Da kann ich dir nur mit einem klaren NEIN antworten!!!
Wenn sich eine "Regierung" - was immer das heißt, aufgrund einer POLITISCHEN Entscheidung dazu entschließt,
geltenden Gesetze zu brechen,
geltende Auflagen des BVerfG nicht zu befolgen oder missachten,
Kann die "Regierung" - meist die verantwortlich tätigen Minister -
NICHT BESTRAFT werden! nennt sich
Indemnität...
Die Verurteilung eines Abgeordnete und oder Minister (MdB) für politische Entscheidungen
darf weder strafrechtlich noch "zu keiner Zeit" verfolgt werden!
So gesehen ist das ein Freibrief, der juristisch absolut schützt,
jedoch bei anderen Vorgehensweisen wie Revolution,
gewaltsame "Einsetzung einer Übergangsregierung"
oder anderen Einwirkungen auf die parlamentarische Ordnung unwirksam ist....
Insofern hat da unser BP Steinmeier bereits Erfahrung!
Man sollte sich mit dieser Frage an unseren BP wenden - er erinnert sich dann bestimmt an die Ukraine!