Der UN-Migrationspakt verstößt gegen Beschluss der UN-Menschenrechtskommission und Völkerstrafgesetzbuch
Von Daniel Prinz / Gastautor
Uns wird immer dreister direkt ins Gesicht gelogen, und leider Gottes durchschauen viel zu viele immer noch nicht, welches Theater uns tagtäglich vorgeführt wird – mit allen leidligen Konsequenzen, die uns dieser Pakt in Zukunft aller Voraussicht nach bescheren wird.
Der UN-Migrationspakt soll am 10. und 11. Dezember in Marokko vom Großteil der Staatengemeinschaft angenommen werden. Beteuert wird von UN-Sprechern und bundesdeutschen Politikern, dass dieser Pakt „unverbindlich“ sei. Eine schizophrene Behauptung, da an 87 Stellen im Dokument eindeutig und klar von „Verpflichtungen“ , Pflichten“ und „Wir verpflichten uns“ die Rede ist. Und wenn er „unverbindlich“ sei, warum dann erst einen „Pakt“ ausarbeiten und unterzeichnen?
Wie „unverbindlich“ dieser Teufelspakt ist, hat Tichys Einblick kürzlich herausgefunden, als man ein weiteres wichtiges Puzzleteil entdeckte. Die Schweizer NGO „Global Forum on Migration and Development“ hat nämlich maßgeblich an der Ausarbeitung des Migrationspakts mitgewirkt. So heißt es auf deren Internetpräsenz (aus dem Englischen übersetzt):
Der Marrakesch-Gipfel bietet eine bedeutungsvolle Gelegenheit für die globale Migrationsgemeinschaft, um die Zukunftsperspektiven für die GFMD mit ihrer verbesserten Rolle zu reflektieren und um (den Weg) zu bereiten für die Annahme des allerersten Globalen Abkommens für Migration, welches allgemeine Prinzipien und einklagbare Verbindlichkeiten darlegt, um ein effektiveres Management von Migration sicherzustellen.“
Hier wird also betont, im Rahmen der Migration „einklagbare Verbindlichkeiten“ anzuordnen. Das heißt, dass dieser Pakt nicht nur politisch, sondern auch von vornherein rechtlich verbindlich sein soll. Dafür werden die Bestimmungen des Pakts in nationale Gesetze gegossen werden.
Dass Merkel und fast alle Parteien den Pakt mit Klauen und Zähnen verteidigen, ist nicht verwunderlich, wenn man erfährt, dass Deutschland und Marokko einen zweijährigen Co-Vorsitz in diesem GFMD-Forum bis Ende 2018 innehaben. Mehr noch: Wie Tichys Einblick zudem dahinterkam, steht hinter dem GFMD auf deutscher Seite das deutsche Außenministerium. Der letzte GFMD-Gipfel Ende Juni 2017 fand in Berlin statt, bei dem sich zudem deutsche Vertreter folgender Institutionen einfanden: DIHK, Agentur für Arbeit, Siemens AG, McKinsey (Unternehmensberatung) sowie die auf Einwanderungsrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei Offer+Mastmann.
Bei der ganzen geplanten Migration geht es also – neben der Zerstörung der europäischen Identitäten und Kulturen – um den Zustrom ganz vieler Arbeitskräfte. Billiger (und anscheinend „dummer“) Arbeitskräfte wohl bemerkt, denn die migrationspolitische Sprecherin der Grünen mit türkischen Wurzeln, Filiz Polat, stellte erst neulich in einem Welt.de Interview klar, dass die Grünen dabei eine Abwanderung von Hochqualifizierten aus Drittländern („Brain drain“) bestmöglich vermeiden wollen. Die Anforderungen für Arbeitsmigranten seien nach ihren Worten einfach zu hoch. Auch Polat wünscht sich ausdrücklich einen „rechtsverbindlichen Charakter“ des Migrationspakts. – Danke für so viel Ehrlichkeit.
Merkels illegale Grenzöffnung 2015 (Verstoß gegen Dublin-Abkommen) soll durch den „Pakt der Wölfe“, wie er in israelischen Regierungskreisen genannt wird, nun im Nachhinein einen legalen und hoch „offiziellen“ Tarnanstrich verpasst bekommen. Dies erklärt auch das leiden-schaftliche Engagement des BRD-Besatzungsregimes, das in dieser Angelegenheit schon mit religiösem Eifer vorgeht, um das deutsche Volk schnellstmöglich abzuschaffen.
Verstoß gegen Beschluss der UN-Menschenrechtskommission und gegen Völkerstrafgesetzbuch
Eine weitere skurrile und schizophrene Besonderheit beim UN-Migrationspakt ist, dass die darin enthaltenen Bestimmungen eklatant gegen einen Beschluss der UN-Menschenrechtskommission (seit 2006 in UN-Menschenrechtsrat umbenannt) vom 17. April 1998 verstoßen. Auf der Seite des Landtags von Nordrhein-Westphalen wird man fündig. In Artikeln sechs und sieben des Beschlusses der Menschenrechtskommission findet man folgende Bestimmungen:
„Artikel 6
Jegliche Praxis oder Politik, die das Ziel oder den Effekt hat, die demographische Zusammensetzung einer Region, in der eine nationale, ethnische sprachliche oder andere Minderheit oder eine autochthone Bevölkerung ansässig ist, zu ändern, sei es durch Vertreibung, Umsiedlung, und/oder eine Kombination davon, ist rechtswidrig.
Artikel 7
Bevölkerungstransfers oder -austausche können nicht durch internationale Vereinbarungen legalisiert werden, wenn sie grundlegende Bestimmungen der Menschenrechte oder zwingende Normen des Völkerrechts verletzen.“
Aha, das ist doch interessant, oder? Im Jahr 2000 diskutierte die UN bereits eine sogenannte „Austauschmigration“ („replacement migration“) für Europa und die Politiker in Brüssel sprachen in einem Dossier aus dem Jahre 2016 von einem „EU-Neuansiedlungsrahmen“. Das kann übrigens jeder auf den offiziellen Webseiten der UN und der Europäischen Kommission nachlesen, hier und hier. Wie können diese Dokumente sowie der Migrationspakt in Einklang mit den zuvor zitierten Artikeln sechs und sieben stehen?
Mehr noch: diese offiziellen Dokumente und dieser unsägliche Pakt verstoßen sogar gegen §6 des Völkerstrafgesetzbuchs. Dort heißt es:
(1) ,,Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören,
ein Mitglied der Gruppe tötet, einem Mitglied der Gruppe schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 des Strafgesetzbuches bezeichneten Art, zufügt, die Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen, Maßregeln verhängt, die Geburten innerhalb der Gruppe verhindern sollen, ein Kind der Gruppe gewaltsam in eine andere Gruppe überführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2)
In minder schweren Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 bis 5 ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.“
Autor Frank-Ronald Gabler hat diesbezüglich einen offenen Brief an den Bundestag geschickt, um daran zu erinnern, welches Verbrechen hier am deutschen Volke und seiner Kultur verübt wird.
Handeln ist angesagt!
Der Erfolg von Petitionen ist zugegebenermaßen recht ungewiss, aber vielleicht nicht komplett hoffnungslos. Umso wichtiger ist es hier wenigstens – so man ihn teilt – vom energetischen Standpunkt aus den deutlichen Willen eines „NEIN!“ zu setzen und unser Umfeld zu informieren, anstatt überhaupt nichts zu tun.
Die zur Zeit größte Petition findet sich auf der Seite des Abgeordneten Check, die bald die Eine-Million-Marke knacken wird:
https://www.abgeordneten-check.de/kampagnen/globalen-pakt-und-massenmigration-verhindern/startseite/
Eine weitere beliebte Petition ist die des österreichischen Aktivisten Martin Sellner:
https://migrationspakt-stoppen.info/
Daniel Prinz ist Autor der Bestseller „Wenn das die Deutschen wüssten…“ und „Wenn das die Menschheit wüsste…“ (drei Bände in einem), in denen er brisante Hintergründe u.a. zu den Themen „fehlende staatliche Souveränität“, „Islamisierung“ „Migrantengeddon“ sowie die dunkel-okkulten Machenschaften des Vatikans und diverser Geheimbünde enthüllt.
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https://www.epochtimes.de/meinung/g...sion-und-voelkerstrafgesetzbuch-a2719228.html
von feld89 • Veröffentlicht in BRD, Europa, Sonstiges • Verschlagwortet mit Migrationspakt, UN