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BTW 2017 Prognosen

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1.
Was hatte meine Frage mit Reichsbürgern zu tun?

2.
Wie kommen Sie darauf, das ein Grundgesetz mit einer vom Volk zu wählenden Verfassung gleichzusetzen ist?

zu 1.
Reichsbürger erkennen Das Grundgesetz und die Bundesrepublik Deutschland nicht an.

zu 2.
Das Grundgesetz erfüllt alle Kriterien einer Verfassung und war ursprünglich als vorübergehende Verfassung beschlossen und nach der Wiedervereinigung dauerhafte Verfassung der Bundesrepublik Deutschland.
 

Eisbaerin

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Ihr Nachweis wurde erbracht. Keine Antwort?
Sie gehen jeder kleinsten Angriffsfläche auf die Spur und weichen jeder kleinsten Angriffsfläche ihrerseits aus - mit Nicht-Beantwortung.

ein ganz bösartiger troll :))
 

Eisbaerin

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Da ich kein Reichsbürger bin, erkenne ich das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG), das von vom Volk gewählten Volksvertretern beschlossen wurde, als Verfassung an.

das GG ist keine verfassung.
 

Eisbaerin

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Da wird wohl keine Atwort mehr kommen.

Weil, jetzt stößt er auf massierten Widerstand.


Und da wird er seine letzten Zeilen nochmals unter die Lupe nehmen.
So blöd ist er ja auch nicht,


Dann wird ihm auffallen:

Ich hab doch geschrieben:

"erkenne ich das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG), das von vom Volk gewählten Volksvertretern beschlossen wurde, als Verfassung an. "

Dann merkt er, dass seine Argumentation "vom Volk gewählten Volksvertretern beschlossen" Verfassung hier im Forum net zieht.


Vergleiche Carlo Schmid, "die uns von den Alliierten aufoktruierte Verfassung".


Und dann hält er ganz schnell den Schnabel und versucht bei nächster Gelegenheit die alte Leier von Vorne.



Gruß
Debitist

wohl wahr, in der hoffnung welche zu treffen die sich dann weniger wehren können ;)
 
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deswegen hab ich ja gesagt das er keinerlei interesse daran hat, wozu auch, wäre ein sinnloser versuch. da müßte man erstmal die grundlagen implantieren, soweit ist die medizin aber noch nicht ;)

Das zum Thema Umgang mit Andersdenkenden. Und dann selber heulen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Debitist

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zu 1.
Reichsbürger erkennen Das Grundgesetz und die Bundesrepublik Deutschland nicht an.

zu 2.
Das Grundgesetz erfüllt alle Kriterien einer Verfassung und war ursprünglich als vorübergehende Verfassung beschlossen und nach der Wiedervereinigung dauerhafte Verfassung der Bundesrepublik Deutschland.

Probiers mal mit Dümmeren.


https://dejure.org/gesetze/GG/146.html


Art. 146

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.



Tschüss
Debitist
 

Eisbaerin

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zu 1.
Reichsbürger erkennen Das Grundgesetz und die Bundesrepublik Deutschland nicht an.

zu 2.
Das Grundgesetz erfüllt alle Kriterien einer Verfassung und war ursprünglich als vorübergehende Verfassung beschlossen und nach der Wiedervereinigung dauerhafte Verfassung der Bundesrepublik Deutschland.

dann lies mal art 146, aber bitte sinnentnehmend, falls dir das möglich ist ;)
 

Tooraj

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Prognosen für die zukünftige dt. Regierung sind derzeit schwierig zu stellen - aber ein "weiter so" scheint erst mal vom Tisch.

Ich weiß auch nicht, was Macron - gerade mal wenige Monate im Amt - in dieser Situation dazu treibt, die EU völlig umreformieren zu wollen.
Der Mann scheint jegliche Bodenhaftung verloren zu haben - und er wird mit ziemlicher Sicherheit keine Unterstützung von dt. Seite dafür kriegen.
Da haben uns die Franzosen einst schon den Euro (mit all seinen konzeptionellen Schwierigkeiten) eingebrockt - und nun wollen sie erneut
zum "großen Wurf" ansetzen. Man kann nur den Kopf darüber schütteln, über diese französische EU-Profilierungssucht. Neue Behörden, höhere Budgets
- statt "kleinerer Brötchen" und solider Arbeit bei der Anpassung unterschiedlicher europäischer Rahmenbedingungen.

http://www.n-tv.de/politik/Macron-inszeniert-seinen-Traum-von-Europa-article20053267.html
 
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zu 1.
Reichsbürger erkennen Das Grundgesetz und die Bundesrepublik Deutschland nicht an.

zu 2.
Das Grundgesetz erfüllt alle Kriterien einer Verfassung und war ursprünglich als vorübergehende Verfassung beschlossen und nach der Wiedervereinigung dauerhafte Verfassung der Bundesrepublik Deutschland.

Zu 1.
Das ist keine Antwort auf meine Frage. Meine Frage war ganz neutral und kann unmöglich mit Reichsbürgern in Verbindung gebracht werden. Es ging ausschließlich um die rechtliche Relevanz. Eine Frage nach der rechtlichen Relevanz in Verbindung mit Reichsbürgern zu bringen ist reine Willkür.

Zu 2.
Das ist definitiv FALSCH.
Das Grundgesetz wurde als Not-Gesetz beschlossen, um schnellstmöglich die nötigste Ordnung im Land wieder herzustellen. Genau SO wurde das auch begründet. Auch wurde es NICHT als vorübergehende Verfassung beschlossen, sondern wurde von der Militärregierung als Verfassungsstatut tituliert, welche diese abzeichnen (legitimieren) musste, da alle Bürger nach Art. 53 und 107 UN-Charta, im Stande vom 31.12.1937 entmündigt waren.

Außerdem: Eine Verfassung eines Landes kann NICHT von VolksVERTRETERN beschlossen werden, schon gar nicht, wenn sie entmündigt sind. Eine Verfassung ist IMMER vom Volk über eine Volksabstimmung zu beschließen und zwar "IM FREIEN WILLEN". Diesen freien Willen kann man niemand übertragen.

Aus diesen Gründen ist Ihre Aussage, "Das Grundgesetz erfüllt alle Kriterien einer Verfassung", FALSCH!

Weiterhin kann eine Verfassung, die nicht existiert, nicht dauerhaft werden.

Es bleibt die Frage: Auf welche vom Volk gewählte Verfassung beziehen Sie sich?
 
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Probiers mal mit Dümmeren.


https://dejure.org/gesetze/GG/146.html


Art. 146

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.



Tschüss
Debitist

Ok, dann beichtige ich mich, es ist auch nach der Vereinigung die vorübergehende Verfassung. Solange §146 nicht erfüllt ist, ist das GG als Verfassung anzusehen.

Aber mal ganz davon abgesehen: Angenommen, dem Volk würde jetzt eine "Verfassung" zur Abstimmung vorgelegt, was würde da so Anderes drinstehen als im Grundgesetz? Würde das Volk, falls das GG zur dauerhaften Verfassung umbenannt wird, dem zustimmen? Wie sind die Regularien für die Abstimmung und wer legt sie fest?
 
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Zu 1.
Das ist keine Antwort auf meine Frage. Meine Frage war ganz neutral und kann unmöglich mit Reichsbürgern in Verbindung gebracht werden. Es ging ausschließlich um die rechtliche Relevanz. Eine Frage nach der rechtlichen Relevanz in Verbindung mit Reichsbürgern zu bringen ist reine Willkür.

Zu 2.
Das ist definitiv FALSCH.
Das Grundgesetz wurde als Not-Gesetz beschlossen, um schnellstmöglich die nötigste Ordnung im Land wieder herzustellen. Genau SO wurde das auch begründet. Auch wurde es NICHT als vorübergehende Verfassung beschlossen, sondern wurde von der Militärregierung als Verfassungsstatut tituliert, welche diese abzeichnen (legitimieren) musste, da alle Bürger nach Art. 53 und 107 UN-Charta, im Stande vom 31.12.1937 entmündigt waren.

Außerdem: Eine Verfassung eines Landes kann NICHT von VolksVERTRETERN beschlossen werden, schon gar nicht, wenn sie entmündigt sind. Eine Verfassung ist IMMER vom Volk über eine Volksabstimmung zu beschließen und zwar "IM FREIEN WILLEN". Diesen freien Willen kann man niemand übertragen.

Aus diesen Gründen ist Ihre Aussage, "Das Grundgesetz erfüllt alle Kriterien einer Verfassung", FALSCH!

Weiterhin kann eine Verfassung, die nicht existiert, nicht dauerhaft werden.

Es bleibt die Frage: Auf welche vom Volk gewählte Verfassung beziehen Sie sich?

Siehe meina Antwort an [MENTION=3782]Debitist[/MENTION].

In Übrigen reicht es, wenn sie Ihre Beiträge einmal hier einstellen.
 

Piranha

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Angenommen, dem Volk würde jetzt eine "Verfassung" zur Abstimmung vorgelegt, was würde da so Anderes drinstehen als im Grundgesetz? Würde das Volk, falls das GG zur dauerhaften Verfassung umbenannt wird, dem zustimmen?

Das ist eine seeeehr gute Frage, denn was soll da schon drin stehen?
Ganz genau dasselbe was jetzt im Grundgesetz steht und selbstverständlich wird das Volk dem zustimmen, denn die 13% AfD-Anhänger, die es ablehenen würden können sich auch auf den Kopf stellen und Kreise schlagen, denn 33% CDU plus 20% SPD plus 10% FDP plus vielleicht die Hälfte der Linken ist eine 2/3 Mehrheit.
 
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Siehe meina Antwort an [MENTION=3782]Debitist[/MENTION].

In Übrigen reicht es, wenn sie Ihre Beiträge einmal hier einstellen.

Gehen Ihre Argumente aus?
Wo habe ich Beiträge zweimal gepostet?

Jetzt fangen Sie an lächerlich zu werden. Die Antwort an Debitist ist eine rein aus der Luft geholte Behauptung, dass wir eine Verfassung haben, die Sie nicht begründen können. Also reiner Glaube, ohne rechtliche Grundlage. Aber von anderen behaupten, sie hätten keine Ahnung. Schwach.
 
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ein ganz bösartiger troll :))

So sieht es wohl aus. Macht einen auf dicke Hose und wenn es an das Eingemachte geht, steht er nackt da. Keine Ahnung, meint aber, er wüsste alles.

"Ja, wir haben eine Verfassung."
Warum?
"Ja, weil das so ist.":dance:
 
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souveränität gibt es für deutschland nicht. es war nur eine teilangliederung. :(

Schäuble sagte es ja selbst: Deutschland sei seit 1945 zu keinem Zeitpunkt souverän gewesen.

Andere bestätigten es, auch linke Juristen, und Merkel beschwört,
Deutschland dürfe nie wieder eigene Entscheidungen treffen.

Sie meint wohl, nur "eingebettet" in EU, Nato und UN.

.. oh Gott, wenn sie abtritt, das wird ziemlich bald sein, dann hofft sie wohl auf einen Ehrenposten
im UN-Gebäude. In dem von der Rockefeller Familie spendierten Weltregierungs-Palast.

:winken:
 
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...Aber mal ganz davon abgesehen: Angenommen, dem Volk würde jetzt eine "Verfassung" zur Abstimmung vorgelegt, was würde da so Anderes drinstehen als im Grundgesetz? Würde das Volk, falls das GG zur dauerhaften Verfassung umbenannt wird, dem zustimmen? Wie sind die Regularien für die Abstimmung und wer legt sie fest?

Ein weiterer Beweis, dass Sie nicht die geringste Ahnung von dem Unterschied eines Grundgesetzes und einer Verfassung haben.

Hätten Sie sich eingehend damit beschäftigt, könnten Sie diese Frage selbst beantworten.

Alleine nur der Unterschied, dass NUR eine VOM VOLK GEWÄHLTE VERFASSUNG die Grundlage für die anschließende Souveränität eines Volkes und dessen Staates bedeutet, ist Unterschied genug, gegenüber einem Grundgesetz.

Auch haben Sie keine Ahnung, wie dieses und das anschließende Procedere vonstatten geht. Das zeigen ja Ihre Fragen.
 
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http://www.n-tv.de/politik/Macron-inszeniert-seinen-Traum-von-Europa-article20053267.html

Setzen Sie sich mal etwas mit den Bilderbergern auseinander. Dann wissen Sie auch, wo der EU-Forderungs-Katalog herkommt und warum Macron das als Mitglied der "unteren Bilderberger-Ebene" schnellstmöglich umzusetzen hat.

Vielleicht erkennen Sie auch am Rande, warum Bsirske im Sommer zur Bilderberger-Konferenz eingeladen wurde.
 

Wer ist gerade im Thread? PSW - Foristen » 0 «, Gäste » 1 « (insges. 1)

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