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Du hast da eigentlich Recht. An sich benennt der Staat aus diesem Blickwinkel heraus seine Absichten schon ziemlich genau. Gleichzeitigkeit bedient er damit aber auch wieder die nächste, sehr entscheidende Lüge..Denn er behauptet ja das alles zum Wohle des Volkes geschehe
Deshalb ist der EID - den jeder Bundeskanzler ablegt - auch strafrechtlich nicht anklagbar !
War bis vor 20 Jahren noch im GG nachzulesen !
Weil es sich hier um einen vorsätzlichen, vor der gesamten Nation, dem VOLK geleisteten - > MEIN-EID < handelt !
Ein Staat, welcher sich über die Enteignung des Volkes finanzieren >muß< kann nicht -
> zum Wohle des VOLKES < handeln.
Aber die geistig, materiellen und finanziellen "Rundumversorgten" - interessiert das nicht ! Sie müßten denken !