortwahl in der E-Mail an seine Mitarbeiter ein.
Szabó begründet in seinem Rechtsantrag, dass Mitarbeiter der betreffenden Zahnarztpraxis „unter Generalverdacht […], Patienten mit dem Corona-Virus anstecken zu können“ gestellt würden.
Mitarbeiter unter Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen dazu zu drängen, Abstriche an ihrem Recht auf körperliche Unversehrtheit zu machen, stelle nach seiner Einschätzung einen Verstoß gegen Bestimmungen des Strafrechts, aber auch gegen Regeln der Berufsausübung dar.