Die Wehrpflicht ist nicht abgeschafft - sieh einmal ins Grundgesetz!
Demzufolge bedarf es auch keiner "Wieder-Einführung".
Die
allgemeine Wehrpflicht ist durch einfaches Gesetz vom Bundestag
nur "ausgesetzt" und das gilt auch ausschließlich in "Friedenszeiten".
>> Das Ende der Dienstpflicht gilt jedoch ausschließlich in Friedenszeiten, im Spannungs- oder Verteidigungsfall kann sie wieder aktiviert werden. Deshalb bleibt Artikel 12a des Grundgesetztes, nachdem jeder männliche deutsche Staatsbürger „vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden“ kann, unangetastet.
<< (aus
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2011/33831649_kw12_de_wehrdienst/204958 )
Wäre die Wehrpflicht "abgeschafft", wäre Artikel 12a auch aus dem Grundgesetz herausgenommen worden und könnte nur durch Änderung des Grundgesetzes wieder "eingeführt" werden, was eine 2/3-Mehrheit in Bundestag
und Bundesrat erfordern würde!
Die "Aussetzung" könnte dagegen vom Bundestag mit einfacher Mehrheit durch Gesetz auch für "Friedenszeiten" wieder aktiviert werden.