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Benutzungsrecht, kann Deutschland das von Chile lernen?

PSW - Foristen die dieses Thema gelesen haben: » 9 «  

immernochIch

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In Chile gibt es ein Rechtskonstrukt, was sich "Usofructo" nennt.
Uebersetzt ist das gleichstellbar mit Benutzungsrecht.

Was ich so faszinierend finde ist, dass gerade Banken die Finger davon lassen.
Warum nur?
Banken sind nur auf der Suche nach "Vermarktbarem". Das ist natuerlich gerade hier schwierig.
Deshalb glaube ich, dass es auch eine gute Alternative fuer Deutschland waere.
 
OP
immernochIch

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Bei uns ist GAR NICHTS mehr rechtlich. Alles zu 100% teuflisch. Der einstige Staat Deutschland ist verloren.
Dann geb mal in Dein Navi ein "Zur Hoelle" Hamelin.
Dann weisst Du wo Du den Teufel findest.
 
OP
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Abe Voltaire

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Naja, ne Papierkarte von da wirste ja wohl nicht haben.
Richtig. Hab ich nicht. Selbst mein letzter Kalender war von 2013, dem Jahr meines Einzugs. Ich habe echt nix, was heute modern ist außer dem Computer, und selbst der ist alt von 2014.
 
OP
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Richtig. Hab ich nicht. Selbst mein letzter Kalender war von 2013, dem Jahr meines Einzugs. Ich habe echt nix, was heute modern ist außer dem Computer, und selbst der ist alt von 2014.
Mein Kasten ist gerade mal ein Jahr juenger. Das heisst nicht, dass er nutzlos ist.
 

Tooraj

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In Chile gibt es ein Rechtskonstrukt, was sich "Usofructo" nennt.
Uebersetzt ist das gleichstellbar mit Benutzungsrecht.

Was ich so faszinierend finde ist, dass gerade Banken die Finger davon lassen.
Warum nur?
Banken sind nur auf der Suche nach "Vermarktbarem". Das ist natuerlich gerade hier schwierig.
Deshalb glaube ich, dass es auch eine gute Alternative fuer Deutschland waere.
Damit man es versteht, müsstest du dieses "Benutzungsrecht" mal mit ein paar Beispielen illustrieren.
 

Roquette

Unser Land zuerst
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Damit man es versteht, müsstest du dieses "Benutzungsrecht" mal mit ein paar Beispielen illustrieren.
Gemeint ist das Nießbrauchrecht. Ich habe z.B. das Nießbrauchrecht an einigen Immobilien, aber das "nackte Eigentum" liegt bei meinen Kindern. So wird z.B. der Erbschaftssteuer ausgewichen. Das Nießbrauchrecht ist nicht übertragbar, vererblich, erlöscht mit dem Tod des Nießbrauchers. Und der vorherige "nackte Eigentümer" wird zu 100% Eigentümer.

Will der "nackte Eigentümer" verkaufen, so müsste er jemanden finden, der kauft, ohne den Vorteil, Nutzen der Sache. Es sei denn, auch der Nießbrauchberechtigte erhält seinen Anteil.

Neben Erbschaftssteuer kann auch erhebliche Schenkungssteuer gespart werden. Denn bei der Berechnung des Wertes, der Freigrenzen wird - je nach Alter des Nießbrauchberechtigten - nur das "nackte Eigentum" zugrunde gelegt.

Das Usofructo" ist das französische "droit usufruitier"
 
OP
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Danke @Roquette
Aber die Uebertragbarkeit kann auch rechtlich, bzw. notariell geregelt werden.
Genaueres habe ich leider nicht, da ich kein Anwalt bin.

Damit man es versteht, müsstest du dieses "Benutzungsrecht" mal mit ein paar Beispielen illustrieren.
Das Notarielle und die Grundbucheintragungen habe ich in meinem Fall leider nur auf Spanisch.
Doch in Chile gibt es schon ein Urteil vom Hoechsten Gericht, dass solche "Transaktionen" in Frage stellt, was aber wegen der nicht Existenz von Beispielurteilen in Chile nicht sehr viel sagen muss.
 

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