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Das Recht des Einzelnen auf Gewalt

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Heute vor 475 Jahren wurde Michael Kohlhaas hingerichtet, nachdem er lange versucht hatte, sein Recht auf Wiedergutmachung fremdverschuldeter Schäden durchzusetzen. Auch mit brutaler Gewalt. Das Deutschlandradio hat diesem Ereignis heute morgen einen Beitrag gewidmet. Vielleicht waren die Ausschreitungen in Frankfurt nach immer mehr Widerständen Ohnmächtiger in der ganzen Welt der Grund dafür. Und die immer heftiger werdenden Mahnungen des Staates an seine Bürger.

Fakt ist, dass in demokratisch konzipierten Systemen die Möglichkeit nicht fehlen darf, dass Einzelne Gewalt gegen ihre Widersacher anwenden, wenn der Staat sein Gewaltmonopol nutzt, um Rechtsverletzer zu schützen und er jenen, deren Rechte verletzt worden sind, Wiedergutmachung verweigert. Aus welchen Gründen auch immer. Wäre dieses Recht auf Gewalt des Einzelnen nicht garantiert, würden diktatorische Verhältnisse unterstützt, weil niemand menschliche Fehler und ihre berüchtigte Verkettung mit widrigen Umständen völlig ausschließen kann. Das am Ende dann Mächtige an dieser Ereigniskette aufgehängt werden, ist ja relativ selten, obwohl das Volk so gerne alle Schuld den Mächtigen gibt ...

Fakt ist sogar, dass Bürger, denen der Staat nicht garantieren kann, dass er sein Gewaltmonopol entsprechend nutzt, nicht mal Beweise dafür besorgen müssen, dass die Staatsgewalt versagt. Sie müssten nur den Staat beweisen lassen, dass er korrekt arbeitet. Beweise dafür, dass Betroffene sich beklagen und ihre Schwierigkeiten nur selten gründlich aufgeklärt werden, gibt es ja zuhauf! Auch wenn dieser "Vorauseilende Gehorsam" des Staates als mächtige Schutzinstanz des rechten Bürgers von Betroffenen kaum in Anspruch genommen wird. Weil „Untrige" sich kaum trauen, „Obrige" nach solchen Garantien zu fragen. Z. B. Erhebungen, die belegen, wie wirksam die Justiz arbeitet. Kann unser Rechtsstaat nicht nachweisen, dass er Bürgern wirklich hilft, entstandene Rechtsverletzungen aus der Welt zu schaffen, haben Betroffene sofort das Recht auf „Selbstgewalt“. Weil niemanden zugemutet werden kann, sich all dem Quatsch zu stellen, an dem schon so viele andere jämmerlich gescheitert sind. Niemand hat mehrere Leben zum Abreißen auf der Rolle.

Das ist meine Meinung, der sich bis heute trotz etlicher qualifizierter Kontakte mit Menschen aller PRO- und KONTRA-Richtungen, noch kein Rechtsexperte, kein Staatsgewaltiger in den Weg stellen konnte. Da man mit Gewalt tatsächlich alles erreichen kann, bei genug Gegengewalt auch die Selbstzerstörung, hat die zunehmende Vernetzung der Welt nach den vielen Beteuerungen Mächtiger, dass wir in einer Demokratie leben, tatsächlich etwas Bedrohliches angenommen in den letzten Jahren. Was ja auch durch unglaubliche Bespitzelungen der Masse bestätigt wird. Denn auch der ängstlichste Hosenschei§er hat irgendwann mal die Schnauze voll.

Traut sich jemand hier, zu diesem brisanten Thema was zu meinen?
Zu fragen?


Hier kann man nachlesen, was Menschen anrichten können,
die zu mächtig geworden sind und ihre Macht missbrauchen,
wenn sie durch kein wirksames juristisches Korrektiv gebremst werden.
 
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Es gibt kein Recht auf Gewalt.
 
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Es gibt kein Recht auf Gewalt.

Und was ist mit

- Krieg
- Vollzug
- Krawallen
- Scheidung
- Kindesentziehung
- Handschellen
- Steuer
- Gerichtsvollzieher
- Selbsthilferecht

und vieles Anderes. Alles Gewalt.

Ei Tschi,
wo das Recht kein Gehör findet, dort ist Korruption an der Tagesordnung.
 
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Und was ist mit

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- Selbsthilferecht

und vieles Anderes. Alles Gewalt.

Ei Tschi,
wo das Recht kein Gehör findet, dort ist Korruption an der Tagesordnung.

Lies noch mal den Eingangsbeitrag. Selbst der Threaderöffner redet von einem Gewaltmonopol des Staates. Und da gehört es auch hin. Es gibt nach wie vor kein individuelles Recht auf Gewalt oder gewaltsame Durchsetzung persönlicher Interessen. Das einreißen zu lassen, hätte als Folge Anarchie und das Recht des Stärkeren.
 
OP
Ei Tschi
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Unser Rechtsstaat hat das Gewaltmonopol, aber kein ausschließliches, weil dies ganz klar diktatorische Zustände bedeuten würde. Deshalb findet sich im GG auch der Art. 20 Absatz 4, der ganz klar Widerstand legitimiert, auch wenn er so formuliert wurde, dass der rechtsungeübte Bürger glaubt, er hätte nur ein Recht auf Widerstand, wenn er zu einem Geschwister-Scholl-Ableger wird.

[MENTION=1499]Johannes der Gesandte[/MENTION], Zustimmung, bis auf deine Formulierung, "wo das Recht kein Gehör findet". Gesetze haben keine Ohren. Ich schwöre! Auch wenn alle wissen, was Du meinst, halte ich es für äußerst wichtig, den Einzelnen zur Verantwortung zu ziehen, der sich doch nur allzugerne hinter allem möglichen versteckt.
 
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Selbstgerechtigkeit ist eine schlechte Begründung für Gewalt.
 
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Lies noch mal den Eingangsbeitrag. Selbst der Threaderöffner redet von einem Gewaltmonopol des Staates. Und da gehört es auch hin. Es gibt nach wie vor kein individuelles Recht auf Gewalt oder gewaltsame Durchsetzung persönlicher Interessen. Das einreißen zu lassen, hätte als Folge Anarchie und das Recht des Stärkeren.

Den Staat bildet doch das Individuum, also Menschen wie Du. Sie verfügen über das Recht auf Gewalt die Du ihnen eingeräumt hast.
Es gibt tagtägliche gewaltsame Durchsetzung auch durch Personen denen Du kein Recht auf Gewalt eingeräumt hast oder einräumen willst, sie üben es selbstständig aus. Auch Du.

Anarchie und das Recht des Stärkeren herrscht seit immer, auch heute noch. Du musst es nur erkennen wollen.
 
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Den Staat bildet doch das Individuum, also Menschen wie Du. Sie verfügen über das Recht auf Gewalt die Du ihnen eingeräumt hast.
Es gibt tagtägliche gewaltsame Durchsetzung auch durch Personen denen Du kein Recht auf Gewalt eingeräumt hast oder einräumen willst, sie üben es selbstständig aus. Auch Du.

Anarchie und das Recht des Stärkeren herrscht seit immer, auch heute noch. Du musst es nur erkennen wollen.

Ein bißchen verwirrt, das Ganze, aber ich habe mich denn doch durchgekämpft. Rechtsbrüche mit Gewaltmißbrauch werden verfolgt, sind also definitiv kein Beleg für eine permanente Gewalt.
 
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Unser Rechtsstaat hat das Gewaltmonopol, aber kein ausschließliches, weil dies ganz klar diktatorische Zustände bedeuten würde. Deshalb findet sich im GG auch der Art. 20 Absatz 4, der ganz klar Widerstand legitimiert, auch wenn er so formuliert wurde, dass der rechtsungeübte Bürger glaubt, er hätte nur ein Recht auf Widerstand, wenn er zu einem Geschwister-Scholl-Ableger wird.

[MENTION=1499]Johannes der Gesandte[/MENTION], Zustimmung, bis auf deine Formulierung, "wo das Recht kein Gehör findet". Gesetze haben keine Ohren. Ich schwöre! Auch wenn alle wissen, was Du meinst, halte ich es für äußerst wichtig, den Einzelnen zur Verantwortung zu ziehen, der sich doch nur allzugerne hinter allem möglichen versteckt.

Das Recht ist eine Person dass kein Mensch ist (deshalb kennt ja keinen Moral) aber die Wirkung eines (unmoralischen) Menschen hat. Diese Person hat nur eines im Ziel und zwar, die Person zu benutzen um eine andere Person zu vergessen, den sie findet nur Gehör bei der Person die ihr Gefallen tut. Das recht, also die Person dass zuhört, hat ausschließlich das Sagen, und diese hat mit Demokratie nichts zu tun, sie hört nur das was sie hören möchte. sagst Du das was sie hören möchte, so findest Du bei ihr das Gehör. Du bekommst Dein Recht, aber eine andere Personen muss leiden. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, ist nur eine Vision die nie erfüllbar ist. Deshalb hält immer die eine Seite die Gewalt in der Hand und die andere Seite muss sich unterwerfen (ob zu Recht oder nicht, spielt keine Rolle). Das ist aber nicht anderes als Diktat und das Recht des Stärkeren.
 
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Ein bißchen verwirrt, das Ganze, aber ich habe mich denn doch durchgekämpft. Rechtsbrüche mit Gewaltmißbrauch werden verfolgt, sind also definitiv kein Beleg für eine permanente Gewalt.

Durchgekämpft wird nur das was wirklich störend ist. Rest davon ist erlaubt, wird dann über "Das Gesetz ist gnädig" gesprochen.

Außerdem kennt das Gesetz/Recht viele Möglichkeiten wo die individuelle Gewalt angewendet wird ohne dabei bestraft zu werden. Zum Beispiel, der Beweis. Du kannst eine Person hauen und bekommst keine Strafe. Du kannst eine Firma führen, dass illegal ist, z.B. Drogenkartell (das Gesetz/Recht ist mittendrin). Du kannst alles, legal, illegal ist unerheblich, wenn Du weißt wie das Geht und was dem Gesetz/Recht Gefallen tut es zu tun.
 
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Durchgekämpft wird nur das was wirklich störend ist. Rest davon ist erlaubt, wird dann über "Das Gesetz ist gnädig" gesprochen.

Außerdem kennt das Gesetz/Recht viele Möglichkeiten wo die individuelle Gewalt angewendet wird ohne dabei bestraft zu werden. Zum Beispiel, der Beweis. Du kannst eine Person hauen und bekommst keine Strafe. Du kannst eine Firma führen, dass illegal ist, z.B. Drogenkartell (das Gesetz/Recht ist mittendrin). Du kannst alles, legal, illegal ist unerheblich, wenn Du weißt wie das Geht und was dem Gesetz/Recht Gefallen tut es zu tun.

Hat man dir mal Unrecht getan? Und du verallgemeinerst das dann jetzt? Du hast mein Mitleid. Ich will dir mal eine kleine Story erzählen: Kurz vor Weihnachten war, ich fuhr abends auf einer Ausfallstraße in Kaiserslautern nach Hause, da gab's plötzlich einen Knall und an meinem Auto fehlte der rechte Außenspiegel. Ein Anwohner hatte seine Autotür geöffnet, als ich gerade vorbeifuhr. Die Sache wurde der Versicherung gemeldet, mein Schaden wurde reguliert und ich bekam kurz nach Neujahr Post mit einem Bußgeldbescheid über 35 €, weil ich angeblich "unvorsichtig im Straßenverkehr" unterwegs gewesen sei. Und das unabhängig davon, daß ich nicht der Unfallverursacher war. Der freundliche Herr auf der Bußgeldstelle, den ich in der Sache angerufen habe sagte mir dann (wörtlich), ich sei wohl zum falschen Zeitpunkt am falschen Ort gewesen. Nun, ich habe dem Herrn, recht deutlich, aber noch innerhalb der gesetzlichen Grenzen gesagt, was ich von einer solchen Piratenaktion halte. Der hat sich bestimmt mehr geärgert als ich. Ich hatte ihm nämlich vorgeschlagen, seinen Dienstsitz in die Karpaten zu verlegen, da sei so was doch zu Hause. Vielleicht hat er auch nicht verstanden, was ich ihm durch die Blume gesagt habe. Nur, deswegen habe ich nicht den Rechtsfrieden in unserem Land in Frage gestellt. A...löcher triffst du überall, sogar auf Ämtern.
 
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Hat man dir mal Unrecht getan? Und du verallgemeinerst das dann jetzt? Du hast mein Mitleid. Ich will dir mal eine kleine Story erzählen: Kurz vor Weihnachten war, ich fuhr abends auf einer Ausfallstraße in Kaiserslautern nach Hause, da gab's plötzlich einen Knall und an meinem Auto fehlte der rechte Außenspiegel. Ein Anwohner hatte seine Autotür geöffnet, als ich gerade vorbeifuhr. Die Sache wurde der Versicherung gemeldet, mein Schaden wurde reguliert und ich bekam kurz nach Neujahr Post mit einem Bußgeldbescheid über 35 €, weil ich angeblich "unvorsichtig im Straßenverkehr" unterwegs gewesen sei. Und das unabhängig davon, daß ich nicht der Unfallverursacher war. Der freundliche Herr auf der Bußgeldstelle, den ich in der Sache angerufen habe sagte mir dann (wörtlich), ich sei wohl zum falschen Zeitpunkt am falschen Ort gewesen. Nun, ich habe dem Herrn, recht deutlich, aber noch innerhalb der gesetzlichen Grenzen gesagt, was ich von einer solchen Piratenaktion halte. Der hat sich bestimmt mehr geärgert als ich. Ich hatte ihm nämlich vorgeschlagen, seinen Dienstsitz in die Karpaten zu verlegen, da sei so was doch zu Hause. Vielleicht hat er auch nicht verstanden, was ich ihm durch die Blume gesagt habe. Nur, deswegen habe ich nicht den Rechtsfrieden in unserem Land in Frage gestellt. A...löcher triffst du überall, sogar auf Ämtern.

Du setzt Dein Verhalten fort und wirst laufend persönlich. Wenn Du mit mir diskutieren möchtest, dann nehme Rücksicht. Ich kann auch persönlich werden, das wende ich aber nur an, wenn notwendig ist. Ich habe Dir schon signalisiert dass ich es auch kann.

Du musst, was es Straßenverkehr angeht, das grundsätzliches wissen, um einfache Dinge verstehen zu können.
Im Straßenverkehr musst Du Dich so einstellen dass JEDERZEIT irgendetwas (plötzlich) passieren kann. Das Einsteigen im Auto und Aussteigen aus dem Auto musst Du jedem Fahrer fehlerfrei gewähren. Weder hast Du darauf geachtet, noch erforderlichen Abstand. Dem Gesetz hast Du nicht gefallen und müsstest Bußgeld (weil Du Dich böse verhalten hast) zahlen. Es liegt an Dich und nicht bei den Leuten die bei der Bußgeldstelle arbeiten, sie führen das Gesetz/Recht aus. In Deinem Beispiel ist nichts von dem was ich geschrieben habe. Du verstehst nicht was ich schreibe.
 
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Du setzt Dein Verhalten fort und wirst laufend persönlich. Wenn Du mit mir diskutieren möchtest, dann nehme Rücksicht. Ich kann auch persönlich werden, das wende ich aber nur an, wenn notwendig ist. Ich habe Dir schon signalisiert dass ich es auch kann.

Du musst, was es Straßenverkehr angeht, das grundsätzliches wissen, um einfache Dinge verstehen zu können.
Im Straßenverkehr musst Du Dich so einstellen dass JEDERZEIT irgendetwas (plötzlich) passieren kann. Das Einsteigen im Auto und Aussteigen aus dem Auto musst Du jedem Fahrer fehlerfrei gewähren. Weder hast Du darauf geachtet, noch erforderlichen Abstand. Dem Gesetz hast Du nicht gefallen und müsstest Bußgeld (weil Du Dich böse verhalten hast) zahlen. Es liegt an Dich und nicht bei den Leuten die bei der Bußgeldstelle arbeiten, sie führen das Gesetz/Recht aus. In Deinem Beispiel ist nichts von dem was ich geschrieben habe. Du verstehst nicht was ich schreibe.

Klar kann jederzeit was passieren. Das ändert aber nichts daran, daß ich nicht immer Einfluß darauf habe, vor allem nicht darauf, was andere tun. Das vorauszusehen, würde mich in die Lage versetzen, ganz woanders zu sitzen und vor allem müßte ich dann nicht mehr selbst fahren, sondern würde gefahren und könnte auf dem Rücksitz der Stretchlimo gemütlich Zeitung lesen. Ich hatte nichts anderes gemacht als die Fahrer der Fahrzeuge vor und hinter mir in der Kolonne. Daß an einen parkenden Fahrzeug plötzlich die Tür aufgeht, ist nicht voraussehbar. Und was den armen,armen Mann, der ja nur tut, was ihm befohlen wurde, angeht, ohne seine Bemerkung hätte es meine nicht gegeben. Niemand wird gezwungen, solche Funktionen auszufüllen und niemand wird gezwungen, solche Bemerkungen loszulassen, es sei denn, er will es.
 
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Heute vor 475 Jahren wurde Michael Kohlhaas hingerichtet, nachdem er lange versucht hatte, sein Recht auf Wiedergutmachung fremdverschuldeter Schäden durchzusetzen. Auch mit brutaler Gewalt. Das Deutschlandradio hat diesem Ereignis heute morgen einen Beitrag gewidmet. Vielleicht waren die Ausschreitungen in Frankfurt nach immer mehr Widerständen Ohnmächtiger in der ganzen Welt der Grund dafür. Und die immer heftiger werdenden Mahnungen des Staates an seine Bürger.

Fakt ist, dass in demokratisch konzipierten Systemen die Möglichkeit nicht fehlen darf, dass Einzelne Gewalt gegen ihre Widersacher anwenden, wenn der Staat sein Gewaltmonopol nutzt, um Rechtsverletzer zu schützen und er jenen, deren Rechte verletzt worden sind, Wiedergutmachung verweigert. Aus welchen Gründen auch immer. Wäre dieses Recht auf Gewalt des Einzelnen nicht garantiert, würden diktatorische Verhältnisse unterstützt, weil niemand menschliche Fehler und ihre berüchtigte Verkettung mit widrigen Umständen völlig ausschließen kann. Das am Ende dann Mächtige an dieser Ereigniskette aufgehängt werden, ist ja relativ selten, obwohl das Volk so gerne alle Schuld den Mächtigen gibt ...

Fakt ist sogar, dass Bürger, denen der Staat nicht garantieren kann, dass er sein Gewaltmonopol entsprechend nutzt, nicht mal Beweise dafür besorgen müssen, dass die Staatsgewalt versagt. Sie müssten nur den Staat beweisen lassen, dass er korrekt arbeitet. Beweise dafür, dass Betroffene sich beklagen und ihre Schwierigkeiten nur selten gründlich aufgeklärt werden, gibt es ja zuhauf! Auch wenn dieser "Vorauseilende Gehorsam" des Staates als mächtige Schutzinstanz des rechten Bürgers von Betroffenen kaum in Anspruch genommen wird. Weil „Untrige" sich kaum trauen, „Obrige" nach solchen Garantien zu fragen. Z. B. Erhebungen, die belegen, wie wirksam die Justiz arbeitet. Kann unser Rechtsstaat nicht nachweisen, dass er Bürgern wirklich hilft, entstandene Rechtsverletzungen aus der Welt zu schaffen, haben Betroffene sofort das Recht auf „Selbstgewalt“. Weil niemanden zugemutet werden kann, sich all dem Quatsch zu stellen, an dem schon so viele andere jämmerlich gescheitert sind. Niemand hat mehrere Leben zum Abreißen auf der Rolle.

Das ist meine Meinung, der sich bis heute trotz etlicher qualifizierter Kontakte mit Menschen aller PRO- und KONTRA-Richtungen, noch kein Rechtsexperte, kein Staatsgewaltiger in den Weg stellen konnte. Da man mit Gewalt tatsächlich alles erreichen kann, bei genug Gegengewalt auch die Selbstzerstörung, hat die zunehmende Vernetzung der Welt nach den vielen Beteuerungen Mächtiger, dass wir in einer Demokratie leben, tatsächlich etwas Bedrohliches angenommen in den letzten Jahren. Was ja auch durch unglaubliche Bespitzelungen der Masse bestätigt wird. Denn auch der ängstlichste Hosenschei§er hat irgendwann mal die Schnauze voll.

Traut sich jemand hier, zu diesem brisanten Thema was zu meinen?
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Hier kann man nachlesen, was Menschen anrichten können,
die zu mächtig geworden sind und ihre Macht missbrauchen,
wenn sie durch kein wirksames juristisches Korrektiv gebremst werden.

Ich unterscheide mal zwischen individuellem Recht auf Gewalt und Gewalt wegen fehlender Rechtsmöglichkeiten.


Individuelle Gewalt - Die Gewalt gegen andere Personen.

Das StGB kennt die Begriffe Notwehr und Notstand, bzw. Nothilfe.

Notwehr dürfte soweit klar sein: Ein bewaffneter Einbrecher überfällt meine Wohnung und fordert von mir unter Bedrohung von Leib und Leben, den Tresor zu öffnen. In der Nähe befindet sich eine Eisenstange, die ich dem Einbrecher über den Schädel ziehe.

Notstand: Ein Schwerverletzter liegt auf der Straße und muss sofort in ein Krankenhaus gebracht werden. Hilfe kann nicht geholt werden, da es kein Telefon in der Nähe gibt. Der Helfer winkt einem Auto, dass es anhält. Der Fahrer will den Schwerverletzten nicht ins Krankenhaus fahren, weil er sein Auto beschmutzen könnte und will wegfahren. Der Helfer verhindert unter Gewaltanwendung, dass der Fahrer wegfährt und legt den Schwerverletzten ins Auto und zwingt den Fahrer, nun zum Krankenhaus zu fahren - er fährt mit und kümmert sich um den Schwerverletzten. In der Notaufnahme wird bestätigt, dass er "in letzter Sekunde" gerettet werden konnte.

Das was unser Forist meint, wie verhält es sich mit Gewalt gegen Gewaltmonopol.
Ganz einfach: Gewaltmonopol ging vom Führer aus. Stauffenberg meinte, der Führer missbrauche sein Gewaltmonopol - Rechtlich Schritten seien nicht geeignet, diesen Missstand zu beheben. Mit Gleichgesinnten versuchte er nun, den Führer durch ein Attentat zu beseitigen.

Wir wissen alle, es hat nicht geklappt.
Rechtliche Würdigung: Nach geltendem Recht ist Stauffenberg als Terrorist zu verurteilen - seine Gesinnungsgenossen und Mittäter sind wegen Bandenbildung und Terrorismus zu verurteilen. Das Strafmaß bestimmt das Gericht.

Gesellschaftliche Würdigung: Ist Stauffenberg nun ein (1) Terrorist, ein (2) Volksheld, ein (3) Vorbild unserer Gesellschaft?
Hier könnte man je nach politischer und gesellschaftlicher Lage den Stauffenberg zwischen 1 bis 3 auswählen.

Wer sein Recht sucht, aber nicht findet, sucht es auf anderen Wegen
 
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Es gibt kein Recht auf Gewalt.

Doch - gibt es! Beispiel gefällig?

Unsere Rot-Grüne Regierung hat beschlossen, militärisch und unter Anwendung von Gewalt in Afghanistan "einzureiten".
Wie SPD-Struck so schön sagte: "Wir verteidigen DE am Hindukusch". Struck durfte bleiben....
Wie BP Köhler damals bei einem Truppenbesuch sagte: "Wir vertreten wirtschaftliche Interessen in diesem Krieg" Köhler musste gehen......

Wenn Recht gebeugt wird, heißt das noch lange nicht Rechtsbeugung! Es kommt darauf an:
Wer hat es gebeugt


Falls Du noch mehr brauchst, einfach googeln oder nachdenken
 
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Fakt ist, dass in demokratisch konzipierten Systemen die Möglichkeit nicht fehlen darf, dass Einzelne Gewalt gegen ihre Widersacher anwenden, wenn der Staat sein Gewaltmonopol nutzt, um Rechtsverletzer zu schützen und er jenen, deren Rechte verletzt worden sind, Wiedergutmachung verweigert. Aus welchen Gründen auch immer. Wäre dieses Recht auf Gewalt des Einzelnen nicht garantiert, würden diktatorische Verhältnisse unterstützt, weil niemand menschliche Fehler und ihre berüchtigte Verkettung mit widrigen Umständen völlig ausschließen kann. Das am Ende dann Mächtige an dieser Ereigniskette aufgehängt werden, ist ja relativ selten, obwohl das Volk so gerne alle Schuld den Mächtigen gibt ...

Fakt ist sogar, dass Bürger, denen der Staat nicht garantieren kann, dass er sein Gewaltmonopol entsprechend nutzt, nicht mal Beweise dafür besorgen müssen, dass die Staatsgewalt versagt. Sie müssten nur den Staat beweisen lassen, dass er korrekt arbeitet. Beweise dafür, dass Betroffene sich beklagen und ihre Schwierigkeiten nur selten gründlich aufgeklärt werden, gibt es ja zuhauf! Auch wenn dieser "Vorauseilende Gehorsam" des Staates als mächtige Schutzinstanz des rechten Bürgers von Betroffenen kaum in Anspruch genommen wird. Weil „Untrige" sich kaum trauen, „Obrige" nach solchen Garantien zu fragen. Z. B. Erhebungen, die belegen, wie wirksam die Justiz arbeitet. Kann unser Rechtsstaat nicht nachweisen, dass er Bürgern wirklich hilft, entstandene Rechtsverletzungen aus der Welt zu schaffen, haben Betroffene sofort das Recht auf „Selbstgewalt“. Weil niemanden zugemutet werden kann, sich all dem Quatsch zu stellen, an dem schon so viele andere jämmerlich gescheitert sind. Niemand hat mehrere Leben zum Abreißen auf der Rolle.

Das ist meine Meinung, der sich bis heute trotz etlicher qualifizierter Kontakte mit Menschen aller PRO- und KONTRA-Richtungen, noch kein Rechtsexperte, kein Staatsgewaltiger in den Weg stellen konnte. Da man mit Gewalt tatsächlich alles erreichen kann, bei genug Gegengewalt auch die Selbstzerstörung, hat die zunehmende Vernetzung der Welt nach den vielen Beteuerungen Mächtiger, dass wir in einer Demokratie leben, tatsächlich etwas Bedrohliches angenommen in den letzten Jahren. Was ja auch durch unglaubliche Bespitzelungen der Masse bestätigt wird. Denn auch der ängstlichste Hosenschei§er hat irgendwann mal die Schnauze voll.

Traut sich jemand hier, zu diesem brisanten Thema was zu meinen?
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Hier kann man nachlesen, was Menschen anrichten können,
die zu mächtig geworden sind und ihre Macht missbrauchen,
wenn sie durch kein wirksames juristisches Korrektiv gebremst werden.

Heute ist Ostern und Weihnachten an einem Tag - du hast einen ToP von mir.
Der Aufstand der Anständigen sollte nicht nur von den Herrschenden eingefordert werden dürfen sondern
auch gegen die Herrschenden möglich sein.
Nee wenn der Supermario der bei Goldman +Sachs half den Griechen ihre Bilanz zu schönen heute EZB spielt
dann läuft wirklich was falsch....
 

Le Bon

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Leider muß man in Zitaten immer wieder den Schai§§ ignorierter userINNEN lesen. Sei's 'drum:
Es gibt kein Recht auf Gewalt.
--->
Auch dann nicht, wenn du angegriffen wirst? Was machst'n Du in diesem Fall?
Sich auf den Rücken legen und winseln.
Ist schon bezeichnend, wenn die Herrschenden oder privilegierten unter uns in diesem Punkt am lautesten schreien.
Natürlich. Die haben Angst, daß ihre subtile Gewalt beantwortet werden könnte. Warum wohl wurde das Waffengesetz seit 1949 mehrfach verschärft?

Allerdings kann man sich langfristig auch nicht mit Waffen gegen das System wehren, denn Leute, die in Staaten/Nationen denken, werden nie begreifen, daß wir alle "eigentlich" eins sind. Beachtete man die Goldene Regel, gäbe es keine Zwietracht.
Letztendlich liegt die Crux in den Religionen, die Menschen nicht zusammenführen, sondern radikal trennen => divide et impera!

Und natürlich hat jeder ein Recht auf Gewalt. Das muß man nicht mal explizit erläutern.
 
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Auch dann nicht, wenn du angegriffen wirst? Was machstnDu in diesem Fall?

Ist schon bezeichnend, wenn die Herrschenden oder privilegierten unter uns in diesem Punkt am lautesten schreien.

Notwehr, mein Freund, ist keine rechtswidrige Gewalt, die lassen sowohl Gesetz als auch Moral zu. Nur scheinst du nicht zu wissen, ab wann Notwehr geboten ist.
 

denker_1

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Notwehr, mein Freund, ist keine rechtswidrige Gewalt, die lassen sowohl Gesetz als auch Moral zu. Nur scheinst du nicht zu wissen, ab wann Notwehr geboten ist.

Haaaa, im Ernstfall kann es da kommen, das mich der Schläger, der mich angegriffen hat, wegen meeiner Gegenwehr anzeigt, das Gericht muss dann entscheiden, ob Notwehr vorlag, ich aber muss das in der Gefahrensituation sofort entscheiden, ab wann diese Notwehr gegeben ist. In deinem sicheren Kämmerlein vor Deinem Bildschierm kannst Du da wunderbar schwafeln. Wie einst Hitler, der selber in Berlin in den letzten Kriegswochen im sicheren Bunker saß. Von dort aus konnte der die große Fresse haben. Das Ergebnis ist bekannt.

Ich bin übrigens nicht Dein Freund!
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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