Hä??? Wie meinen?:kopfkratz:
Ist Kritik an deinen Beiträgen immer noch verboten??!rolleyes
Soll ich mal welche von deinen Beiträgen hier zitieren, den typischen meine ich...(?)
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Darum geht es doch gar nicht!!! Es geht darum was du behauptet hast!
Und was ich zitiert habe von dir. Siehe ganz oben!
Da hast du behauptet:
''Wenn du jemanden anzeigst, mußt du ja die Anzeige rechtfertigen. Sonst bekommst du eine Strafe'' (Zitatende, Vollzitat)
Das ist und bleibt
Nonsens. Das habe ich dir bereits erklärt!
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Okay, Off-Topic:
Die Aussage ist falsch (formuliert)! Du Staatsanwaltschaft beschäftigt sich in dem Falle nicht unbedingt (nur) weil du Kosten verursacht hast, sondern weil du einen Tatbestand erfüllt hast bei dem sie aus dienstlichen Gründen tätig werden muss! (Ich hatte Volksverhetzung als Beispiel genannt)
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Auch das ist (wieder) nicht korrekt!!
Ein Strafbefehl darf nicht bei jeder Tat festgesetzt werden, sondern nur bei relativ leichten Handlungen.
Bestimmte Straftaten bedürfen einfach einer gerichtlichen Verhandlung, da auch dessen Folgen im Falle einer Verurteilung unter Umständen sehr weitreichend sein können.
Und das von mir verwendete Beispiel der
Volksverhetzung ist in DE KEIN Kavaliersdelikt und somit so ein Fall der eine Verwandlung nach sich zieht!
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PS: @
LOA-Partei , ich beziehe mich jetzt auf das was ich als Parameter genannt hatte! Mag sein dass das was du geschrieben hast in anderen Fällen zutreffend ist. Aber das hast du aus meiner Sicht zu sehr pauschalsisiert, was ich für falsch halte. (war das jetzt sachlich genug?!
)