- Registriert
- 19 Aug 2014
- Zuletzt online:
- Beiträge
- 21.779
- Punkte Reaktionen
- 9.551
- Punkte
- 50.820
Seit wann muss ein Wähler – in dem Fall sind ja die Abgeordneten des Bundestages Wähler – sich dafür rechtfertigen wenn er wählt, oder wen er nicht wählt?
Was Glaser betrifft:
Wer das Grundrecht der Religionsfreiheit in Frage stellt, hat eigentlich im Bundestag sowieso nichts verloren und ist schon gar nicht für den für den Posten eines Vize- Bundestagspräsident wählbar.
Abgesehen von seinen sonstigen Entgleisungen und Irrungen.
Und was die Harder-Kühnel betrifft.
Auch ich würde niemals eine autoritäre, radikal-nationale Partei oder ein Mitglied solcher Partei wählen.
Und offensichtlich waren auch genügend Abgeordnete dieser Meinung.
Somit müsste der Artikel 40 Grundgesetz geändert werden, damit die AfD ihren Vize- Bundestagspräsident bekommt.
Es sei denn, die AfD finden in ihren Reihen noch einen oder eine die den Wählern für so gemäßigt erscheint, dass er die / den Kandidaten doch noch wählt.
Sonst sieht es düster aus. Eine Änderung des Grundgesetz kann nur mit Zweidrittelmehrheit des Bundestages UND des Bundesrates verabschiedet werden.
Ja und? Selbst wenn du deine Vermutung beweisen könntest, können die Mitglieder des Bundestages wählen wen sie wollen, oder nicht wählen wen sie nicht wollen.
Aber wenn es stimmt, dass 11% der AfD Abgeordneten bei der Wahl nicht anwesend waren, kann es auch nicht so wichtig sein.
Natürlich!
Mit Neo-Nazis können Demokraten auch gar nicht zusammen arbeiten.
Auch nicht mit Verklausulierten.
Das letzte mal als das Demokraten versucht hatten, wurde die Demokratie von den Nazis abgeschafft und Teile der Opposition umgebracht, Andere in KZ's gesteckt.
Hatte ich auch nicht wirklich erwartet.
Jemand der mit Demokratie nichts am Hut hat und eher autoritäre Regime bevorzugt, braucht Demokratie auch nicht zu lernen.
Was mich da dann wundert ist, dass sich Solche dann wundern wenn sie ausgegrenzt werden.
Die AfD sollte Frauke Petry vorschlagen...:happy::happy: