Das finde ich keinesfalls, es ist schon ein Unterschied, und zwar ein recht gewaltiger, ob jemand einen anderen gezielt und planmäßig ermordet, oder ob er mit ihm in Streit gerät, und dann nicht mehr "Herr seiner Sinne ist..." und ihn im Affekt erschlägt. Und dabei kann es durchaus vorkommen, dass der Täter dann Schuld unfähig ist, weil eine bestimmte Situation ihn "rot sehen" liessen. Denke da vor allem an ein mildes Urteil vor einigen Jahren, da wurde ein Familienvater von seiner Tochter und seiner Ehefrau in Gemeinschaft getötet. Was war voraus gegangen? Besagter hatte seine Familie seit "Menschengedenken" ewig drangsaliert, gedemütigt, geschlagen und nieder gemacht. Irgendwann war die Situation so unerträglich für die beiden Täterinnen, dass sie ihren Mann/Vater gemeinsam umbrachten, vorangegangen war offenbar wieder eine tiefe Demütigung der beiden, die sie zu dieser Affekt Tat veranlassten. Ich finde, sie unterscheiden sich grundlegend eben von Lustmördern und anderen Verbrechern, die aus Mordlust oder Habgier andere Menschen umbringen.
Hervorrötung durch mich. Wertest Du
„rot sehen" wirklich als Schuldunfähigkeit,
möchte ich nicht wissen, was Du alles auf dem Kerbholz hast
bei Staatsanwaltschaften, die Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen
nach Lust, Laune und von oben gegebenen Möglichkeiten bearbeiten.
Würden Gerichte Schuldunfähigkeit wie Du sehen,
wäre das auch eine Erklärung dafür, dass Freier und Zuhälter
viel zu oft mit ordentlichen Prostituierten machen können,
was ihnen Recht ist. (Was mit den vielen
nicht nach außen hin offen als Prostituierte
in Erscheinung tretetenden Ehefrauen passiert,
die nicht willig sind und gelernt haben,
sehr viel versteckte Gewalt in ihrer Ehe zu dulden,
weil Auswege aus solchen Situationen
mit viel zu vielen Belastungen verbunden sind,
findet sich auch nicht in den Statistiken unseres Unrechtsstaates,
der schon allein deshalb kein Rechtsstaat sein kann,
weil die vielen Bürger keine Ahnung haben
vom wichtigsten Recht für jegliche Rechtsverwirklichung mithilfe der Staatsgewalt.
(Es geht nicht um das Recht auf Selbsttötung.)