Bundeskanzler Scholz meint: Deutschland wird Arbeitslosigkeit hinter sich lassen.
Es wird für alle genug Arbeit geben. Ja „Working Poor“ viele Menschen die in Armut rackern und stempeln.
Na ja, früher war ein politisches Ziel, dass Deutschland die Armut hinter sich lässt.
Aber heute?
Neuer Verteilungsbericht des WSI 02.11.23
Nachdem nun das Geld des Staates knapp wird, fordern Populisten vom rechten Rand der Gesellschaft das, dass Bürgergeld nicht erhöht wird oder grundsätzlich überarbeitet wird.
Wobei das BverfG sehr deutliche Vorgaben zur Grundsicherung und der Bemessungsgrundlagen in den durch das GG festgelegten Grundrechten des Staates aufgezeigt hat.
Zum Ersten ist zusagen, dass niemand der arbeitet weniger hat als ein vergleichbarer Bürgergeldberechtigter.
Es werden in den Talk-Shows sehr oft „vermutlich versehentlich“ Einkommen verglichen, die nicht vergleichbar sind, so zum Beispiel ein Arbeitseinkommen einer Einzelperson mit dem Bürgergeld einer fünfköpfigen Familie. Und hier ist der Webfehler der Grundsicherung und dieser wurde schon 2005 in das SGB II eingebaut, Kinder haben in einer Grundsicherung von Erwerbspersonen nichts verloren. Sie verzerren nur die Bürgergeld und Erwerbseinkommen von Familien mit Kindern und ledigen Erwerbspersonen ohne Kinder. Eine Grundsicherung von mehreren Personen ist logischerweise höher als das Erwerbseinkommen einer Einzelperson mit Mindestlohn.
Zum zweiten ist zu beachten das eine Inflation nur eine Richtung bei den Preisen kennt, diese steigen in der Inflation immer an, bei geringer Inflation langsamer und bei hoher Inflation schneller.
Ein fiktives Beispiel zum Verständnis.
Der Preis für ein Brötchen dass 2021 45 Cent gekostet hat ist 2022 aufgrund der hohen Inflation um 5 Cent auf 50 Cent angestiegen nun sinkt die Inflation wieder ab, dass Brötchen wird aber nicht billiger sondern nur der Preisanstieg ist verlangsamt, so kostet das Brötchen heute 52 Cent. Ist aber trotz sinkender Inflationsrate 7 Cent also rund 16 % teurer als 2021.
Aufgrund dessen ist der Anstieg des Bürgergelds auch in der errechneten Höhe aufgrund der Vorgaben des BverfG durch den Gesetzgeber zu vollziehen.
Zum dritten beinhaltet die Diskussion um das Bürgergeld sehr oft das „Lohnabstandsdenken“
Höheres Bürgergeld bedeutet auch höhere Löhne im Niedriglohnbereich und höhere Löhne bremsen die Gewinn-Inflation mancher Unternehmen ein, und das ist meiner Meinung nach der tatsächliche Grund warum mancher eine Überarbeitung des Bürgergeld und dessen Höhe einfordert.
Pressemitteilung Nr. 190 vom 16. Mai 2023 Gut ein Fünftel der Bevölkerung Deutschlands von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht 17,3 Millionen Betroffene in Deutschland im Jahr 2022
Ein Blick auf die aussagekräftigste Zahl des Monatsberichts:
Im November 2023 waren laut BA Monatsbericht 3.428.191 Personen trotz imaginär gefühlten Fachkräftemangel (Wunschdenken der herrschenden Nomenklatura) in der Statistik in der Unterbeschäftigung ohne Kurzarbeit aufgeführt. Das ist die ehrlichste Zahl der Arbeitslosen.
(Wobei auch diese Zahl nicht vollständig die Realität abbildet, weil darin nur die Personen erfasst werden die Bürgergeld/Arbeitslosengeld beziehen)
Darüber hinaus gibt es laut Pressemitteilung Nr. 125 vom 30. März 2023 des Statistischen Bundesamt auch noch über 3 Millionen Schutzsuchende zum Jahresende 2022 in Deutschland. Diese Menschen sind in Deutschland angekommen aber viele davon nicht auf den Arbeitsmarkt. Sie befinden sich in „Sprach und Integrationskursen“ oder Praktika. Oder sie sind überqualifiziert.
Alleine diese Zahlen spiegeln Massenarbeitslosigkeit wieder und enttarnt das Narrativ der „imaginär gefühlten Vollbeschäftigung und des vielfach imaginären gefühlten allgemein und umfassenden Fachkräftemangel als „Fake News“ Psychologie der Guten Nachricht, in Zeiten in denen sich die Krisen überhäufen. (vereinzelten Mangel an Fachkräften Vorort auch zu den von den Arbeitgebern erwünschten Qualifikationen und Entgelt schließe ich dabei nicht aus) Interessant dazu ist auch, dass durch den Anstieg der Bauzinsen die Bautätigkeit der Neubau von Wohnungen exorbitant stark abgesunken ist, allerdings hindert das die „Qualitätsmedien“ nicht daran weiterhin das Narrativ des „Fachkräftemangel“ im Bausektor weiter zu erzählen. Auch wenn dieses jeder Logik widerspricht. Ja und tausende Busfahrer fehlen – in den nächsten 10 Jahren, wenn viele Busfahrer in Rente gehen, tja da hat jemand offensichtlich die Ausbildung von Nachwuchs verschlafen, jetzt droht Fachkräfteknappheit also in den nächsten 10 Jahren wenn nicht schnell Busfahrer ausgebildet werden.
Der „Arbeitsmarkt“ ist kein „Markt“ im Verständnis der Marktgesetze. So erleben wir derzeit eine Situation in der vielfach das Narrativ vom Mangel an Fachkräften und Arbeitskräften in den „Qualitätsmedien“ kommuniziert wird. Aber die Löhne der Preis für Arbeit nicht ansteigen. Viele Gewerkschaften müssen für minimale Lohnerhöhungen „kämpfen“
Vielmehr wird entgegen der üblichen Marktgesetze gefordert das Personen auf dem „Arbeitsmarkt“ für Mindestlohn Arbeit aufnehmen - müssen. In den Diskussionen hierzu wird die Forderung nach Absenkung des Bürgergelds gefordert damit das „Lohnabstandsgebot“ zum Mindestlohn erhalten bleibt. Entgegen der Marktgesetze das bei Verknappung der Güter der Preis steigt. Wird am „Arbeitsmarkt“ durch staatliche Regulierung der Preis für Arbeit auch bei Mangel an Arbeitskräften auf einem Minimum gehalten. Allerdings werden die Niedriglöhne und somit auch die daraus resultierenden Profite zulasten der Solidargemeinschaft der Steuerzahler mit Sozialleistungen (Bürgergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld … etc) subventioniert.
Die Analyse
Die Arbeitsmarktzahlen im Spiegel der Wahrhaftigkeit
Im BA Monatsbericht November 2023 wird die Zahl der Leistungsberechtigten wie folgt beziffert (SGBII;SGB III ohne Bezieher von Asylleistungen und Schutzsuchende
Im November 2023 waren in den Rechtskreisen des SGB II,III insgesamt 6.250.174 Personen leistungsberechtigt *Endgültige Werte stehen erst nach einer Wartezeit fest. Vollbeschäftigung ist das nicht!
Im Detail waren das im November 2023 vorläufig:
795.003 Personen waren im Bezug von Alg-A Leistungsbeziehende.
Des weiteren erhielten 3.914.905 Personen als Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB)
und 1.543.980 Personen als Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (NEF)
Die (Kennzahl) der Arbeitslosen im Sinne des § 16 SGB III wird im November 2023 in der offiziellen Statistik der BA auf 2.605.732 Personen beziffert.
Die Zahl der Teilnehmer an Maßnahmen aktiver Arbeitsmarktpolitik nach einer ersten Schätzung für November 2023 im BA Bericht auf 718.925 Personen geschätzt.
Der Bestand gemeldeter Arbeitsstellen (Mehrfachnennungen, bereits besetzte aber noch nicht gelöschte, Redundanzen inbegriffen) wird im November 2023 im BA Bericht auf 732.973 veranschaulicht. An diversen medialen „Stammtischen“ wird von mehr als Zwei Millionen fabuliert.
1. Eckwerte des Arbeitsmarktes Bericht November 2023 (PDF Seite 50) Tabellenanhang zum Monatsbericht November 2023
Quelle der Zahlen:
https://statistik.arbeitsagentur.de...d-0-202311-pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Diese Analyse des Arbeitsmarktbericht der BA wurde unter Verwendung der Quellzahlen des BA Bericht November 2023 erstellt des weiteren mit Daten des
Startseite | https://www.destatis.de und
https://www.boeckler.de von Sybilla am 05. Dezember 2023 verfasst.