- Registriert
- 30 Dez 2013
- Zuletzt online:
- Beiträge
- 40.804
- Punkte Reaktionen
- 15.562
- Punkte
- 50.820
Bezüglich der türkischen Gastarbeiter nach 50 Jahren noch kein deutsch zu sprechen und auf Bürgergeld angewiesen zu sein ,Selten so einen Murks gesehen.
Zwei Beispiele:
Die Einbürgerung stärke auch die Integration.
Seitenverkehrt. Zuerst braucht es eine erfolgreiche Integration und dann kommt die Einbürgerung.
Gewisse Straftaten schliessen eine Einbürgerung aus.
Juristischer Dünnpfiff. Ein Deliktskatalog gehört nie in einen Gesetzestext. Völlig dilettantisch. Wäre Bei letzter Instanz beim EuGH zum Scheitern verurteilt. In den Gesetzestext kann man allenfalls einen Rahmen einer rechtsgültigen Verurteilung erfassen. Zum Beispiel bedingte Gefänfgnisstrafe über 12 Monate oder über 6 Monat unbedingt oder mehrfache unbedingte Strafen etc., aber sicher nicht eine Wertung von verschiedenen Delikten. Das ist Aufgabe der Judikative und nicht der Legislative.
als kein Problem darzustellen , stellt die mögliche Integration prinzipell in Frage !