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[Im Beitrag "Enteignung auf "türkisch" habe ich zusammengefasst den Umgang einer Behörde mit dem Anliegen eines Bürgers beschrieben.
Obwohl er persönlich auf dem Rathaus war, wird er nicht über einen seit 2 Jahren existierenden Bauplan informiert, sondern man versucht, ihn mit einem scheinbar hohen Angebot über den Tisch zu ziehen.
Alle Eingaben an vorgesetzte Behörden werden später abgeschmettert mit dem Hinweis , es handele sich hier um ein Hoheitsrecht der Kommune.
Ein weiteres gravierendes Erlebnis mit unserem "Rechtsstaat" fällt mir ein.
Als mein Vater 1964 mit 61 Jahren starb, erhielt meine Stiefmutter eine Witwenrente von ca.160,- DM. Um überleben zu können musste sie 64-jährig noch einige Putzstellen annehmen.
Ich hörte dann davon, dass ihr erster Mann im Krieg gefallen war, und ihr evtl.eine Kriegerwitwenrente seit 1945 zustand.
Meine Nachforschungen ergaben, dass ihr Mann Oskar im Krankenhaus Görlitz verstorben war.
Die Krankenhausverwaltung in der damaligen DDR war sehr hilfsbereit und schickte mir nach kurzer Zeit den Krankenbericht zu, aus dem hervorging, dass er 7 Tage nach Kriegsende an einer Kopfverletzung gestorben war.
Meine Stiefmutter - ich war damals 17 - ging dann vors Sozialgericht in Würzburg und wir gingen davon aus, dass sie nun die Witwenrente von 1945 - 1964 nachgezahlt bekommt.
Die Klage wurde seinerzeit abgewiesen mit der Begründung, bei der Kopfverletzung hätte es sich auch um Selbstmord handeln können.
Ich frage mmich, wer bringt sich unmittelbar vor Kriegsende nochmals selbst um.
Die Kraft zur nächsthöheren Instanz zu gehen, hatte meine Stiefmutter damals nicht und verstarb einige Jahre später.
Obwohl er persönlich auf dem Rathaus war, wird er nicht über einen seit 2 Jahren existierenden Bauplan informiert, sondern man versucht, ihn mit einem scheinbar hohen Angebot über den Tisch zu ziehen.
Alle Eingaben an vorgesetzte Behörden werden später abgeschmettert mit dem Hinweis , es handele sich hier um ein Hoheitsrecht der Kommune.
Ein weiteres gravierendes Erlebnis mit unserem "Rechtsstaat" fällt mir ein.
Als mein Vater 1964 mit 61 Jahren starb, erhielt meine Stiefmutter eine Witwenrente von ca.160,- DM. Um überleben zu können musste sie 64-jährig noch einige Putzstellen annehmen.
Ich hörte dann davon, dass ihr erster Mann im Krieg gefallen war, und ihr evtl.eine Kriegerwitwenrente seit 1945 zustand.
Meine Nachforschungen ergaben, dass ihr Mann Oskar im Krankenhaus Görlitz verstorben war.
Die Krankenhausverwaltung in der damaligen DDR war sehr hilfsbereit und schickte mir nach kurzer Zeit den Krankenbericht zu, aus dem hervorging, dass er 7 Tage nach Kriegsende an einer Kopfverletzung gestorben war.
Meine Stiefmutter - ich war damals 17 - ging dann vors Sozialgericht in Würzburg und wir gingen davon aus, dass sie nun die Witwenrente von 1945 - 1964 nachgezahlt bekommt.
Die Klage wurde seinerzeit abgewiesen mit der Begründung, bei der Kopfverletzung hätte es sich auch um Selbstmord handeln können.
Ich frage mmich, wer bringt sich unmittelbar vor Kriegsende nochmals selbst um.
Die Kraft zur nächsthöheren Instanz zu gehen, hatte meine Stiefmutter damals nicht und verstarb einige Jahre später.