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Wer zu klagen hatte, der bat um einen Fürsprecher, welcher sodann dem Richter den Fall vortrug und hierauf eine kurze Urtheils-Frage stellte, in welcher das von ihm gewünschte Urtheil ausdrücklich erhalten war.
Der Gegner konnte auf gleiche Weise sich verteidigen und seinerseits ebenfalls ein Urthel nach seiner Ansicht fragen lassen.
Der Richter stellte hierauf beide Fragen an einen der Schöffen, oder einen verständigen Mann aus der Menge, der alsbald mit den übrigen Schöffen oder der ganzen Gemeinde zusammentrat, beriet und den Schluß dem Richter als Urteilsfindung vortrug.
Der Richter hatte lediglich diese Urteil zu verkündigen.
Er rief solches 3-9 mal über den Werf des Gerichtes vor der Gemeinde aus und fand sich kein dingpflichtiger Mann, der solches Schelten oder besseres beweisen wollte - was mit großer Ehrerbietung geschehen musste - so trat das Urteil in kraft.
So war ein jeder Rechtsspruch in Wahrheit von der ganzen Gemeinde gefällt oder doch anerkannt.
Der Richter hatte die Form zu erhalten, die Ordnung zu schützen; das Recht selbst fand nicht er, sondern die Schöffen und das Volk.
Darin liegt die Kraft aller Verfassung jener Zeiten, die wir roh nennen, obwohl wie heut zu Tage uns selbst nicht die Bildung zutrauen, auf ähnliche Weise Recht zu sprechen.
Zitat von Stüve 1853
Der Gegner konnte auf gleiche Weise sich verteidigen und seinerseits ebenfalls ein Urthel nach seiner Ansicht fragen lassen.
Der Richter stellte hierauf beide Fragen an einen der Schöffen, oder einen verständigen Mann aus der Menge, der alsbald mit den übrigen Schöffen oder der ganzen Gemeinde zusammentrat, beriet und den Schluß dem Richter als Urteilsfindung vortrug.
Der Richter hatte lediglich diese Urteil zu verkündigen.
Er rief solches 3-9 mal über den Werf des Gerichtes vor der Gemeinde aus und fand sich kein dingpflichtiger Mann, der solches Schelten oder besseres beweisen wollte - was mit großer Ehrerbietung geschehen musste - so trat das Urteil in kraft.
So war ein jeder Rechtsspruch in Wahrheit von der ganzen Gemeinde gefällt oder doch anerkannt.
Der Richter hatte die Form zu erhalten, die Ordnung zu schützen; das Recht selbst fand nicht er, sondern die Schöffen und das Volk.
Darin liegt die Kraft aller Verfassung jener Zeiten, die wir roh nennen, obwohl wie heut zu Tage uns selbst nicht die Bildung zutrauen, auf ähnliche Weise Recht zu sprechen.
Zitat von Stüve 1853