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Padina42
Liebe Damen und Herren aus Israel,
Friede sei mit euch. Angesichts der aktuellen Entwicklungen möchte ich jeden von Ihnen, der Angst hat, dass der israelische Staat ihn nicht länger gegen die Aufständischen im Ghetto Palestina schützen könne, auf das Asylrecht in Deutschland hinweisen.
Deutschland, dass im Jahre 2012 mit dem §1631d BGB (§ 1631d BGB - Einzelnorm | https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1631d.html) den Schutz des Judentums & des Glaubens alter Männer und Frauen über den Schutz von schutzbedürftigen Babys gestellt hat, wird ihrem Asylantrag wohl sicher stattgeben. Wenn ich dem Report von Amnesty International (Israel 2020 | https://www.amnesty.de/informieren/amnesty-report/israel-2020) Glauben schenke, dann greift wohl für Israeli die Einschränkung aus Artikel 16a Absatz 2 des Grundgesetzes nicht. Die verbietet nämlich das Asyl für eine Person, die „ … aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.“ Für einen erfolgreichen Asylantrag spricht auch, das Deutschland angesichts der alten Geschichten eine besondere Verantwortung gegenüber Juden hat.
Suchen sie in Deutschland Asyl, wenn sie sich in Israel nicht mehr sicher fühlen. Seit 2015 gibt es in Deutschland eine Willkommenskultur.
Dürfte man als Deutscher einen solchen Text als Leserbrief an israelische Zeitungen oder Regierungen schicken? Was spricht dafür. Was spricht dagegen?